Betreff
Ausbau der Wieckstraße, einschl. Nadigstraße (Hausnr. 21 bis 31) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort "Wohnpark Dutum - Teil B" I. Abwägung und Abwäg.beschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
410/08
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Wieckstraße, einschl. Nadigstraße (Hausnr. 21-31).

 

 

A. Wieckstraße/Nadigstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

         Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-

         halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m

         bis 6,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrecht-

         eckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

 

      b)      Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c)      Begrünung:

 

      ® Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaum-

    bepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

und zur Gliederung der Parkplätze mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

 

® Anlegung eines 1,8 m bis 2,0 m breiten Grünbeetes ohne Baumbepflanzung mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

 

 

d)      Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

 

 

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

B. Fuß- und Radweg

 

 

a)          Bauweise:

 

Ausbau eines Fuß- und Radweges in Pflasterbauweise als Ver­bindung zwischen der „Nadigstraße“ und der nördlich gelegenen Grünanlage

 

 

      b)      Straßenbeleuchtung:

 

elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

c)      Entwässerung:

 

Entwässerung in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mittels Straßenabläufen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Wieckstraße, einschl. Nadigstraße (Hausnr. 21-31) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil B“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der Wieckstraße,

einschl. Nadigstraße (Hausnr. 21-31)              

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom

14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Wieckstraße, einschl. Nadigstraße (Hausnr. 21-31) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil B“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der

z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Wieckstraße, einschl. Nadigstraße (Hausnummer 21-31)

(Verkehrsberuhigter Bereich)

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)            niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-

          ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

                   b)       Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung sowie Grünbeeten ohne Baumbepflanzung

                             

                   c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus

                               anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.     betriebsfertiger elektrischer Straßenbeleuchtung

 

       3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Wieckstraße/Nadigstraße“ hat in der Zeit vom 1. bis 16. September 2008 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine / Planung im Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind keine Eingaben seitens der Anlieger eingegangen.

Aufgrund der zur Offenlage eingegangenen Leitungspläne der Versorger ergeben sich folgende Änderungen.

 

1.                   Versorgungsleitungen

              in Höhe Wieckstraße Haus Nr. 26

             

              Abwägung:

             

Innerhalb des geplanten Grünbeetes mit Baumbepflanzung gegenüber von Hausnummer 26 befinden sich Kreuzungspunkte von Versorgungsleitungen. Um Schäden zu vermeiden schlägt die Verwaltung vor, das Grünbeet ohne Baumbepflanzung zu gestalten.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des geplanten Baumes gegenüber von Haus Nr. 26.

 

2.                   Versorgungsleitungen

              in Höhe Wieckstraße Haus Nr. 16 A/B

             

              Abwägung:

             

Innerhalb des geplanten Grünbeetes mit Baumbepflanzung gegenüber von Hausnummer 16 A/B befinden sich Kreuzungspunkte von Versorgungsleitungen. Um Schäden zu vermeiden schlägt die Verwaltung vor, das Grünbeet mit Baum und den Parkstand zu tauschen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt den Tausch von Grünbeet und Parkstand gegenüber von Hausnummer 16 A/B.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

A. Münterstraße/Nadigstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

         

Die Planung sieht einen Ausbau als Verkehrsberuhigten Bereich vor.

Dieser Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßeparzelle niveaugleich gepflastert.

Die Mischfläche besteht aus abwechselndem grauen bzw. roten Betonsteinpflaster. Der Farbwechsel verstärkt den Eindruck einer optischen Bremse.

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb

der Mischfläche erstellt.

 

Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch

eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal gesichert.

 

Die Befestigung in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuch-

tungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen

entsprechen den Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte

Bereiche im Stadtgebiet.

 

 

B. Fuß- und Radweg

 

Als Verbindung zwischen der Nadigstraße und der nördlich gelegenen Grünanlage sowie als Verbindung zur Nienbergstraße wird ein Fuß- und Radweg in Pflasterbauweise erstellt.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Zur Entwässerung dienen Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen, die an den vorhandenen Kanal angeschlossen werden. Aufgrund der geringen Wasserdurchlässigkeit des anstehenden Bodens lässt sich die Entwässerung über versickerungsfähiges Pflaster nicht regeln.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der „Wieckstraße/Nadigstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplan