Betreff
Neuenkirchener Straße - Anlegung eines Radweges, Reduzierung der Fahrbahnbreite und Einrichtung von Aufstellbereichen I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung des Bauprogrammes
Vorlage
413/08
Aktenzeichen
TBR-Str./meyo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II: Festlegung der Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Umbau der Neuenkirchener Straße im Bereich von Berbomstiege bis Sassestraße:

 

a)  Fahrbahn:

è    Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,50 m

è    In Knotenpunktsbereichen:

Aufweitung der Fahrbahn zur Anlegung von Abbiegeraufstellbereichen

 

b)  Begrünung:

è    Herstellung eines Grünstreifens entlang des nördlichen Fahrbahnrandes in einer Breite von 1,75 m

è    In Teilbereichen des nördlichen Fahrbahnrandes:

Herstellung eines Trennstreifens zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg in einer Breite von mindestens 75 cm

è    Zwischen nördlichem Geh-/Radweg und Privatgrundstücken:

Herstellung eines Grünstreifens in sich ergebender Breite

è    Beibehaltung bzw. Wiederherstellung der vorhandenen Begrünung/ Befestigung des Trennstreifens im Bereich südlich der Fahrbahn

 

c)   Geh-/Radweg:

è    Herstellung eines asphaltierten Geh-/Radweges in einer Breite von 2,50 m nördlich der Fahrbahn

è    Anpassung des Geh-/Radwegeverlaufes südlich der Fahrbahn in Bereichen von Fahrbahnaufweitungen für Aufstellbereiche (Breite des Geh-/ Radweges 2,50 m)

 

d)  Zufahrten:

è    Befestigung der Zufahrten zu den Privatgrundstücken in Asphalt- oder Pflasterbauweise (je nach örtlicher Erfordernis)

 

e)  Entwässerung:

è    Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è    Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

f)    Straßenbeleuchtung

è    Anpassung der Standorte der vorhandenen Leuchten an den Geh-/ Radwegverlauf

 

 


Begründung:

 

Zu I:

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Neuenkirchener Straße“ von Berbomstiege bis Sassestraße fand in der Zeit vom 1. bis 16. September 2008 in den Diensträumen der TBR im  Neuen Rathaus statt.

 

Es gingen folgende Änderungswünsche seitens der Anlieger ein:

 

1)      Eingabe zu Haus Nr. 226 (Anlage 1)

 

Abwägung:

Der Anlegung einer Zufahrt zu Haus Nr. 226 steht aus verkehrlicher Sicht nichts im Wege. Dem Wunsch des Anliegers kann an dieser Stelle entsprochen werden.

 

Die Änderung ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer Zufahrt zu Haus Nr. 226.

 

2)      Eingabe zu Haus Nr. 230 (Anlage 2)

 

Abwägung:

Die Berücksichtigung des zukünftig geänderten Geländeniveaus des Grundstückes ist ebenso unproblematisch wie die Anordnung einer zweiten Zufahrt zum Grundstück Haus Nr. 230.

 

Die Änderung bezüglich der Höhen wird in der weitergehenden Detailplanung Beachtung finden.

Die Anlegung der zweiten Zufahrt ist bereits im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer zweiten Zufahrt zu Haus Nr. 230.

Außerdem wird beschlossen, dass die Höhenänderung im Grundstücksbereich in der Höhenplanung des Geh-/Radweges beachtet wird.

 

3)      Eingaben zu Häusern Nr. 192/194/196/198 (Anlagen 3 und4)

 

Abwägung:

Einer Nutzung der Freifläche zwischen Geh-/Radweg und Privatgrundstücken steht aus verkehrlicher Sicht nichts im Wege. Abgelehnt wird eine Flächenbefestigung, befürwortet wird die Herstellung der Befahrbarkeit der Bereiche zwischen den Zufahrten zu den Häusern Nr. 192 und 198 mit Schotterrasen.

Die Herstellung der Befahrbarkeit soll vor allem die Möglichkeit bieten, von den recht schmalen Grundstückszufahrten vorwärts auf die stark befahrene Neuenkirchener Straße zu gelangen. Die angebotene befahrbare Fläche kann aus den Zufahrten heraus zum Wenden genutzt werden. Außerdem ist natürlich auch eine Nutzung zum Abstellen von Fahrzeugen möglich.

 

Die Änderung an dieser Stelle ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer Schotterrasenfläche im Bereich zwischen Geh-/Radweg und Grundstücksgrenze zu den Häusern 192,194,196,198.

 

 

Zu II:

 

Der Bau des Geh-/Radweges entlang der „Neuenkirchener Straße“ von Berbomstiege bis zur Sassestraße und damit einhergehende Änderungen an der Fahrbahn sind im Investitionsprogramm 2009 vorgesehen. Die aufgrund gestiegener Baukosten anfallenden Mehrkosten werden durch Umschichtungen aus einem anderen Projekt (Breite Straße) gedeckt.

 

Die zurzeit vorhandene Fahrbahnbreite von etwa 8,25 m übersteigt bei weitem die benötigte Breite. Die Planung sieht durchgehend eine Fahrbahnbreite von 6,50 m vor. In den Bereichen der Einmündungen erfolgt eine Aufweitung der Fahrbahn um 2,25 m, um die Anlegung von Linksabbiegraufstellbereichen zu ermöglichen.

 

Die Verschmälerung der Fahrbahn an der Nordseite ermöglicht die Anlegung des neuen Geh-/Radweges mit Abstand zur Fahrbahn. Soweit möglich verläuft zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg ein 1,75 m breiter Grünstreifen. Der Geh-/Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten.

 

Die Entwässerung der nördlichen Fahrbahnseite und des nördliche Geh-/Radweges wird über eine Entwässerungsrinne entlang des Geh-/Radweges gewährleistet, die Anschluss an die Kanalisation hat. Die Entwässerung der südlichen Bereiche bleibt gegenüber der heutigen Situation unverändert.

 

Die Straßenbeleuchtung bleibt in Ihrer Ausstattung erhalten. Es erfolgt lediglich dort eine Standortanpassung, wo die heutigen Standorte aufgrund baulicher Veränderungen nicht beibehalten werden können.


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen

Eingaben der Anlieger