Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bau-
und Betriebsausschusses:
Zu I: Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen
und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten“ 1. Bauabschnitt:
An den Kleingärten 1. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer Bereich:
è Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb
der vorgegebenen Straßenparzelle , bestehend aus einer 6,0 m breiten Misch-
fläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm,
mit Unterbau, Bauklase V
b)
Parken:
è Plasterung von 2,0 m breiten Parkständen in Betonsteinpflaster
anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c)
Begrünung:
è Anlegung von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflan-
zung zur Verschwenkung der Mischfläche und am Beginn/Ende des Ver-
kehrsberuhigten Bereiches
d)
Entwässerung:
è Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässe-
rungsrinnen mit Anschluß an den vorh. Regenwasserkanal
e)
Straßenbeleuchtung:
è elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit
einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
Beschluss
des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 1. Bauabschnitt“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld - Ost“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den
Kleingärten 1. Bauabschnitt“ der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV.NRW S.514), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld - Ost“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
An den Kleingärten, 1. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter
Bereich)
1. Mischfläche bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer
Decke aus Betonsteinpflaster
b) Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflas-
ter
c) Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
2. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
3. Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluß zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „An den Kleingärten 1. Bauanschnitt“ fand in der Zeit vom 01. September bis 16. September 2008 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine/Rathaus statt.
Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein. Die Protokolle der Bürgerversammlungen der SPD und der CDU (am 07.09.2008) sind beigefügt und wurden gewägt.
Die Eingaben sind als Anlage ebenfalls beigefügt.
Eingabe 1 (Protokoll der
Bürgerversammlung der SPD vom
31.08.2008)
Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.
Abwägung:
zu1) Verkehrliche Belange sprechen nicht gegen eine Verschiebung der
Leuchte.
Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.
zu 2) Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen einen Wegfall des
Parkstandes.
Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.
Im Bereich des Stadtteiles Hauenhorst sind die meisten der von den Haupt-
verkehrsstraßen (Mesumer Straße, Bauernschaftsstraße, Hauptstraße und
Brochtruper Straße) abgehenden Straßen temporeduziert oder verkehrsbe-
ruhigt.
Die Straße Am Hilgenfeld sollte aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung ebenfalls
in dieses Konzept integriert werden. Aus verkehrlicher Sicht wird die Be-
schilderung als Tempo-30-Zone befürwortet. Aufgrund der Funktion als
Wohnsammelstraße scheidet eine Eingliederung als Verkehrsberuhigter Be-
reich aus.
Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Arbeitskreis Verkehr weitergelei-
tet.
Abwägungsbeschluß:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung der Leuchte und den Weg-
fall
des Parkstandes.
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag an den Arbeits-
kreis Verkehr weitergeleitet wurde.
Eingabe 2 (Protokoll der Bürgerversammlung der CDU vom 07.09.2008)
Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.
Dem Protokoll lag eine Teilnehmerliste mit 12 Unterschriften bei.
Abwägung:
1.) Information: (Antwort
von Herrn Goldmeier ist angefordert 17.09.)
2.) Eine Erweiterung des Ausbaugebietes um ca. 70
m bis zu den Hausnummern 16/23 ist für das Jahr 2009 aus Finanzierungsgründen
nicht möglich. Aufgrund der Eingaben
mehrerer Anwohner wird der Handlungsbedarf geprüft. In welcher Form und in
welchem Umfang bauliche Maßnahmen im Bezug auf den Zustand der Baustraße
ergriffen und umgesetzt werden müssen, wird eine Begutachtung durch die TBR
ermitteln. Eine vorzeitige Ausstattung dieses Bereiches mit Straßenleuchten ist
wegen des hohen Kostenaufwandes jedoch nicht möglich.
Zur Vermeidung der Ableitung von gesammeltem Oberflächenwasser aus dem
fertig gestellten 1.BA werden an entwässerungstechnisch erforderlichen Punkten
Straßeneinläufe angeordnet.
Auf den Ausbau des des 1. Bauabschnittes sollte nicht verzichtet werden,
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Der 2. Bauabschnitt der Straße An den Kleingärten soll jedoch in das Investionsprogramm
für das Jahr 2010 aufgenommen und zum Beschluss vorgelegt werden.
3.) Ein weiterer Parkstand kann im Bereich der
der Häuser Nr. 33 bis 36
nicht
angelegt werden, da die betroffenen Anlieger nicht zugegen waren, um selbst zu
der Veränderung des Ausbauplanes Stellung zu nehmen.
4.) Vor dem Haus Nr. 22 (Lage direkt gegenüber
der Einmündung) kann
aus
verkehrstechnischen Gründen kein weiterer Parkstand angelegt werden, da sonst
Versorgungsfahrzeuge (Müllabfuhr) und Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr) die Straße
nicht mehr ungehindert passieren können.
5.)
Verkehrliche
Gründe sprechen nicht gegen eine Versetzung der Straßen-
leuchte.
Die Änderung wurde in den Ausbauplan
eingearbeitet.
6.) Abwägung
siehe unter 1.1)
7.)
Information: Der Zustand der Straße wird von den Technischen Betrieben
in wiederkehrenden Zeiträumen geprüft
und es werden entsprechend Maßnahmen zur Verkehrssicherung ergriffen. Wie unter
Punkt 2.) erläutert werden nach einer Begutachtung bauliche Mängel beseitigt. Bei
weiterem dringendem Handlungsbedarf sind
die Technischen Betriebe (Bauhof)
zu informieren.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt
zu 2.) die Umsetzung des Planes der Abwägung und nimmt zur Kennt-
nis, dass eine Überprüfung der Baustraße erfolgt und der 2. BA
in das Investitionprogramm 2010 aufgenommen werden soll.
Zu 3.) die Umsetzung des Planes der Abwägung.
Zu 4.) die Umsetzung des Planes der Abwägung.
Zu 5.) die Versetzung der Leuchte.
Eingabe 3 (7 Textgleiche Eingaben verschiedener Bürger)
Die Eingabe ist exemplarisch als Anlage 3.1 beigefügt.
Abwägung:
Da gegen eine Offenlage ein formeller Widerspruch nicht möglich ist und aus den Schreiben der Anwohner nicht ersichtlich war, welche Anregungen gegeben werden sollten, erfolgte am 24.09.2008 eine Mitteilung an die Anwohner, mit der Möglichkeit , die Anregungen noch bis zum 02. Oktober vorzubringen.
Zwei Anwohner haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Eingaben werden unter Eingabe 4 und Eingabe 5 geführt.
Abwägungsbeschluß:
Der Bauausschuss nimmt den Widerspruch zur Kenntnis.
Eingabe 4
Die Eingabe ist exemplarisch als Anlage 4 beigefügt.
Abwägung:
Siehe unter 2.2.)
Abwägungsbeschluß:
Siehe unter 2.2.)
Eingabe 5
Die Eingabe ist exemplarisch als Anlage 5 beigefügt.
Abwägung:
Siehe unter 2.2.)
Abwägungsbeschluss:
Siehe unter 2.2)
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Die an die Straßen angrenzenden Grundstücke sind zu ca. 70% bebaut.
Der Ausbau der Straße „An den Kleingärten 1. Bauabschnitt“ ist für das Investitionsprogramm 2009 vorgesehen.
Für die Straße „An den Kleingärten 1. Bauabschnitt“ ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen, wobei die Verkehrsberuhigung durch die Anordnung von Grünbeeten und Parkständen zur Breitenreduzierung erfolgt.
Die Stellplätze sind in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster geplant, die Pflasterung der Mischfläche erfolgt abwechselnd in rotem und grauem Betonsteinpflaster.
Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Zu III: Satzung
über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der Straße „An den Kleingärten 1. Bauabschnitt“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlagen:
Lageplanverkleinerungen
Eingabe 1
Eingabe 2
Eingabe 3
Eingabe 4
Eingabe 5