Betreff
Ausbau de Starße "An den Kleingärten" 1. BA im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.287, Kennwort "Am Hilgenfeld - Ost" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
415/08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen

            und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten“ 1. Bauabschnitt:

 

 

 

 

 

 

An den Kleingärten 1. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)                   Befahrbarer Bereich:

è     Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb 

                der vorgegebenen Straßenparzelle , bestehend aus einer 6,0 m breiten Misch-

                 fläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm,

                 mit Unterbau, Bauklase V 

 

 

b)                   Parken:

è     Plasterung von 2,0 m breiten Parkständen in Betonsteinpflaster

anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau 

 

 

c)                    Begrünung:

è    Anlegung von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflan-  

                zung zur Verschwenkung der Mischfläche und am Beginn/Ende des Ver-

                kehrsberuhigten Bereiches

 

 

d)                    Entwässerung:

è     Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässe-

                 rungsrinnen mit Anschluß an den vorh. Regenwasserkanal  

               

e)                   Straßenbeleuchtung:

è    elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit  

                einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 1. Bauabschnitt“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld - Ost“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 1. Bauabschnitt“ der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV.NRW S.514), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld - Ost“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

 

 

An den Kleingärten, 1. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

 

1.       Mischfläche bestehend aus        

               

a)    niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer       

                             Decke aus Betonsteinpflaster

   

b)    Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflas-

      ter

                    

                      c)    Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung 

 

2.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

        3.      Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluß zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „An den Kleingärten 1. Bauanschnitt“  fand in der Zeit vom 01. September bis 16. September 2008 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine/Rathaus statt.

 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein. Die Protokolle der Bürgerversammlungen der SPD und der CDU (am 07.09.2008) sind beigefügt und wurden gewägt.

 

Die Eingaben sind als Anlage ebenfalls beigefügt.

 

 

          Eingabe 1 (Protokoll der Bürgerversammlung der SPD vom  

                             31.08.2008)

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

 

            zu1)  Verkehrliche Belange sprechen nicht gegen eine Verschiebung der

                      Leuchte.

                        

             Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

 

 

           zu 2)  Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen einen Wegfall des

                     Parkstandes. 

 

            Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

 

           Im Bereich des Stadtteiles Hauenhorst sind die meisten der von den Haupt-

           verkehrsstraßen (Mesumer Straße, Bauernschaftsstraße, Hauptstraße und

           Brochtruper Straße) abgehenden Straßen temporeduziert oder verkehrsbe-

           ruhigt.

           Die Straße Am Hilgenfeld sollte aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung ebenfalls

           in dieses Konzept integriert werden. Aus verkehrlicher Sicht wird die Be-

           schilderung als Tempo-30-Zone befürwortet. Aufgrund der Funktion als

           Wohnsammelstraße scheidet eine Eingliederung als Verkehrsberuhigter Be-

           reich aus.

           Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Arbeitskreis Verkehr weitergelei-

           tet. 

           

 

             Abwägungsbeschluß:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung der Leuchte und den Weg-

             fall

             des Parkstandes.

             Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag an den Arbeits-

             kreis Verkehr weitergeleitet wurde.

 

 

 

 

Eingabe 2 (Protokoll der Bürgerversammlung der CDU vom 07.09.2008)

 

              Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

              Dem Protokoll lag eine Teilnehmerliste mit 12 Unterschriften bei.

 

              Abwägung:

 

 

        1.)   Information: (Antwort von Herrn Goldmeier ist angefordert 17.09.)

 

2.)  Eine Erweiterung des Ausbaugebietes um ca. 70 m bis zu den Hausnummern 16/23 ist für das Jahr 2009 aus Finanzierungsgründen nicht möglich.  Aufgrund der Eingaben mehrerer Anwohner wird der Handlungsbedarf geprüft. In welcher Form und in welchem Umfang bauliche Maßnahmen im Bezug auf den Zustand der Baustraße ergriffen und umgesetzt werden müssen, wird eine Begutachtung durch die TBR ermitteln. Eine vorzeitige Ausstattung dieses Bereiches mit Straßenleuchten ist wegen des hohen Kostenaufwandes jedoch nicht möglich.

Zur Vermeidung der Ableitung von gesammeltem Oberflächenwasser aus dem fertig gestellten 1.BA werden an entwässerungstechnisch erforderlichen Punkten Straßeneinläufe angeordnet.

Auf den Ausbau des des 1. Bauabschnittes sollte nicht verzichtet werden, da ?????????????????????????????????????????????????????

 

Der 2. Bauabschnitt der Straße An den Kleingärten soll jedoch in das Investionsprogramm für das Jahr 2010 aufgenommen und zum Beschluss vorgelegt werden.

 

3.)  Ein weiterer Parkstand kann im Bereich der der Häuser Nr. 33 bis 36

     nicht angelegt werden, da die betroffenen Anlieger nicht zugegen waren, um selbst zu der Veränderung des Ausbauplanes Stellung zu nehmen.

              

4.)  Vor dem Haus Nr. 22 (Lage direkt gegenüber der Einmündung) kann

     aus verkehrstechnischen Gründen kein weiterer Parkstand angelegt werden, da sonst Versorgungsfahrzeuge (Müllabfuhr) und Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr) die Straße nicht mehr ungehindert passieren können.

 

5.)   Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen eine Versetzung der Straßen-

        leuchte.

 

                  Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

      6.)  Abwägung siehe unter 1.1)

 

7.)   Information: Der Zustand der Straße wird von den Technischen Betrieben in  wiederkehrenden Zeiträumen geprüft und es werden entsprechend Maßnahmen zur Verkehrssicherung ergriffen. Wie unter Punkt 2.) erläutert werden nach einer Begutachtung bauliche Mängel beseitigt. Bei weiterem dringendem Handlungsbedarf sind

       die Technischen Betriebe (Bauhof) zu informieren.

 

           Abwägungsbeschluss:

 

           Der Bauausschuss beschließt

                   zu 2.) die Umsetzung des Planes der Abwägung und nimmt zur Kennt-

                             nis, dass eine Überprüfung der Baustraße erfolgt und der 2. BA

                             in das Investitionprogramm 2010 aufgenommen werden soll.

                   Zu 3.) die Umsetzung des Planes der Abwägung.

                   Zu 4.) die Umsetzung des Planes der Abwägung.

                   Zu 5.) die Versetzung der Leuchte.

 

 

 

        Eingabe 3 (7 Textgleiche Eingaben verschiedener Bürger)                      

 

 

             Die Eingabe ist exemplarisch als Anlage 3.1 beigefügt.

 

 

             Abwägung:

 

             Da gegen eine Offenlage ein formeller Widerspruch nicht möglich ist und aus den Schreiben der Anwohner nicht ersichtlich war, welche Anregungen gegeben werden sollten, erfolgte am 24.09.2008 eine Mitteilung an die Anwohner, mit der Möglichkeit , die Anregungen noch bis zum 02. Oktober vorzubringen.

Zwei Anwohner haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Eingaben werden unter Eingabe 4 und Eingabe 5 geführt.

 

 

             Abwägungsbeschluß:

 

             Der Bauausschuss nimmt den Widerspruch zur Kenntnis.

 

 

 

 

        Eingabe 4                       

 

 

             Die Eingabe ist exemplarisch als Anlage 4 beigefügt.

 

 

             Abwägung:

 

               Siehe unter 2.2.)

 

 

             Abwägungsbeschluß:

 

             Siehe unter 2.2.)

 

 

 

 

      Eingabe 5                         

 

 

             Die Eingabe ist exemplarisch als Anlage 5 beigefügt.

 

 

             Abwägung:

 

 

             Siehe unter 2.2.)

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Siehe unter 2.2)

 

 

 

 

Zu II:    Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

 

Die an die Straßen angrenzenden Grundstücke sind zu ca. 70% bebaut.

 

Der Ausbau der Straße „An den Kleingärten 1. Bauabschnitt“ ist für das Investitionsprogramm 2009 vorgesehen.

 

Für die Straße „An den Kleingärten 1. Bauabschnitt“ ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen, wobei die Verkehrsberuhigung durch die Anordnung von Grünbeeten und Parkständen zur Breitenreduzierung erfolgt.

 

Die Stellplätze sind in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster geplant, die Pflasterung der Mischfläche erfolgt abwechselnd in rotem und grauem Betonsteinpflaster.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

 

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Straße „An den Kleingärten 1. Bauabschnitt“ von der Erschließ­ungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen

Eingabe 1

Eingabe 2

Eingabe 3

Eingabe 4

Eingabe 5