Betreff
Ausbau des östl. Gehweges und des daran angrenzenden Parkstreifens der Straße Am Hilgenfeld, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort:" Am Hilgenfeld - Ost" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
417/08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen

            und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des östlichen Gehweges und des daran angrenzenden Parkstreifens der Straße „Am Hilgenfeld“:

 

 

 

 

Am Hilgenfeld (östl. Gehweg und Parkstreifen)

 

 

 

a)                   Gehweg:

è     Pflasterung eines 2,00 m breiten Gehweges in rotem Betonrechteckpflaster,

         d= 8 cm,  mit Unterbau

 

 

b)                   Parken:

è     Pflasterung eines 2,0 m breiten Parkstreifens in Betonsteinpflaster

anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau,  eingefasst von Rundbordsteinen R= 5,0 cm, die von in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau hergestellten Zufahrten unterbrochen werden

 

 

c)                    Begrünung:

è    Anlegung von 2 Grünbeeten, um die dort bereits vorhandenen Bäume (Um-

         fang 1,5 m und Umfang 1,8 m) erhalten zu können

 

 

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des östlichen Gehweges und des daran angrenzenden Parkstreifens der Straße „Am Hilgenfeld“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld - Ost“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des östliche Gehweges und des daran angrenzenden Parkstreifens der Straße „Am Hilgenfeld“ der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV.NRW S.514), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des östlichen Gehweges und des daran angrenzenden Parkstreifens der Straße „Am Hilgenfeld“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld - Ost“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

 

 

Am Hilgenfeld (östlicher Gehweg und daran angrenzender Parkstreifen)

 

 

               

a)    Gehweg mit einer Decke aus Betonsteinpflaster mit Unterbau

   

b)    Parkstreifens mit Unterbau und einer Decke aus Betonstein-

     pflaster

                    

                      c)    Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung (Gehweg und Parkstreifen) der Straße „Am Hilgenfeld“  fand in der Zeit vom 01. September bis 16. September 2008 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine/Rathaus statt.

 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein. Die Protokolle der Bürgerversammlungen der SPD und der CDU (am 07.09.2008) sind beigefügt und wurden gewägt.

 

Die Eingaben sind als Anlage ebenfalls beigefügt.

 

 

          Eingabe 1

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

 

 

       Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung einer weiteren Zufahrt. Die Zufahrt wurde in einer Breite von 4,50 m eingeplant.

 

            Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

        

 

             Abwägungsbeschluß:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrt.

 

 

 

 

          Eingabe 2 (Protokoll der Bürgerversammlung der SPD vom 31.08.2008)

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

 

 

           Im Bereich des Stadtteiles Hauenhorst sind die meisten der von den Hauptver-

           kehrsstraßen (Mesumer Straße, Bauernschaftsstraße, Hauptstraße und

           Brochtruper Straße) abgehenden Straßen temporeduziert oder verkehrsberuhigt.

           Die Straße Am Hilgenfeld sollte aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung ebenfalls in

           dieses Konzept integriert werden. Aus verkehrlicher Sicht wird die Beschilde-

           rung als Tempo-30-Zone beführwortet. Aufgrund der Funktion als Wohnsam-

           melstraße scheidet eine Eingliederung als Verkehrsberuhigter Bereich aus.

           Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Arbeitskreis Verkehr weitergeleitet. 

           

 

             Abwägungsbeschluß:

 

             Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag an den Arbeitskreis

             Verkehr weitergeleitet wurde.

 

 

 

 

Eingabe 3 (Protokoll der Bürgerversammlung der CDU vom 07.09.2008)

 

              Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.

              Dem Protokoll lag eine Teilnehmerliste mit 12 Unterschriften bei.

 

              Abwägung:

 

 

        1.) Bedauerlicherweise ist bei der Nennung des Straßennamens ein Fehler unterlaufen. Der Ausbau der Straße Am Hilgenfeld beginnt an der August-Schulte-Straße.

 

        2)      Siehe Abwägung unter Eingabe 1.

 

3)  Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Verlängerung der Gehwege bis auf die Straße Hessenweg.

 

Die Änderungen sind in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

4)   Die beiden geplanten Grünbeete dienen der Erhaltung zweier bereits bestehender Bäume mit einem Umfang von 15 m und 1,8 m. Beide Bäume wurden von den TBR Grün begutachtet und als erhaltenswert eingestuft. Es ist nicht klar ersichtlich, was in der Anregung mit „Baumstandorten“ gemeint ist (event Baumanpflanzung mit Baumscheibe), da Grünbeete als „Dreckecken“ bezeichnet werden. Die Anpflanzung eines Straßenbaumes benötigt laut TBR Grün  ein Grünbeet von mindestens 8 - 12 m² um wachsen zu können.

 

5)      Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Änderung der Pflasterfarbe.

 

Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

6)

a) Die fehlende Straßenleuchte zwischen Bauernschaftstraße und August-Schulte-Straße wird zeitnah installiert. Sie ist Bestandteil des Vertrages des Ausbaus westl Gehweg und Fahrbahn Am Hilgenfeld.

 

b) Siehe unter Eingabe 2

 

c) Eine Planungsänderung der jetzt gebauten Fahrbahn ist vertragstechnisch nicht möglich, da die Planung und der Ausbau bereits 1996 durch die Firma Eurode übernommen wurde. Der Ausbau wird zur Zeit von einer Nachfolgefirma zum einen Pauschalpreis ausgeführt.

 

d) Eine Aufpflasterung im Einfahrtbereich Hessenweg ist aus den unter c) genannten Gründen ebenfalls nicht möglich. Denkbar ist jedoch eine Aufpflasterung des Knotenbereiches beim Ausbau der Straße Hessenweg. Der Ausbau ist noch nicht in das Investitionsprogramm aufgenommen worden.

 

e) Die Stadt ist rechtlich verpflichtet Erschließungsbeiträge von Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten zu erheben, deren Grundstück von einer beitragsfähigen Erschließungsanlage erschlossen werden und der Stadt ein beitragsfähiger Aufwand entstanden ist.

Die Stadt wird für die Herstellung des östl. Gehweges und Parkstreifens entlang der Straße Am Hilgenfeld Erschließungsbeiträge erheben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

           Abwägungsbeschluss:

 

           Der Bauausschuss beschließt

                                      Zu 2.) siehe unter Eingabe 1

                    zu 3.) die Verlängerung der Gehwege bis zur Straße Hessenschanze.

                   Zu 4.) die Umsetzung des Planes der Abwägung.

                   Zu 5.) die Verwendung von rotem Betonsteinpflaster.

                   Zu 6) c)  die Umsetzung des Planes der Abwägung

a)     die Umsetzung des Planes der Abwägung

 

       

 

 

 

 

Zu II:    Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

 

Die an die Straßen angrenzenden Grundstücke sind bis auf vier bebaut.

 

Der Ausbau des östlichen Gehweges und des daran angrenzenden Parkstreifens der Straße „Am Hilgenfeld“ ist für das Investitionsprogramm 2009 vorgesehen.

 

Für den östlichen Gehweg der Straße „Am Hilgenfeld“ ist ein Ausbau in rotem Betonsteinpflaster vorgesehen. Die Grundstückszufahrten werden ebenfalls in rotem Betonsteinpflaster ausgeführt.

 

Der daran angrenzende Parkstreifen ist in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster geplant und wird mit einem Rundbord R= 5,0 cm eingefasst.

 

Die beiden Grünbeete werden zur Erhaltung der beiden bestehenden Bäume angelegt  und mit Unterpflanzung versehen.

 

Die Beläge entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsanlagen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluß an den vorhandenen Kanal.

 

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale des Gehweges und des daran angrenzenden Parkstreifens der Straße „Am Hilgenfeld“ von der Erschließ­ungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung

Eingabe 1

Eingabe 2

Eingabe 3