Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Betriebsausschuss beschließt das Konzept für die Beleuchtung in
Außenbereichen.
Begründung:
1. Veranlassung
Modell
Rodde - Tovarstraße
Der
Bau- und Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.10.2007 beschlossen
neue Straßenleuchten im Rahmen des Stadtteilwettbewerbs in der Tovarstraße in
Rodde aufzustellen.
Die
Baukosten für die Aufstellung der Leuchten sind zwischen dem Stadtteilbeirat
und der Stadt Rheine aufgeteilt worden. Auf die Gesamtkosten bezogen, hat sich
eine anteilige Übernahme der Kosten von 70% für den Stadtteilbeirat und 30% für
die Stadt Rheine ergeben.
Der
Kostenanteil des Stadtteilbeirates konnte durch Eigenleistung während der
Durchführung der Baumaßnahme und Sponsorengelder erwirtschaftet werden.
Zusätzlich hat die Stadt Rheine die Kosten für das Ausleihen von Baugeräten und
Maschinen durch den Stadtteilbeirat übernommen.
Die
Betriebskosten für die zusätzlichen Leuchten trägt die Stadt Rheine.
Anlass
zur erneuten Diskussion der Thematik sind Anträge aus anderen
Stadtteilbeiräten, die der Verwaltung derzeit zur Entscheidung vorliegen.
Der
Bauausschuss hat daher die Verwaltung gebeten, zusammen mit den Technischen
Betrieben Rheine AöR ein Konzept aufzustellen, nach welchen Regeln die Anträge
von Stadtteilbeiräten für eine zusätzliche Beleuchtung in Außenbereichen
künftig beschieden werden soll.
Als
Grundlage für die Aufteilung der Kosten soll das „Modell Rodde - Tovarstraße“
dienen.
2. Das Konzept
A)
Antragstellung
- der
Stadtteilbeirat stellt den Antrag an die Stadt Rheine
- der
Stadteilbeirat zeigt auf, an welchen Standorten neue Leuchten aufgestellt
werden sollen und überprüft an welchen
Stellen dafür bestehende
Leuchtenstandorte entfallen könnten
- die Stadt
Rheine erhöht das Budget für die Unterhaltung der Beleuchtung bei den
Technischen Betrieben Rheine AöR
- vom
Stadtteilbeirat wird eine schriftliche Kostenzusage für einen
Anteil in Höhe von 70% der Gesamtkosten
eingefordert
- die Stadt
Rheine prüft, ob der Lage der neuen Leuchtenstandorte und ggffs. dem
Entfernen der alten Leuchten zugestimmt
werden kann
(Bei endgültig hergestellten und
erschließungsbeitragsrechtlich abgerechneten
Straßen dürfen Straßenleuchten ohne
Zustimmung der Anwohner nicht entfernt
oder abgeschaltet werden)
- die Stadt
Rheine tritt, falls nötig, als Vertragspartner bei anderen Behörden auf
(z. B. Landesbetrieb Straßen NRW, Kreis u.a.)
- die Stadt
Rheine beauftragt die EWR zur Aufstellung der Leuchten
- die EWR
beantragt die Aufbruchgenehmigung für das Arbeiten im
öffentlichen Straßenraum
B)
Bauausführung
- die
örtliche Bauleitung übernehmen die EWR und die Technischen
Betriebe Rheine AöR
- die
Verlegung und das Anschließen der Versorgungsleitungen für die Leuchten und
das Aufstellen der Leuchten übernehmen die
Stadtwerke
- die
Eigenleistung durch den Stadteilbeirat kann evtl. durch Erdarbeiten erbracht
werden
3. Fazit
Grundsatz
des vorgestellten Konzeptes ist die Förderung des Bürgerengagements in Stadtteilprojekten
durch eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Rheine.
Zusätzlich
sollen allerdings auch die Stadteilbeiräte bzw. die Bürgerinnen und Bürger des
Stadtteils für die Kosten und Folgekosten eines solchen Projektes
sensibilisiert werden. Sie haben die Aufgabe für ihren Stadtteil abzuwägen, an
welchen Stellen eine neue Beleuchtung erstellt werden soll und an welchen
Standorten möglicherweise bestehende Leuchten entfallen könnten. Denn um die
Steigerung der Folgekosten (Wartung, Reparatur, Erneuerung, Strom) für die
Stadt Rheine und letztlich für alle Bürger der Stadt langfristig zu verhindern,
ist dieses Vorgehen unumgänglich.
Anlagen: