Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kinderförderungsgesetztes und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes auf Grundlage der vorliegenden Daten und unter Berücksichtigung der noch auszuwertenden Ergebnisse der durchgeführten Elternbefragung eine stufenweise Ausbauplanung aufzustellen mit dem Ziel:
· bis zum Jahr 2013 eine Versorgungsquote für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern von 35% zu erreichen
· davon 30 % in Form der Tagespflege
· die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln
· Trägergespräche zur Realisierung der Umsetzung zu führen und
· zu ermitteln, welche zusätzlichen Ergänzungen des Raumangebotes vorgenommen werden müssen.
Begründung:
Mit dem
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG
Durch die im
TAG formulierten Mindestkriterien soll im Jahr 2010 ein Versorgungsniveau von
bundesweit durchschnittlich 21 Prozent für unter Dreijährige erreicht werden.
Das
Kinderfördergesetz stellt nun einen höheren Bedarf an Betreuungsangeboten für
diese Altersgruppe fest. Er liegt bei einer Versorgungsquote von bundesweit
durchschnittlich 35 Prozent. Ziel einer nachhaltigen Familienpolitik muss es
daher sein, diesem zusätzlichen Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder im
Alter unter drei Jahren Rechnung zu tragen.
Das Gesetz
sieht deshalb für Kinder unter drei Jahren vor
· in einer
ersten Stufe (2008 – 2013
· in einer
zweiten Stufe (ab Kindergartenjahr 2013/2014
Mit einem
geplanten Anteil von (bundesdurchschnittlich
Anlagen:
Ermittlung des zukünftigen Bedarfes an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege bis zum Jahr 2013