Betreff
Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes - Ausbauplanung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren
Vorlage
472/08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kinderförderungsgesetztes und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes auf Grundlage der vorliegenden Daten und unter Berücksichtigung der noch auszuwertenden Ergebnisse der durchgeführten Elternbefragung eine stufenweise Ausbauplanung aufzustellen mit dem Ziel:

 

·          bis zum Jahr 2013 eine Versorgungsquote für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern von 35% zu erreichen

·          davon 30 % in Form der Tagespflege

·          die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln

·          Trägergespräche zur Realisierung der Umsetzung zu führen und

·          zu ermitteln, welche zusätzlichen Ergänzungen des Raumangebotes vorgenommen werden müssen.

 


Begründung:

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wurde eine erste Grundlage für den bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau der Kindertagesbetreuung geschaffen. Mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) wird diese Linie fortgeschrieben.

 

Durch die im TAG formulierten Mindestkriterien soll im Jahr 2010 ein Versorgungsniveau von bundesweit durchschnittlich 21 Prozent für unter Dreijährige erreicht werden.

Das Kinderfördergesetz stellt nun einen höheren Bedarf an Betreuungsangeboten für diese Altersgruppe fest. Er liegt bei einer Versorgungsquote von bundesweit durchschnittlich 35 Prozent. Ziel einer nachhaltigen Familienpolitik muss es daher sein, diesem zusätzlichen Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder im Alter unter drei Jahren Rechnung zu tragen.

 

Das Gesetz sieht deshalb für Kinder unter drei Jahren vor  

· in einer ersten Stufe (2008 – 2013) den stufenweisen Ausbau von Plätzen bis zu einer Deckungsquote von 35%,

 

· in einer zweiten Stufe (ab Kindergartenjahr 2013/2014) einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben.

 

Mit einem geplanten Anteil von (bundesdurchschnittlich) 30 Prozent an den neu zu schaffenden Plätzen kommt der Kindertagespflege beim Ausbau der Kindertagesbetreuung eine große Bedeutung zu.

 

 

 


Anlagen:

Ermittlung des zukünftigen Bedarfes an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege bis zum Jahr 2013