Betreff
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt Rheine
Vorlage
487/08
Aktenzeichen
FB 2/51-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Anlage beigefügte „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt Rheine“ zu beschließen.


Begründung:

 

Die Verhaltensregeln für Aufenthalt auf Kinderspielplätzen sind zurzeit rechtlich in § 9 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Gebiete der Stadt Rheine vom 16. Juni 1994“ normiert.

 

Im Kontext der Diskussion um Reaktionsmöglichkeiten auf die Zunahme von Störungen auf Spielplätzen und Schulhöfen durch Vandalismus bis hin zu Körperverletzungen hat der „Arbeitskreis Sicherheit auf Schulhöfen“ vorgeschlagen, die bisher nicht ausreichenden Regelungen in dieser „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zu überarbeiten.

 

Ein wichtiger Vorschlag war die Empfehlung, eine eigene Spielplatzsatzung zu erlassen, mit der die ordnungsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten gebündelt werden sollten.

 

Bei den gemeinsamen Kontrollen von Polizei-, Ordnungs- und Jugendbehörde wurde zunächst deutlich, dass die bisherigen Regelungen nur für den Aufenthalt und das Verhalten auf Kinderspielplätzen gelten, jedoch nicht für Schulplätze anwendbar sind, auch wenn diese mit Spielgeräten ausgestattet und außerhalb der Schulzeiten zum Spielen freigegeben sind.

 

Recherchen machten deutlich, dass viele Städte Satzungen erlassen haben, die Schulplätze, die außerhalb der Schulzeiten zum Spielen freigegeben sind, in den Geltungsbereich der Satzung einbeziehen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt Rheine“ zu beschließen.

 

Der Satzungstext ist von den oben genannten beteiligten Behörden gemeinsam erarbeitet worden und mit dem Rechtsamt abgestimmt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Satzung