Betreff
Präsentation des Bildbandes Hermann Willers, Rheine, Herausgeber: Kulturforum Rheine e. V. hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.10.2008
Vorlage
531/08
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion vom 28.10.2008 beauftragt der Rat der Stadt Rheine die Örtliche Rechnungsprüfung, die in diesem Antrag aufgeführten Punkte zu prüfen.

 

Alternativ

 

Der Rat der Stadt Rheine sieht aufgrund der Stellungnahme des Pressereferates vom 16.11.2008 an die Fraktionsvorsitzenden und der in der Begründung dieser Vorlage aufgeführten Informationen von einem Prüfungsauftrag an die Örtliche Rechnungsprüfung ab.


Begründung:

 

Die CDU-Fraktion hat in öffentlicher Sitzung des Rates der Stadt Rheine am 28. Oktober 2008 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Das Pressereferat hat den Fraktionsvorsitzenden mit Schreiben vom 16.11.2008 den Umfang der Unterstützungsarbeiten seitens der Verwaltung dargelegt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Umfang dieser Unterstützungsarbeiten in der Vergangenheit bei vergleichbaren Fällen durchaus üblich war.

 

Ergänzend zu dem Schreiben vom 16.11.2008 ist zu berichten, dass nach Auskunft des Amtsgerichtes Rheine Herr Carlos Silva seit dem 05. Mai 2008 als stellv. Vorsitzender des Kulturforums Rheine e.V. im Vereinsregister eingetragen ist.

Im § 7 der Vereinssatzung ist niedergelegt, dass der geschäftsführende Vorstand des Vereins aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer besteht. Zum Vertretungsrecht im Sinne des § 26 BGB heißt es in der Satzung: „Je zwei von ihnen sind vertretungsberechtigt, wobei einer der beiden der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender sein muss.“

 

Herr Carlos Silva ist stellvertretender Vorsitzender im Sinne dieser Satzungsnorm und im Vereinsregister eingetragen. Wenn er mit dem ebenfalls im Vereinsregister eingetragenen Schatzmeister oder dem Schriftführer handelt, so können diese beiden Personen den Verein rechtsgeschäftlich wirksam vertreten. Die Geschäftsfähigkeit des Vereins ist nach den vorliegenden Informationen des Amtsgerichtes Rheine somit gegeben.

 

Nach § 3 der Rechnungsprüfungsordnung können der Rat, der Rechnungsprüfungsausschuss und die Bürgermeisterin der Örtlichen Rechnungsprüfung einen einzelnen Prüfungsauftrag erteilen.

 

Von der Örtlichen Rechnungsprüfung werden gem. § 5 der Rechnungsprüfungsordnung Berichterstattungen zu Problemstellungen erwartet, wenn diese aus der unabhängigen Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung für die künftige Steuerung der Stadtverwaltung von wesentlicher Bedeutung sein könnten.

 

Ob diese Voraussetzungen für einen zeitaufwendigen Prüfungsauftrag in diesem Falle vorliegen und ob die relativ niedrigen Kosten für die von der Verwaltung geleisteten Unterstützungsarbeiten diesen Aufwand rechtfertigen, sollte vor einer Entscheidung des Rates zumindest hinterfragt werden.


Anlagen:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 28.10.2008