Betreff
Standortuntersuchung/Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Kopernikus-Gymnasiums
Vorlage
014/09
Aktenzeichen
FB 5.21-ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.        Der Bauausschuss und der Schulausschuss nehmen die Standortuntersuchung/Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Kopernikus-Gymnasiums zur Kenntnis.

 

II.   Der Bauausschuss beschließt, dass zur Erweiterung des Kopernikus-Gymnasiums die Vorentwurfsplanung auf der Basis der Standortvariante 2 fortgesetzt wird.

 

II.   Der Schulausschuss beschließt, dass zur Erweiterung des Kopernikus-Gymnasiums die Vorentwurfsplanung auf der Basis der Standortvariante 2 fortgesetzt wird.

 


Begründung:

 

Ausgangssituation:

 

Der Schulausschuss hat in der Sitzung vom 10. September 2008 die Vorlage Nr. 356/08 – Raumprogramm Kopernikus-Gymnasium – folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Schulausschuss beschließt für die Erweiterung des Kopernikus-Gymnasiums ein Raumprogramm mit einer Gesamterweiterungsfläche von 1.975 m².“

 

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollte erarbeitet werden, ob der Erweiterungsbau des Gymnasiums als Solitärgebäude oder als direkter Anschluss an das vorhandene Schulgebäude auf dem jetzigen Schulgrundstück entstehen kann oder Grunderwerb erfolgen muss.

 

Die Standortuntersuchungen sind erfolgt und der Schulleitung, dem Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport – und der Schulkonferenz vorgestellt und mit ihr abgestimmt worden.

 

Die Machbarkeitsstudie hat 4 Lösungsvarianten untersucht, die in der Anlage 2 vorgestellt werden. Variante 3 und Variante 4 sind machbar, setzen aber das Anforderungsprofil nicht optimal um. Daher stehen Variante 1 und Variante 2 in der engeren Auswahl mit dem jeweils unterschiedlichen pädagogischen Ansatz: in Variante 1 der Schulhof als Zentrum, in Variante 2 das Schulgebäude als zentraler Drehpunkt. Beide Varianten erfüllen städtebaulich und inhaltlich die Anforderungen.

 

Die Schulkonferenz präferiert mit knapper Mehrheit die Variante 2 (siehe Anlage 1). Dieser Standort ist nicht nur die bauliche Umsetzung des beschlossenen Raumprogramms. Die Konzeption kann lt. Schulleitung die Realisierung eines integrativen Zentrums gestalten. Zu bedenken ist aber die Reduzierung des Freiraums. Die Schulhoffläche ist schon heute nur gerade ausreichend bemessen. Deshalb gibt die Schulkonferenz die Empfehlung, das Schulgelände nach Norden um die Fläche zu vergrößern, die für die Aufnahme der Fahrradständer notwendig ist, da der derzeitige Standort in beiden Varianten aufgegeben werden muss und um gleichzeitig auch die Schulhofbereiche zum Norden hin erweitern zu können.

 

Die Kosten für die Einstellung der Mittel in den Haushalt konnten zu dem damaligen Zeitpunkt nur sehr grob ermittelt werden, da das Raumprogramm und auch das inhaltliche Konzept noch nicht festgelegt waren.

 

Die Kosten im Rahmen der jetzigen Standortuntersuchung wurden als Kostenschätzung (siehe Anlage 3) auf der Grundlage der Standortuntersuchung über m³ ermittelt. Die Baukosten wurden mit 4,54 Mio. € und die Einrichtungskosten mit 10 % der Baukosten in Höhe von 0,454 Mio. € geschätzt. Die Kosten beziehen sich auf das vorgegebene Raumprogramm, das an allen vier Standorten umgesetzt werden kann. Kostenmäßig werden sich die Varianten durch die standortbedingten Kosten unterscheiden: z. B. Fahrradstellplätze im Untergeschoss in der Variante 1, Kosten für die Änderungen der Pausenhalle in Variante 2 oder der notwendige Ankauf der Grundstücksfläche im Norden des Schulgeländes als Schulerweiterungsfläche und eine eventuelle Verbindungsbrücke zum Altbau in der Variante 4, etc..

 

In der vorliegenden Kostenschätzung wurden Kosten für einen Grundstücksankauf nicht berücksichtigt. In der Variante 4 wäre ein Ankauf zusätzlicher Flächen für die Schulerweiterung notwendig. Da die Schulhoffläche aber in jeder der vier Varianten stark eingeschränkt wird, bittet die Schulkonferenz dringend um einen Grundstückszukauf an der Nordseite als Erweiterung der Pausenspielflächen.

 

Durch den Umbau im Bestand geht der Bestandsschutz für das vorhandene Gebäude verloren. Die bauordnungsrechtlichen Auflagen wie z.B. für den Brandschutz, etc. für das Bestandsgebäude werden erst im späteren Genehmigungsverfahren festgelegt und sind in der Kostenschätzung nicht enthalten.

 

Genauere Angaben zu den Kosten werden möglich sein, wenn die Vorentwurfsplanung erstellt wurde.


Anlagen:

 

Anlage 1:        Schreiben des Kopernikus-Gymnasiums:

                       Entscheidung der Schulkonferenz

 

Anlage 2:        Machbarkeitsstudie Kopernikus-Gymnasium

 

Anlage 3:        Kostenschätzung