Betreff
Beschränkte Zufahrtsfreigabe zum Kloster Bentlage während der Wintermonate
Vorlage
012/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur beschränkten Zufahrtsfreigabe zum Kloster Bentlage während der Wintermonate zur Kenntnis und lehnt die beschränkte Zufahrtsfreigabe zum Kloster Bentlage generell ab.


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 18. November 2008 an die Bürgermeisterin Frau Dr. Kordfelder beantragt die CDU-Fraktion, dass in den Monaten Oktober bis März die Möglichkeit gegeben wird, mit dem Pkw zum Kloster Bentlage zu fahren. Die Regelung soll aus Sicht der CDU-Fraktion folgendermaßen eingeschränkt werden:

 

  1. Sie gilt nur für Senioren,
  2. ausschließlich für die Zufahrt zum Kloster über den Bentlager Weg,
  3. nur zu den Öffnungszeiten des Cafes im Kloster

 

Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird zu diesem Antrag folgendes ausgeführt:

 

Da der Bentlager Weg in dem Bereich von der Eisenbahnunterführung Delsen bis zum Kloster Bentlage nur mit einer wassergebundenen Decke befestigt ist, die ein Befahren mit Kraftfahrzeugen bei feuchter Witterung nicht zulässt, wird davon ausgegangen, dass nicht der Bentlager Weg sondern der Schlossweg gemeint ist. Der Schlossweg ist derzeit ab der Einmündung Pappelallee für Kraftfahrzeuge gesperrt (Verkehrszeichen 260).

 

Die Zufahrt zum Kloster Bentlage über den Schlossweg wird zurzeit nur durch Einzelgenehmigung ermöglicht. Dennoch melden sich beim Fachbereich Recht und Ordnung laufend Spaziergänger und beschweren sich über den nach ihrer Einschätzung erheblich störenden Fahrverkehr.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion würde nach Ansicht des Fachbereiches Recht und Ordnung de facto eine allgemeine Freigabe der Zuwegung für den Fahrverkehr bedeuten, da eine Differenzierung nach Alter der Fahrerin/des Fahrers ausgeschlossen ist. Das Profil der Strasse ist nicht in der Lage, Begegnungsverkehr zu ermöglichen; die Bankette ist nicht befestigt. Die zeitgleiche Nutzung der Zuwegung durch Pkw, Radfahrer und Fußgänger stellt schon heute eine Gefahrenlage dar. Rückfragen sowohl bei der örtlichen Polizeiwache als auch bei der Polizeidirektion Steinfurt haben die Beurteilung des Fachbereiches Recht und Ordnung bestätigt.

 

Weitere Probleme, die gegen eine beschränkte Zufahrtsfreigabe zum Kloster Bentlage sprechen, liegen im Bereich des Landschaftsschutzes. Der Schlossweg befindet sich von der Einmündung Pappelallee bis zur Einfahrt auf das Gelände des Klosters Bentlage innerhalb des Naturschutzgebietes „Wald-Grünlandkomplex bei Schloss Bentlage“. Im Landschaftsplan IV Emsaue-Nord sind für dieses Naturschutzgebiet keine besonderen Festsetzungen und Verbote bezüglich der verkehrlichen Erschließung des Gebietes aufgeführt. Es gelten hier die allgemeinen Verbote für die Naturschutzgebiete im Geltungsbereich des Landschaftsplanes IV Emsaue-Nord.

 

Danach sind hier insbesondere folgende Verbote relevant:

 

-      Verbot bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn hierfür ansonsten keine Genehmigung oder Anzeige erforderlich ist.

-      Verbot Verkehrsanlagen oder deren Nebenanlagen, Plätze und Wege anzulegen oder auszubauen, auch wenn hierfür ansonsten keine Genehmigung, sonstige behördliche Entscheidung oder Anzeige erforderlich sein sollte. Der Straßenkörper vorhandener Straßen im Sinne des § 2 Straßen- und Wegegesetz NW (dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen und Wege) ist davon ausgenommen.

-      Verbot des Abstellens von Fahrzeugen

-      Verbot das Gebiet außerhalb der Straßen, befestigten Wege sowie der gekennzeichneten Wanderwege, Park- und Stellplätze zu betreten oder zu befahren.

 

Diese Verbote haben zwar keine direkte Auswirkung auf die tatsächliche Nutzung der bereits bestehenden öffentlichen Verkehrsfläche, ein weiterer Ausbau der vorhandenen Straßenfläche, um gegebenenfalls Begegnungsverkehr zu ermöglichen oder die Anlage von neuen Stellplatzflächen, ist aber zunächst grundsätzlich nicht zulässig. Die Chancen, hierfür eine Befreiung oder Ausnahme von den Verboten im Naturschutzgebiet zu erhalten, werden aufgrund der erheblichen Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz (Beeinträchtigung oder Beseitigung von wertvollem, kulturhistorisch bedeutsamen Baumbestand der wegbegleitenden Baumreihen, Zunahme der Störungen des Schutzgebietes durch den motorisierten Verkehr u. a.) auch als sehr gering angesehen.

 

In dem im Auftrag der Stadt Rheine erstellten Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplan Umfeld Kloster/Schloss Bentlage werden die Pkw-Nutzung auf dem Schlossweg und das wilde Parken vor den Torhäusern als „großes Defizit des historischen Schlossweges“ besonders hervorgehoben. Zitat: „Die Pkw-Nutzung kollidiert mit der historischen Wichtigkeit des Schlossweges als zentrale Zugangsachse zum Kloster“. Zudem wird auch hier auf die geringe Wegebreite, die für einen Begegnungsverkehr nicht ausreicht, und die Gefahren insbesondere auch für Radfahrer und Fußgänger hingewiesen.

 

Schließlich ist auch auf das vom Bau-, Planungs- und Kulturausschuss der Stadt Rheine beschlossene Verkehrserschließungskonzept Kloster Bentlage hinzuweisen, in dem u. a. der Einbau einer Zufahrtssperre zur wirkungsvollen Beschränkung des Pkw-Verkehrs auf dem Schlossweg vorgesehen ist. Im Pflege- und Entwicklungsplan Kloster/Schloss Bentlage ist daher der Einbau eines Automatikpollers im Bereich der Kreuzung mit der Pappelallee und dem Kreuzherrenweg als konkrete Einzelmaßnahme enthalten.

 

Die von der CDU-Fraktion beantragte, weitergehende Zufahrtsfreigabe für den Pkw-Verkehr auf dem Schlossweg läuft insgesamt den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes in diesem besonders wertvollen und geschützten Landschaftsraum zuwider und beeinträchtigt auch die kulturhistorische Bedeutung und die Erholungsfunktion erheblich.

 

Weitere Probleme würden bei einer beschränkten Zufahrtsfreigabe zum Kloster Bentlage unter dem Aspekt fehlender Stellplätze am Kloster geschaffen. Widerrechtlich zum Kloster gefahrene Pkw werden auf unbefestigten Seitenstreifen abgestellt und behindern den Zugang zum Kloster. Um diesen Missstand im Nahbereich des Klosters zu beheben, hat die Kloster Bentlage gGmbH den Einbau eines Automatikpollers im Zufahrtsbereich in Höhe der Torhäuser veranlasst. Ab hier ist nur noch für Berechtigte die Weiterfahrt bis zum Kloster möglich. Im Nahbereich des Klosters Bentlage stehen somit keine ordnungsgemäß angelegten Stellplätze, die bei einer beschränkten Zufahrtsfreigabe vorgehalten werden müssten, zur Verfügung.

 

Fazit: Aus vorgenannten Gründen ist der Antrag der CDU-Fraktion auf beschränkte Zufahrtsfreigabe zum Kloster Bentlage während der Wintermonate abzulehnen.

 

Alternativ könnte der vorhandene Pendelbus der Kloster Bentlage gGmbH im Winterhalbjahr (Mitte Oktober bis Anfang April) zwischen 14 00 Uhr und 17 00 Uhr eingesetzt werden. Hierdurch entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 2.000 € je Winterhalbjahr.


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion

Anlage 2: Übersichtsplan