Betreff
Hochwasserschutzanlage am Timmermanufer
Vorlage
010/09
Aktenzeichen
Str.-fo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt das Ergebnis des Gespräches mit der Bezirksregierung in Münster und die neuen Detailplanungen bezüglich der Anlegung einer Hochwasserschutzmauer an der Ems zur Kenntnis.


Begründung:

 

 

1.  Ausgangslage

 

      Die Anlegung einer Hochwasserschutzmauer am Timmermanufer in Rheine wird in den politischen Gremien der Stadt seit dem 28. Februar 2002 diskutiert. Seinerzeit hat das Staatliche Umweltamt Münster in einem Hochwasseraktionsplan Ems die Notwendigkeit zur Anlegung einer Hochwasserschutzmauer am Timmermanufer aufgezeigt. Mit Datum vom 28. Oktober 2008 hat der Rat der Stadt Rheine über die Erstellung der Hochwasserschutzmauer am Timmermanufer folgenden Beschluss gefasst:

 

      „1. Mauerabschnitt – Vom Beginn der Mauer im Bereich des Hauses Timmermanufer 146 soll die Hochwasserschutzmauer auf einer Länge von 38 m bis östlich der 3. Baumbucht als voll bepflanzte Betonmauer ohne mobile Elemente erstellt werden.

      2. Mauerabschnitt – Vom Ende des 1. Mauerabschnittes bis zur Hohenkampstraße soll die Hochwasserschutzmauer als bepflanzte Mauer mit mobilen Elementen versehen werden. Dabei soll der Betonmauersockel eine Höhe von bis zu 70 cm maximal abdecken. Soweit möglich wird allerdings eine Höhe von 50 cm angestrebt.

      3. Mauerabschnitt – Von der Hohenkampstraße bis zum Ende ca. 80 m östlich der Lohorststraße soll die Hochwasserschutzmauer als bepflanzte Betonwand ohne mobile Elemente erstellt werden.

 

      Die Bürgermeisterin wird gebeten ggf. in Zusammenarbeit mit den politischen Fraktionen, bei der Bezirksregierung in Münster bzw. dem Ministerium im Düsseldorf Argumente für eine neue angemessene finanzielle Förderung vorzutragen.“

 

2.  Gespräch mit der Bezirksregierung im Münster

 

      Folgendes Ergebnis konnte bei der Bezirksregierung Münster erreicht werden:

 

      Aufgrund einer in Aussicht stehenden Änderung der Förderrichtlinie kann davon ausgegangen werden, dass eine Förderung der Gesamtmaßnahme (incl. mobiler Elemente) erfolgen wird. Die Förderquote von bisher 70 % konnte allerdings bisher nicht bestätigt werden.

 

      Für die vorgesehenen Änderungen ist eine neue Plangenehmigung erforderlich. Hierzu sind alle notwendigen Unterlagen, u. a. wassertechnischer Nachweis, Retentionsraumverlust, Kosten landschaftspflegerischer Begleitplan, zu aktualisieren, neu zu erarbeiten und bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.

 

      Die vorläufige Zeitplanung sieht vor, die Planunterlagen für die neue Plangenehmigung bei der Bezirksregierung in Münster im Februar 2009 vorzulegen.

 

3.  Detailplanung 1. Bauabschnitt

 

      Ursprünglich war vorgesehen, von Beginn der Mauer im Bereich des Hauses Timmermanufer 146 nur auf eine Länge von 38 m als voll bepflanzte Betonmauer herzustellen. Bei der durchgeführten Detailplanung wurde festgestellt, dass die dort vorhandenen 3 Bäume nicht erhalten werden können. Durch eine entsprechende Gründung der Hochwassermauer sind die Bäume in ihrer Standfestigkeit gefährdet. Als Ausgleich werden nach Errichtung der Hochwasserschutzmauer auf der der Ems zugewandten Seite 3 Neuanpflanzungen vorgenommen. Dieser Abschnitt wird als Mauer und Geländer zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht ausgeführt. Bei der weiteren Detailplanung wurde festgestellt, dass auch die sich dann anschließenden 90 m als eine feste Mauer errichtet werden müssen. Dieses liegt zum einen daran, dass man durch eine feste Mauer auf ein angeflanschtes Geländer verzichten kann. Hinter dieser Mauer befindet sich direkt eine Flutmulde der Ems, die bei entsprechendem Hochwasser überflutet wird. Der Höhenunterschied muss durch ein Geländer bzw. eine Mauer gesichert werden. Zum anderen zeigt die Straße ein starkes Gefälle in diesem Bereich. Hier müsste mit unterschiedlich hohen und breiten mobilen Elementen gearbeitet werden. Dieses ist aus praktikablen Erwägungen nur schwer möglich. Die Mauer wird in ihrem tiefsten Punkt von der Gehwegkante gesehen eine Höhe von ca. 1,50 m aufweisen. Es handelt sich im Wesentlichen um den Abschnitt unterhalb der Ludgeribrücke.

 

4.  2. Mauerabschnitt

 

      Vom Ende des 1. neuen Mauerabschnitts bis zur Hohenkampstraße soll die Hochwasserschutzmauer als bepflanzte Mauer mit mobilen Elementen hergestellt werden. Die Mauer wird nicht mehr direkt auf die Grenze gesetzt, sondern zum Schutz der Bäume 5 m von der Baumachse zur Ems hin verschoben. Dadurch werden die Wurzeln der Platanen geschont, und der vorhandene stark angehobene Gehweg kann später zurückgebaut werden und entlang der neu erstellten Hochwassermauer verlegt werden. Im Bereich der Terrasse des Bootshauses wird nach Rücksprache mit dem RHTC eine feste Mauer errichtet. Daran schließt sich ein Dammbalkenverschluss an. Die Höhe der Mauer beträgt 50 cm vom Timmermanufer aus betrachtet. Auch hier sollen die Baumwurzeln geschont werden. Die gesamte Linie wird gerade bis zum Regenüberlaufbecken ausgeführt bis auf eine Auskragung mittig gegenüber dem Spielfeld. Hier kragt die Hochwasserschutzmauer 4 m auf einer Länge von 20 m Richtung Spielfeld hinein. Die Lage der Hochwassermauer richtet sich nach dem Mindestabstand von 5 m von der Baumachse. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Abstände zwischen Baum und Mauerachse.

 

      Entsprechende Gespräche bezüglich der Detailplanungen haben bereits mit dem Hockeyverein und mit den Eigentümern stattgefunden. Diese Wünsche wurden berücksichtigt und fließen in die Detailplanung ein.

 

5.  3. Mauerabschnitt

 

      Von der Hohenkampstraße bis zum Ende ca. 80 m östlich der Lohorststraße soll die Hochwasserschutzmauer als bepflanzte Betonwand ohne mobile Elemente erstellt werden. In diesem Bereich gibt es in der Detailplanung im Bereich der Kleingärten eine Verschiebung der Mauer um 1 m zur Straße Timmermanufer hin. Durch diese Verschiebung wird die Anpflanzung einer Hecke als Sichtschutz ermöglicht.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Beurteilung und Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes

Anlage 2 – Pläne