Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248, Kennwort: "Jägerstraße/Schützenstraße", der Stadt Rheine I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
008/06
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Im verbindlichen Bebauungsplan Nr. 248, Kennwort: „Jägerstraße / Schützenstraße“, der Stadt Rheine ist das Flurstück 266, Flur 174 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Des Weiteren ist eine Eiche mit Erhaltungsgebot festgesetzt.

 

Nun mehr beabsichtigt die Stadt Rheine, eine Teilfläche des Flurstückes 266, ca. 1544 m² zu verkaufen.

Der Caritasverband Rheine bekundete bereits Interesse für dieses Grundstück und möchte eine Seniorenwohnanlage errichten.

 

Um dieses Konzept zu verwirklichen bedarf es einer Bebauungsplanänderung.

Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage soll in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Die überbaubare Fläche wird so festgesetzt das die Eiche auch weiterhin erhalten bleibt.

 

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 den Bebauungsplan Nr. 248, Kennwort: "Jägerstraße / Schützenstraße", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der Geltungsbereich dieser 1. Bebauungsplanänderung betrifft das Flurstück 266, Flur 174 der Gemarkung Rheine Stadt und befindet sich im Eckbereich Aloysiusstraße / Schützenstraße.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 , Kennwort: "Jägerstraße / Schützenstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan ALT