Betreff
Einziehung eines Teilstückes der Windthorststraße
Vorlage
019/09
Aktenzeichen
FB 5.7-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass aufgrund der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, das Teilstück der Windthorststraße/Ecke Im Sundern, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 113, Flurstück 486 tlw., einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss

 

Das Teilstück der Windthorststraße/Ecke Im Sundern, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 113, Flurstück 486 tlw., wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine möchte die im Lageplan schraffiert dargestellte Fläche dem öffentlichen Verkehr entziehen und dem angrenzenden Grundstückseigentümer zum Verkauf anbieten. Diese Fläche soll dem allgemeinen Wohngebiet zugeschlagen werden.

 

Bevor jedoch die Veräußerung durchgeführt werden kann, ist zu prüfen, ob ein förmliches Einziehungsverfahren durchzuführen ist. Die Windthorststraße ist als öffentliche Straße im Sinne des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen anzusehen. Der Verkauf des Grundstückes setzt demnach ein förmliches Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz voraus.

 

Eine Einziehung ist begründet, wenn entweder öffentliche Gründe für die Einziehung des Weges vorliegen oder der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Fläche dient ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Auch nach der Einziehung dieser Fläche sind alle Grundstücke ausreichend durch andere öffentliche Straßen erschlossen. Eine weitere öffentliche Verkehrsbedeutung wird nicht gesehen. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 2. Juni 2008 beteiligt worden. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht erhoben. Zur Sicherung der dort verlegten Versorgungsleitungen zu Gunsten der Unitymedia, der Deutschen Telekom AG und der Stadtwerke Rheine werden durch Eintragungen von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch abgesichert.

 

Die Einziehungsabsicht ist vom Bauausschuss der Stadt Rheine in seiner Sitzung vom 21. August 2008 unter Vorlagennummer 014/08 beschlossen worden. Die amtliche Bekanntmachung ist am 3. September 2008 erfolgt. Gegen die Einziehung sind Einwendungen nicht erhoben worden.

 

Das Einziehungsverfahren ist nunmehr zum Abschluss zu bringen.


Anlagen:

 

Lageplan Windthorststraße