Betreff
Ausbau des Lindvennweges von Rheiner Straße bis Thiestraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 164 "Rheiner Straße - Nord" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der HerstellungsmerkmaleIII. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
044/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen

            und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für Ausbau der Straße Lindvennweg von Rheiner Straße bis Thiestraße:

 

              Lindvennweg von Rheiner Str, bis Thiestr. (Tempo-30-Zone)

 

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a)     Fahrbahn:

è   Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn , eingefasst von Rundbordsteinen r= 5,0 cm, in Zufahrten abgesenkt auf r = 2,0 cm, mit Unterbau, Bauklasse IV RStO, in einer Breite von 5,50 m

 

 

b)     Parken:

è   Pflasterung von PKW-Parkständen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

         d = 8,0 cm mit Unterbau in Längsaufstellung in einer Breite von 2,00 m wechselseitig der Fahrbahn

                               

 

c)     Begrünung:

è   Anlegung von Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung im Bereich der Fahrbahnversätze und als Abgrenzung des Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m

 

 

 

d)     Gehwege:

è   Herstellung von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von 1,50 m bis     1,75 m, aus grauen Betonsteinpflasterplatten d= 8 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau

 

 

e)     Entwässerung:

è   Herstellung von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen und Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

f)       Straßenbeleuchtung:

è   Aufstellen von Leuchten in Rautenform QSS 151, LPH 6,0 m ausgestattet mit 2*50 Watt

 

 

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Lindvennweg“ von Rheiner Straße bis Thiestraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 164 „Rheiner Straße - Nord“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Lindvennweg“ von Rheiner Straße bis Thiestraße

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV.NRW S.514), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Lindvennweg“ von Rheiner Straße bis Thiestraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 164 „Rheiner Straße - Nord“ erlassen.

 

Die o. g. Straße sind abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

         Lindvennweg von Rheiner Straße bis Thiestraße (Tempo-30-Zone)

 

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Parkstände in Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

4.        Gepflasterte Gehwege mit Unterbau

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluß zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „Lindvennweg“ von Rheiner Straße bis Thiestraße fand in der Zeit vom 26. November bis zum 12. Dezember 2008 in den Räumen der TBR (Neues Rathaus) statt.

 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein. Das Protokoll der stattgefundenen Bürgerversammlung am 01. Dezember 2008 der CDU-Fraktion ist ebenfalls beigefügt und wurde gewägt.

 

 

Die Eingaben sind als Anlagen beigefügt.

 

 

               Eingabe 1

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

            

             Abwägung:

 

             Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Verschiebung des Grünbeetes.

 

             Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

  Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes.

 

 

 

   

 

               Eingabe 2

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 2 und Anlage 4 beigefügt.

            

             Abwägung:

 

             Die Bedenken des Anliegers, er könne von der Rheiner Straße aus sein Grundstück nicht problemlos anfahren bestätigten sich nicht. Ein Lageplan des Planes der Offenlage mit der Zufahrtsituation und der eingetragenen Schleppkurve des PKWs ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt. Einer Reduzierung des der Zufahrt zugewandten Inselkopfes  um 0,50 m stehen verkehrliche Gründe nicht entgegen. Sie soll eine noch komfortablere Zufahrt zum Grundstück ermöglichen.

 

             Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verkürzung des Inselkopfes der Überschreithilfe.

 

 

 

             Eingabe 3 (Protokoll der Bürgerversammlung der CDU vom 01. Dezember 2008)

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt.

            

             Abwägung:

 

             Zu 1)  Eine gewünschte punktuelle Verengung der Straße Lindvennweg durch die Aufweitung der drei angegebenen Grünbeete ist möglich. Die Aufweitung der Grünbeete beträgt 1,25 m. Die Fahrbahn wird auf 4,25 m eingeengt. Hierdurch verbleibt generell ein Abstand von mindestens 6,00 m zwischen den Grünbeeten und Grundstücksgrenze, so dass die Zufahrten zu den Grundstücken gewährleistet sind.

             Zu 2)  Verkehrliche Belange stehen einer Verlängerung der Bordsteinabsenkung nicht entgegen.

             Zu 3)  Einer Erweiterung der Absenkung des Bordsteines stehen verkehrliche Gründe nicht entgegen.

             Zu 4)  Wie unter Eingabe 2 gewägt, bestätigt sich nicht, dass der Anlieger sein Grundstück nicht problemlos anfahren kann (siehe Anlage 4).

                        Eine Verschmälerung der Überschreithilfe in der Rheiner Straße auf 2,00 m bedeutet, dass größere Fahrzeuge (3-achsiges Müllfahrzeug) ohne Behinderung Richtung Ortsmitte fahren können.

Es bleibt jedoch zu bedenken, dass laut RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen Ausgabe 2006) eine Überquerungsanlage für Radfahrer und Rollstuhlfahrer eine Mindestbreite von mindestens 2,50 m aufweisen sollte, um unter Berücksichtigung der seitlichen Sicherheitsabstände zu den angrenzenden Fahrstreifen von 0,50 m eine hinreichende Warteflächen zu schaffen.

 

             Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt

Zu 1) die Aufweitung der Grünbeete.

Zu 2) die Verlängerung der Bordsteinabsenkung.

Zu 3) die Erweiterung der Absenkung des Bordsteines.

Zu 4) die Verschmälerung der Überschreithilfe.

 

 

 

 

Planänderung der Verwaltung

            

           Im Zuge der Offenlage wurden von den Versorgungsträgern Stellungnahmen und Leitungspläne angefordert. Aufgrund der Prüfung dieser Unterlagen wurde festgestellt, dass eine querende Leitung (Hausnummern 9/11 und Hausnummer 10) der Telekom unter einer geplanten Baumbepflanzung verläuft. Aus diesem Grund muss das Grünbeet um 2 m nach Westen verschoben werden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes.

 

Abrechnung:

Die Abrechnung des Lindvennweges erfolgt nach Baugesetzbuch. Die
Kosten für den Umbau der Rheiner Straße (Überschreithilfe) sind nicht beitragsfähig.

 

 

Zu II:    Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

 

Die an die Straße „Lindvennweg“ im Bereich Rheiner Straße bis Thiestraße angrenzenden Grundstücke sind bereits bebaut.

 

Der Ausbau der Straße „Lindvennweg“ von Rheiner Straße bis Thiestraße ist für das Investitionsprogramm 2009 vorgesehen.

 

Die Planung sieht für die Straße „Lindvennweg“ von Rheiner Straße bis Thiestraße einen Ausbau im Separationsprinzip im Bereich der bestehenden Tempo-30-Zone mit einer in Asphalt ausgeführten Fahrbahn, Entwässerungsrinnen, eingefasst in Rundbordsteine vor.

 

Es werden wechselseitig Parkstände, abgegrenzt durch Grünbeete, angeordnet.

 

Beidseitig der Fahrbahn bzw. des Parkstreifens sind Gehwege geplant.

Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene Pflasterung und die Gehwege eine graue Plattierung, in den Bereichen der Zufahrten graues Betonsteinpflaster.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

 

 

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Straße „Lindvennweg“ von Rheiner Straße bis Thiestraße von der Erschließ­ungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab