Betreff
Der Gesamtabschluss - Ziele, Umsetzungsschritte, Anforderungen
Vorlage
053/09
Aktenzeichen
VV K-4.2-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.  Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Sachdarstellung und Präsentation zum Gesamtabschluss zur Kenntnis.

 

2.  Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Einrichtung einer neuen Stelle „NKF-Gesamtabschluss“ im Stellenplan des Fachbereiches 4 – Finanzen und die unverzügliche externe Ausschreibung dieser Stelle.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat ihr Haushalts- und Rechnungswesens mit dem 01.01.2006 von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung (kurz Doppik) umgestellt. Vorbereitet wurde diese Umstellung in einem sehr umfangreichen und ausschließlich von der Verwaltung vorbereiteten und durchgeführten Projekt.

 

Wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechts ist neben der Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und –verbrauchs insbesondere die Erreichung bzw. Rückgewinnung des Gesamtüberblicks über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck zukünftig jährlich einen Gesamtabschluss zu erstellen, der ihre gemeindlichen Betriebe (siehe nachstehendes Schaubild) erfasst und sich an die handelsrechtlichen Vorschriften über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (§§ 290 ff. HGB) anlehnt. Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss ein aus den Jahresabschlüssen der Gemeinde und der einbezogenen Betriebe abgeleiteter eigenständiger Abschluss des gesamten Konzerns „Kommune“ ist.

 

 

Um eine Gemeinde wie ein einziges Unternehmen – vergleichbar mit einem privatrechtlichen Konzern – nach wirtschaftlichen Grundsätzen führen zu können, ist der Gesamtabschluss als aussagefähiges und damit steuerungsrelevante Informationsbasis unabdingbar.

 

Auf Basis des Gesamtabschlusses müssen die obersten Leitungsorgane der Gemeinde nicht nur auf die Kernverwaltung, sondern gleichermaßen auch auf die kommunalen Betriebe als verselbständigte Aufgabenbereiche der Gemeinde einwirken, damit die stetige Aufgabenerfüllung der Gemeinde insgesamt und umfassend gesichert wird. Es gilt daher, ein strategisches Management mit strategischer Planung zu entwickeln und dieses unter Berücksichtigung der örtlichen Gegenbenheit organisatorisch zu gestalten.

 

Zweck, Inhalt und Anforderungen des Gesamtabschlusses werden durch §§ 116 ff. GO und §§ 49 ff. GemHVO geregelt. Hierauf wird Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Martin Gehrke von der WIBERA AG Bielefeld im Rahmen einer Präsentation ausführlich eingehen.

 

Mit dem Gesamtabschluss werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

 

·       Vermittlung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der gesamten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde im Rahmen einer „wirtschaftlichen Einheit“

·       Beseitigung von Informationsdefiziten über die gemeindlichen Betriebe

·       Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen aus einer Gesamtbetrachtung

·       Nachweis der vollständigen Aufgabenerfüllung der Gemeinde

·       Erhöhung der Qualität der Rechenschaft über die Aufgabenerledigung der Gemeinde

·       Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten.

 

Den ersten gemeindlichen Gesamtabschluss (auch Konzernabschluss genannt) haben die Gemeinden nach § 2 NKF Einführungsgesetz NRW spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 aufzustellen.

 

Im Hinblick hierauf gilt es, sich folgende Sachverhalte vor Augen zu führen, die die zeitliche und sachliche Brisanz deutlich machen:

 

·       Ein Gesamtabschluss benötigt auch eine Gesamtbilanz.

·       Für die Gesamtvermögensrechnung, die Gesamtergebnisrechnung und die Gesamtfinanzrechnung muss in allen Einzelabschlüssen nach den Regeln der Mutter so gebucht werden, dass eine Konsolidierung ohne erheblichen Mehraufwand stattfinden kann.

·       Die Geschäftsführung und Buchhaltung der städtichen Unternehmen und Beteiligungen muss rechtzeitig in die Umsetzungsaufgaben eingebunden werden, damit diese sich organisatorisch auf die Aufgaben vorbereiten können. Dazu kommt noch, dass sich die Rechnungslegungsanforderungen bei den städtischen Unternehmen und Beteiligungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und andere gesetzliche Neuregelungen (z. B. EnWG) geändert haben und noch ändern werden.

·       Die Konsolidierung erfordert einen Anpassungsbedarf der rechnungsrelevanten IT-Systeme der Kernverwaltung und der städtischen Unternehmen und Beteiligungen.

·       Der Konsolidierungsprozess sollte softwaretechnisch unterstützt werden.

 

Die notwendigen Anforderungen, Inhalte und Verfahren zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für die Stadt Rheine sollen in einem weiteren NKF-Teilprojekt „Gesamtabschluss“ mit Einbindung der städtischen Unternehmen, unter der Leitung der WIBERA AG und in der Gesamtverantwortung des Kämmerers erarbeitet werden. Herr Gehrke wird in seiner Präsentation insbesondere auch auf die Projektorganisation, die Inhalte und das zeitliche Verfahren näher eingehen.

 

Die vom Gesetzgeber vorgegebene neue und zusätzliche Aufgabe zur Aufstellung des NKF-Gesamtabschlusses kann mit dem derzeitigen Personalbestand in der Finanzbuchhaltung nicht erfüllt werden. Dafür ist die Einrichtung einer neuen Stelle mit folgendem wesentlichen Anforderungsprofil erforderlich: Diplom-Kaufmann/Kauffrau oder Diplom-Betriebswirt/in mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Konzernrechnungslegung oder vergleichbare Prüfungserfahrungen bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Näheres zu den notwendigen Kenntnissen, Aufgabenstellungen und der Stellenbewertung wird Herr Gehrke in seiner Präsentation darstellen.

 

Fazit

Die konzeptionellen Arbeiten, die Qualifizierung, die Einbindung der städtischen Unternehmen und Beteiligungen und die eigentliche Umsetzung nebst Tests müssen deutlich vor dem 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein! Der Gedanke, dass man in aller Ruhe im Jahre 2011 den Gesamtabschluss im „Back-Office“ erstellen kann, ist falsch! Wenn man zu dieser Zeit mit den Arbeiten beginnt, wird man feststellen, dass man nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand an die Informationen kommt, welche für die Konsolidierung benötigt werden. Das Umsetzungskonzept muss zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2010 stehen. Dafür stehen ab jetzt nur noch 11 Monate zur Verfügung.

 

Schnelles Handeln ist nicht nur sinnvoll sondern unabdingbar!