Betreff
Werbung auf städt. Grundstücken - neues Werbekonzept mit der Vertragspartnerin, Fa. Ströer - Deutsche Städte Medien
Vorlage
054/09
Aktenzeichen
FB 8/23 - li
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1.     Der Anbringung von folgenden Werbemedien auf städtischen Grundstücken durch die Fa. Ströer wird zugestimmt:

 

bis zu 45 Werberahmen (Moskitos) an Schaltschränken auf städt. Grundstücken für gewerbliche Werbung

 

bis zu 260 Kandelaber (Wechselrahmen) an Straßenlaternen (entsprechend Anlage 1)

·       davon ca. 200 Kandelaber für gewerbliche Werbung durch die Fa. Ströer

·       davon ca. 60 Kandelaber für Kultur- und Stadtmarketingwerbung der Stadt Rheine, des Verkehrsvereins und der Kloster Bentlage gGmbH.

 

2.     Dem Verkehrsverein Rheine wird zusätzlich und ausschließlich für Kultur- und Stadtmarketingwerbung der Stadt und der Kloster Bentlage gGmbH die Aufstellung von bis zu 40 der heute bereits eingesetzten Dreieckständer gestattet. Die Aufstellung, Bestückung, Entfernung und Einlagerung der Dreieckständer erfolgt durch und auf Kosten des Verkehrsvereins Rheine.

 

3.     Auf städt. Grundstücksflächen werden andere Werbemaßnahmen und –medien nicht mehr gestattet. Die Fa. Ströer wird ermächtigt, jegliche andere Werbung und Werbemedien auf städt. Grundstücken zu entfernen.

 

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden vertraglichen Regelungen als Ergänzung des bestehenden Vertrages mit der Fa. Ströer zu vereinbaren.

 


Begründung:

 

Im Rahmen der Vorlage Nr. 062/08 wurde vom HFA am 29.01.08 ein Sachstandsbericht zum Thema „Werbung auf städtischen Grundstücken – neue Werbekonzepte mit der Vertragspartnerin, Fa. Ströer“ beraten.

 

Die seinerzeit von der Fa. Ströer vorgestellten Werbekonzepte wurden inzwischen in Abstimmung mit der Verwaltung überarbeitet und zur Grundlage für den obigen Beschlussvorschlag gemacht. Dabei wurde bewusst eine modulare Vorgehensweise gewählt, weil nicht alle Problemstellungen in einem Schritt zeitgleich zu lösen sind.

 

Ziel bei allen Überlegungen war und ist

 

·         die Beseitigung der „wilden“ Plakatierung

·         die Verringerung der Werbung im Stadtgebiet und

·         die Strukturierung und Vereinheitlichung der Werbemaßnahmen.

 

 

Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass ein Verbot von Plakaten und anderen Werbemaßnahmen ohne gleichzeitiges Angebot von legalen Werbemöglichkeiten schwer durchsetzbar ist. Hier galt es einen Weg zu finden, der sowohl die Interessen der Werbenden als auch die Interessen der Stadt Rheine berücksichtigt und zu einem fairen Kompromiss führt.

 

 

Modul Werbung auf Schaltschränken (Moskitos)

 

Bisher waren die Schaltschränke in großer Anzahl durch illegal angebrachte Plakate stark beeinträchtigt und verschandelten in erheblichem Maße das Stadtbild.

 

In Gesprächen zwischen Verwaltung und mehreren Gewerbebetrieben, die bisher durch umfangreiche Plakatierungen aufgefallen waren, konnte erreicht werden, ab dem 01.07.08 auf weitere Plakatierungsaktionen an Schaltschränken und auf städt. Grundstücken freiwillig zu verzichten. Die Gesprächspartner haben sich nach Feststellungen der Verwaltung bisher an diese freiwillige Absprache gehalten.

 

Mit der Fa. Ströer konnte erreicht werden, dass die Eigentümer der Schaltschränke (Stadtwerke, Post, etc.) dem folgenden Konzept zustimmen.

 

Die Fa. Ströer hat die Schaltschränke im Stadtgebiet zunächst grundgereinigt und danach 45 Schaltschränke im DIN A1 Format mit so genannten Moskito Rahmen versehen. Mit der Anbringung der Rahmen erfolgte auch eine gründliche Reinigung der Schaltschränke. Gleichzeitig wurde ein Hinweis an allen Schaltschränken angebracht, der auf die strafrechtliche Verfolgung bei Wildplakatierung aufmerksam macht.

 

Damit stehen bis zu 45 Moskito Rahmen für kostenpflichtige Werbung im Stadtgebiet zur Verfügung. Dies ist erheblich weniger, wie die bisher „wild“ beklebten Schaltschränke. Nach den langjährigen und vielfältigen  Erfahrungen der Fa. Ströer wird aufgrund der Androhung einer strafrechtlichen Verfolgung das Verbot zum Bekleben der Schaltschränke nach einiger Zeit respektiert und von Werbeinteressenten für legale Werbemöglichkeiten angemietet.

 

An den Werbeeinnahmen ist die Stadt Rheine in diesem Fall nicht beteiligt. Die Fa. Ströer wird als Gegenleistung neben der laufenden Entfernung der verbotswidrig angebrachten Werbeplakate und der strafrechtlichen Verfolgung künftig auch die Reinigung der „wild“ plakatierten Schaltschränke übernehmen.

 

 

 

Modul Werbung an Lichtmasten (Kandelaber)

 

Mit der Fa. Ströer wurde die in der HFA Sitzung am 29.01.08 vorgestellte Straßenliste zur Anbringung von Kandelabern überarbeitet. Die Anzahl der Kandelaber wird von 260 begrenzt. Auf die als Anlage 1 beigefügte neue Straßenliste wird verwiesen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass in jeweils ca. 100m Entfernung ein Kandelaber aufgehängt werden kann.

 

Versuchsweise wurde in den vergangenen Wochen die Neuenkirchener Straße mit Kandelabern ausgestattet, allerdings nur in einem Umfang der von 100 gewerblichen Rahmen im Stadtgebiet ausging. In Absprache mit dem Verkehrsverein wurden die Rahmen mit Stadtmarketingwerbung ausgerüstet. Zum Vergleich standen die bisherigen Dreieckständer des Verkehrsvereins ebenfalls an der Neuenkirchener Straße (s. Fotos in den Anlagen).

 

Von den ca. 260 Kandelabern sind 160 Kandelaber für kommerzielle Werbung vorgesehen (Vermietung durch die Fa. Ströer) und 40 für Dauerwerbung (Saatjohann, Media Markt u.a.). Ca. 60 Kandelaber können entsprechend der Vorstellung im HFA am 29.01.08 für Kulturwerbung der Stadt Rheine, des Verkehrsvereins und der Kloster Bentlage gGmbH kostenlos genutzt werden. Für diese 60 Werbeträger übernimmt die Fa. Ströer die Bestückung nach Wünschen der Stadt Rheine.

 

Das ursprüngliche Konzept der Fa. Ströer ging davon aus, dass damit die 90 Dreieckständer des Verkehrsvereins künftig entfallen, weil die Anzahl der Werbeträger sowohl für städtische, als auch für kommerzielle Veranstaltungen stark reduziert werden sollte und dem grundsätzlich verfolgten Strukturierungsansatz entsprach.

 

Der Verkehrsverein Rheine ist allerdings mit dem Wegfall der Dreieckständer nicht einverstanden. Er ist der Auffassung, dass die Dreieckständer für den Betrachter in einem weitaus besseren Blickwinkel stehen als die bisher an der Neuenkirchener Straße angebrachten Kandelaber. Zudem sei die Werbung in den Kandelabern nur schwer lesbar, zu hoch angebracht und nicht direkt am Straßenrand platziert. Für die kostenlose Werbung ständen nur 40 Kandelaber (bei doppelseitiger Nutzung = 80 Plakate) zur Verfügung. Die 90 Dreieckständer dagegen könnten mit 270 Plakaten bestückt werden. Der Verkehrsverein ist der Meinung, dass mit den 40 Kandelabern, die auf alle Akteure der Stadt verteilt werden, für die Stadtmarketing-Events der Stadt Rheine nicht ausreichend geworben werden könne. Zudem habe der Verkehrsverein in die Anschaffung der Dreieckständer investiert und die Anschaffung im Jahr 1999 mit der Stadt Rheine vereinbart.

 

Im Hinblick auf die entscheidende Zielsetzung, die Zahl der Werbeträger im Stadtgebiet zu reduzieren, hält die Verwaltung den Verzicht auf einen Teil der Dreieckständer für notwendig. Hinzu kommt, dass die Dreieckständer an ihren bisherigen Standplätzen vielfach eine nicht unerhebliche Verkehrsgefährdung darstellen und zu starken Behinderungen bei der Grünflächenunterhaltung führen.

 

Die Werbung des Verkehrsvereins im Rahmen des Stadtmarketing kann in den 60 Kandelabern (gleich 120 Plakate) untergebracht werden. Deshalb wird vorgeschlagen, in Ergänzung zu den 60 Kandelabern dem Verkehrsverein die Möglichkeit zu geben, bis zu 40 Dreiecksständer vorwiegend im Stadtkern und nur dort aufzustellen, wo nicht bereits Kandelaber angebracht sind. Sie dürfen darüber hinaus nicht zu Verkehrsgefährdungen und zu Behinderungen bei der Grünflächenunterhaltung führen. Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Verwaltung sind erforderlich. In den Dreieckständern dürfen ausschließlich nur Kultur- und Stadtmarketingveranstaltungen für die Stadt und die Kloster Bentlage gGmbH beworben werden; eine Vermarktung der Dreieckständer durch den Verkehrsverein und / oder andere ist ausgeschlossen; kommerzielle Veranstaltungen (z.B. Single Partys in der Stadthalle, Kirmes u.ä.) dürfen darin nicht beworben werden.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung möchte zunächst die beiden Module „Moskitos an Schaltschränken“ und „Kandelaber an Lichtmasten“ umsetzen und testen, ob sich die Maßnahmen in der Praxis bewähren. Dieses Module könnten ohne finanzielle Beteiligung der Stadt umgesetzt werden.

 

Sollten sich diese Module bewähren, könnte über den Vorschlag zur Umsetzung des seinerzeit vorgestellten Konzeptes „Hinweismedien“ beraten werden.

 

Die Verwaltung arbeitet zusammen mit der Fa. Ströer an einer Konzeption zur Verbesserung der Werbung im Bereich der Bahnflächen, insbesondere der Unterführung der Bahnhofstraße. Im Rahmen der Grundstückseigentümerfunktion hat die Stadt Rheine allerdings keinen direkten Einfluss auf Werbung, die sich auf Bahn- oder Privatgrundstücken befindet.

 

 


Anlagen:

 

Straßenliste

Fotos