Betreff
Beratung Stellenplan 2009, Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
062/09
Aktenzeichen
I-FB3-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung- mit den unter Punkt 3. dargestellten Änderungen gegenüber dem Eckdatenbeschluß vom 14. 10. 2008 , in den endgültigen Stellenplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

1.      Beratungsverfahren

 

Der Gesamtstellenplan 2009 der Stadt Rheine wurde am 09.12.2008 zusammen mit dem Haushaltsplan 2009 in den Rat der Stadt Rheine eingebracht und im Haupt- und Finanzausschuss am 14.10.2008 als eigenständiger Tagesordnungspunkt beraten und für den Fachbereich 3 –Recht und Ordnung- den als Anlage1 beigefügten Teilstellenplan als Eckwert beschlossen. Überschreitungen dieser Eckwerte (Stellenausweitungen) bedürfen der Bestätigung durch den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der allgemeinen Eckdatenüberprüfung zum Haushaltplan am 10.03.2009.

 

2.      Stellenplanentwurf gem. HFA-Vorlage 407/08 vom   14.10.2008

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 3 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2008 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2009.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen (Verschiebungen zu anderen Organisationseinheiten werden nachrichtlich genannt):

 

 

              

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert 2008

Wert 2009

Begründung

1

Brandschau (1,00 Stelle)

A 12

A 10

(*

2

Ausländerbehörde

(0,75 Stelle)

A 07

A 08

Neubewertung

3

Bürgerbüro (0,26 Stelle)

EG 5

EG 6

(**

 

 

 

 

 

 

(*

Die bisher notwendige personenbezogene Bewertung konnte aufgrund der Versetzung des Stelleninhabers in den Ruhestand angepasst werden.

 

(**

Bedingt durch Rechte von teilzeitbeschäftigten Rückkehrern aus dem Erziehungsurlaub.

 

 

 

3.           Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplanenwurf gem. HFA-Vorlage 407/08 vom 14.10.2008

 

              

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Standesbeamter(in)

2,0

A 08/

EG 08

 

Begründung der Stellenplanausweitung:

 

Das Personenstandswesen ist seit Jahren reformbedürftig. Diverse Länderinitiativen sind in der Vergangenheit nicht bis zur parlamentarischen Endberatung gereift.

 

Da der Reformdruck aufgrund der neuzeitlichen Herausforderungen in den letzten Jahren deutlich erhöht wurde, ist jetzt ein neues Personenstandsgesetz verabschiedet worden.

 

Die Gesamtreform bedeutet für das bundesweite Personenstandswesen ein „Jahrhundertwerk“, da. u. a. der Anschluss an das elektronische Zeitalter gefunden wurde.

 

Im Vorgriff auf die ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Rechtsgrundlagen wurde anspruchsvolle neue Hardware beschafft. Ebenfalls ist die erforderliche Software geordert worden. Intensivschulungen der Standesbeamten sind abgeschlossen.

 

Das Standesamt Rheine ist somit für die Zeit ab dem 1. Januar 2009 grundsätzlich einsatzbereit.

 

Seit Jahren nimmt – wie in anderen Organisationseinheiten auch – das Arbeits­aufkommen im Standesamt qualitativ und quantitativ zu. Die ca. 100 verschiedenen Nationalitäten in der Stadt Rheine gestalten die Bearbeitung der Wechselfälle des Lebens zunehmend schwierig und aufwendig.

 

Die permanent zunehmende Mehrarbeit wurde bisher durch interne Rationalisierung und Technikeinsatz weitestgehend kompensiert.

 

Der konkrete zusätzliche Aufwand, der sich aus dem neuen Personenstandsrecht ergibt, ist mit dem seit 20 Jahren nicht veränderten Personenbestand nicht zu bewältigen, da die Stadt Rheine ein so genanntes Geburtsstandesamt ist, das von der Reform zusätzlich und auf Dauer belastet wird.

 

A   Neue zusätzliche Aufgaben des Standesamtes Rheine

 

1.   Vor- und Familiennamensänderungen für Deutsche und Ausländer
(Zuständigkeitsverlagerung vom Kreis Steinfurt – Standesamtsaufsicht)

 

2.   Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefällen sowie Eheschließungen und Lebenspartnerschaften von Deutschen im Ausland

 

3.   Namenserklärungen für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder

(2 und 3: Zuständigkeitsverlagerung vom Hauptstandesamt I Berlin)

 

4.   Berichtigung fehlerhafter Einträge
(Zuständigkeitsverlagerung vom Personenstandsrichter am AG Münster)

 

 

B   Stadt Rheine als „Geburtsstandesamt“

      (Geburtsstandesamt: Bedeutung für den gesamten Kreis Steinfurt und darüber hinaus aufgrund des Entbindungsmonopols im Mathias-Spital)

 

Das Familienbuch als „das“ Fortführungsregister aller Wechselfälle des Lebens wird zum 31. Dezember 2008 abgeschafft. Das Familienbuch wird seit 1958 am Wohnort der Eheleute geführt. Die bisherigen Informationen des Familienbuches werden ab dem 1. Januar 2009 ausschließlich in das Geburtsregister übernommen.

 

Diese Änderung ist eine elementare Umverteilung von Zuständigkeiten innerhalb des Kreises Steinfurt zum Geburtsstandesamt Rheine.

An die Stelle der jetzt zu pflegenden 25.256 Familienbücher treten 61.061 Geburtsregister, deren Zahl jährlich durchschnittlich um 1.350 steigt.

 

Konkret werden die Geburtseinträge künftig permanent fortgeführt mit folgenden Ergänzungen:

 

-   alle Eheschließungen/Lebenspartnerschaften und deren Auflösung

-   alle Kinder und deren Tod

-   der Tod des Ehegatten oder Lebenspartners

 

(Die aktive Fortführung des Registers mit diesen Daten erfolgt über einen Zeitraum von 60 bis 70 Jahren.)

 

In den zurückliegenden 60 Jahren wurden im Standesamt Rheine ca. 37.800 Geburtsregister aktiv gepflegt. Durch Abschaffung des Familienbuches müssen ab dem 1. Januar 2009 auch die Geburtseinträge der Nicht-Rheinenser dauernd ergänzt werden. Damit steigt der zu pflegende Registerbestand auf ca. 81.000 Fälle, bei einer jährlichen Steigerung von ca. 1.350 Vorgängen; davon 800 Nicht-Rheinenser. (Beispiel des Jahres 2007: 1.409 Geburten, Rheinenser nur 604)

 

 

C   Stadt Rheine als „Heiratsstandesamt“

Das zum 1. Januar 2009 abgeschaffte Familienbuch wurde bisher am Wohnort der Ehegatten geführt. Ab dem 1. Januar 2009 ist das Heiratsregister am Eheschließungsort zu pflegen.

 

Vor dem Standesamt Rheine werden nachweislich die meisten Eheschließungen im Kreis Steinfurt geschlossen, sodass auch in diesem Bereich der zusätzliche Arbeitsanfall sehr groß sein wird.

 

D   Registerauskünfte

Bisher wurden Registerauskünfte nur an Verwandte in gerader Linie erteilt. Ab dem 1. Januar 2009 wird der Kreis der Auskunftsberechtigten wesentlich erweitert. Ahnenforschern und wissenschaftlichen Instituten wird ein Einsichtsrecht unter erleichterten Bedingungen eingeräumt. Der Betreuungsaufwand für diese Möglichkeit ist erheblich, da die Einsichtnahme aus Datenschutzgründen nur unter Aufsicht zulässig ist.

 

Aus dieser Zusammenstellung der Veränderungen geht hervor, dass mit dem vorhandenen Personal eine ordnungsgemäße Bewältigung nicht möglich ist. Eine frühere Anmeldung des Personalbedarfs war nicht möglich, da der Gesetzgeber die notwendigen Informationen hierfür erst zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich gemacht hat


Anlagen:

 

Stellenplan 2009