Betreff
Sachstandsbericht zur Arbeit der Stadtteilbeiräte
Vorlage
098/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Begründung:

 

Vorbemerkung:

Die Stadtteilbeiräte sind Gremien für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement. Die Bedingungen für das Gelingen von Beteiligung und Engagement in Kooperation mit der Politik als Entscheidungsebene und der Verwaltung als Arbeitsebene werden im Folgenden dargestellt. Sie soll mit Blick auf die Frage der Fortführung und Neubesetzung der Stadtteilbeiräte eine Orientierungshilfe bieten, die Stadtteilbeiräte weiterhin sowohl bürger- als auch entscheiderbezogen zu gestalten und einen kontinuierlichen Optimierungsprozess zu begleiten.

 

 

Ausgangslage

 

Im Jahr 2000 beschloss der Rat der Stadt Rheine erstmals die Einrichtung von sog. Stadtteilbeiräten. In § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine heißt es dazu:

 

„Zur Aktivierung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Fortsetzung des stadtteilorientierten Dialogs zwischen Einwohner(inne)n, Rat und Verwaltung wird für die Stadtteile Altenrheine, Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe, Dorenkamp/Dutum, Elte, Eschendorf, Gellendorf/Südesch, Hauenhorst/Catenhorn, Mesum, Rodde/Kanalhafen, Schotthock und für den Bereich Innenstadt/Hörstkamp je ein Stadtteilbeirat gebildet.

Die räumliche Abgrenzung der Stadtteile richtet sich nach den bei der Kommunalwahl bestehenden Stimmbezirken. Um einen sinnvollen, stadtteilbezogenen Zuschnitt sicherzustellen, sind geringfügige Abweichungen von den Stimmbezirksgrenzen ausnahmsweise zulässig.

Näheres ergibt sich aus den Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte.“

 

Die Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte enthalten vergleichbar einer Geschäftsordnung Bestimmungen über

  1. die räumliche Abgrenzung der Stadtteilbeiratsbezirke,
  2. die Mitgliedschaft,
  3. die/den Vorsitz,
  4. die Einladung und Sitzungsleitung,
  5. die Durchführung der Sitzungen,
  6. die Aufgaben,
  7. das Antragsrecht,
  8. die Bildung von Arbeitsgruppen sowie
  9. die Durchführung von Zukunftswerkstätten.

 

Aufgrund der Erfahrungen der Arbeit der Stadtteilbeiräte in der Wahlperiode 1999-2004 wurden die Verfahrensregelungen im Dezember 2004 in verschiedenen Punkten modifiziert, um diese an die Erfordernisse einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Rat, Verwaltung und Stadtteilbeiräten anzupassen. Die Modifizierungen beliefen sich im Wesentlichen auf Neuregelungen:

-      zur räumlichen Abgrenzung

-      zur Mitgliedschaft der politischen Vertreter(innen)

-      zur Zusammensetzung des Vorschlagsgremiums für die Neubesetzung der Stadtteilbeiräte

-      zum Ausschluss der Übernahme von (stellv.) Vorsitzendenfunktionen durch die politischen Vertreter(innen)

-      zur Einführung und Verwendung von Projektmitteln für die Stadtteilbeiräte

-      zur Verabschiedung von Anträgen und deren Behandlung in Rat und Verwaltung

-      zur optionalen Durchführung von Zukunftswerkstätten.

 

Die Verfahrensregelungen haben sich sowohl in ihrer Anwendung als im Hinblick auf die Akzeptanz durch die beteiligten Akteure bewährt.

 

 

Kurzüberblick in Zahlen

 

Einleitend ein Kurzüberblick in Zahlen auf die Arbeitsperiode der Stadtteilbeiräte. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2004 erfolgten die Neubesetzung der Stadtteilbeiräte und deren Arbeitsbeginn im März 2005.

 

Anzahl der Sitzungen

 

Die Stadtteilbeiräte können in eigener Verantwortung die Sitzungshäufigkeit festlegen. Durchschnittlich tagt jeder Stadtteilbeirat 3 bis 4- mal pro Jahr, insgesamt finden rund 38 Stadtteilbeiratssitzungen pro Jahr statt. Der Tagungsrhythmus hat sich im Hinblick auf das Vorliegen von geeigneten Themen und im Hinblick auf mögliche Überforderungen an das Engagement der Mitglieder bewährt.

 

 

Anzahl der Hinweiszettel und Anträge

 

Gemäß den Verfahrensregeln sind die Stadtteilbeiräte gegenüber Rat und Verwaltung antragsberechtigt. Für die Verabschiedung eines Antrags ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder eines Stadtteilbeirates erforderlich.

Für kleinere Anfragen und Anregungen gibt es für die Stadtteilbeiräte die Möglichkeit, von Hinweiszetteln Gebrauch zu machen.

 

 

Durchschnittlich wendet sich jeder Stadtteilbeirat 1 bis 2-mal pro Jahr mit einem Antrag an Rat und Verwaltung. Insgesamt erreichen Rat und Verwaltung durchschnittlich 14 Hinweiszettel pro Jahr.

Positiv beurteilen die Stadtteilbeiräte das seit 2004 mit Änderung der Verfahrensregelungen eingeführte Verfahren, Anträge grundsätzlich im Haupt- und Finanzausschuss bekannt zu geben. Dadurch ist neben der Transparenz über gestellte Anträge der Politik die Möglichkeit gegeben, über das weitere Verfahren zu den Anträgen zu entscheiden.

 

Von einem Hinweiszettel wird deutlich öfter Gebrauch gemacht. Insbesondere zu Beginn der Arbeitsperiode liegt die Anzahl der eingereichten Hinweiszettel bei mindestens 4 pro Stadtteilbeirat. Hat sich die Zusammenarbeit eingespielt, sinkt die Anzahl der eingereichten Hinweiszettel auf durchschnittlich 2 pro Jahr und Beirat. Über Hinweiszettel werden insbesondere auch Anfragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern kanalisiert und kurzfristig beantwortet bzw. erledigt.

 

Altersstruktur und Fluktuation der Mitglieder

 

Ein Mitglied eines Stadtteilbeirates ist durchschnittlich 53 Jahre alt. Der Anteil der weiblichen Mitglieder der Stadtteilbeiräte mit 30 % bleibt bei einem Anteil von 70 % männlicher Mitglieder deutlich zurück.

 

 

Sich im Stadtteilbeirat zu engagieren heißt auch, eine Bereitschaft zum kontinuierlichen Engagement mitzubringen. Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte werden für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt, bleiben also im Regelfall 5 Jahre „im Amt“.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen aus dem Stadtteilbeirat auszuscheiden. Die Statistik belegt jedoch ein kontinuierliches Engagement der Mehrheit der Mitglieder der Stadtteilbeiräte. Insgesamt sind in der bisherigen Arbeitsperiode der Beiräte 31 Mitglieder ausgeschieden, das entspricht einem Anteil von rund 18 %.

Häufigste Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft waren berufliche oder familiäre. Bedauerlicherweise sind 3 Mitglieder verschiedener Beiräte verstorben.

 

 

 

Themen und Projekte der Stadtteilbeiräte

 

Inhalte

 

Der Kurzüberblick in Zahlen hat es bereits belegt: die Stadtteilbeiräte gehen insgesamt mit der Möglichkeit, Anträge an Rat und Verwaltung zu richten, moderat um. Angelegenheiten, die die Stadtteilbeiräte nicht selbst regeln können, werden im Wege von Anträgen an Rat und Verwaltung gerichtet.

 

Eine breite Themenpalette beschäftigte die Stadtteilbeiräte in der vergangenen Arbeitsperiode. Dabei erfüllen die Stadtteilbeiräte unterschiedlichste Funktionen. Sie sind:

-      Bindeglied zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft

-      Sprachrohr für die Bürgerschaft

-      Informationsplattform für stadtteilbezogene Themen in der Funktion eines Moderators (durch Informationen Transparenz schaffen)

-      Engagementbasis, Dinge ehrenamtlich und eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen

-      Netzwerker im Stadtteil.

 

Aufgrund gewachsener, kleinteiliger Strukturen im Stadtteil war und ist es für die Stadtteilbeiräte zum Teil schwierig, sich als weitere Institution vor Ort zu positionieren, eine eigene Rolle zu finden und geeignete Aufgaben für die Stadtteilbeiratsarbeit zu definieren. Dem Stadtteilbeirat Altenrheine beispielsweise ist es gut gelungen, seinen Platz und seine Aufgaben neben der Größe „Bauerschaftsversammlung“ zu finden. Schwieriger hingegen ist es für den Stadtteilbeirat Innenstadt/Hörstkamp, neben den zahlreichen Gremien und Akteuren zugunsten der innerstädtischen Entwicklung, seine Rolle zu finden.

Hier gilt es, seitens der Verwaltung und der Politik die gegenseitige Akzeptanz der Gremien zu fördern und den Stadtteilbeirat darin zu unterstützen, noch nicht besetzte Aufgabenfelder zu übernehmen.

 

 

Die Übersicht bietet einen Überblick über die behandelten Themenfelder der Stadtteilbeiräte:

 

Themen

Häufigkeit

Begegnung, Miteinander, Organisation von Festivitäten

39

Information über Planungs- und Gestaltungsvorhaben im Stadtteil, Gestaltung von Neubaugebieten; Wohnstruktur; Stadtteilgestaltung (ggf. unter Hinzuziehung eines externen Referenten)

38

Verkehrsinfrastruktur im Stadtteil (Straßen, Schiene, ÖPNV, Wasser); auch Sicherheits- und Gestaltungsaspekte der Struktur; Beleuchtung; Gestaltung von Kreisverkehren

34

Berichte von Arbeitsgruppen zu unterschiedlichsten Lebensbereichen (z. B. AG Soziales, Kinder, Neubaugebiete, Verkehrssicherheit etc.)

32

Natur- und Landschaftsgestaltung und -pflege; Gestaltung von Plätzen, Denkmälern, Umfeldgestaltung von stadtteilprägenden Symbolen

31

Kinder, Jugend, Familie, Senioren, Demografischer Wandel, Barrierefreiheit, Integrationsgedanken

27

Infrastruktur für Kinder und Jugendliche; Sport, Schule, Kinderspielplätze

17

Stadtteilbeirat als Moderator bei Themen mit besonderer Brisanz und Aktualität; Zukunftswerkstätten; Informationsabende zu nicht-stadtteilspezifischen Themen

17

Öffentlichkeitsarbeit;
Gestaltung von Homepages, Gestaltung von Informationsbroschüren für den Stadtteil

14

Festlegung von Arbeitsschwerpunkten

9

Einzelhandels- und Dienstleistungsinfrastruktur im Stadtteil

5

 

 

Die Übersicht der behandelten Themen ist nicht nur Ausdruck einer mit Kontinuität behandelten Vielfalt, sondern auch Ausdruck dafür, dass sich die Stadtteilbeiräte mit allen Lebensbereichen und Altersgruppen beschäftigten.

Unstreitig ist, dass greifbare Themen wie Planungen und bauliche Veränderungen vor Ort generell ein großes Interesse hervorrufen.

Hierin liegt auch die Chance, seitens der Verwaltung stadtteilbedeutsame Themen zu kommunizieren und im Vorfeld von Planungen Anregungen oder Bedenken der Bürgerschaft aufzunehmen.

 

Anlass für die ehrenamtliche Durchführung eigener Projekte bot der von September 2006 bis August 2007 von Stadt Rheine und Stadtwerken für Rheine ausgelobte Stadtteilwettbewerb „Gemeinsam Zukunft gestalten“.

Zahlreiche Stadtteilbeiräte haben sich mit einem eigenen Projekt an dem Wettbewerb beteiligt oder sind als  Multiplikator für den Ortsteil aufgetreten.

 

finanzielle Unterstützung

 

Für die Durchführung eigener Projekte wurde durch den Rat der Stadt Rheine seit 2005 jährlich ein Betrag in Höhe von 5000,00 € für die Stadtteilbeiräte zur Verfügung gestellt.

Hier geht es darum, das bürgerschaftliche Engagement der Beiräte aktiv zu unterstützen. Schwerpunktmäßig wurden folgende Projekte wurden bisher entweder ganz oder teilweise in Form eines Zuschusses gefördert:

 

-      Informationsbroschüren für Neubürger

-      Aufstellung von Schaukästen als Informationsplattform im Stadtteil

-      Gestaltung des Eschendorfer Kreisverkehrs mit dem sog. „Buddy Bären“

-      Stadtteilbegegnungsfeste und –aktivitäten

-      Durchführung von Fragebogenaktionen

-      barrierefreie Gestaltung einer Zuwegung zu einer Einrichtung.

 

Dabei haben die Stadtteilbeiräte einen verantwortung- und maßvollen Umgang mit den finanziellen Mitteln bewiesen. Nicht in Anspruch genommene Projektmittel fließen in den Gesamthaushalt der Stadt Rheine zurück.

 

 

Unterstützung der Stadtteilbeiräte durch die Verwaltung

 

Die ehrenamtliche Arbeit der Stadtteilbeiräte benötigt die Unterstützung der Verwaltung. Diese Unterstützung dient der rein praktischen Arbeitserleichterung und auch der Wertschätzung des Bürgerengagements.

 

kontinuierliche Unterstützung durch die Ansprechpartner(innen) der Verwaltung

 

In den Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte ist die Benennung eines/einer Verwaltungsmitarbeiters/-mitarbeiterin in der Funktion der/des Ansprechpartners/-in vorgesehen.

 

Für jeden Stadtteilbeirat gibt es eine/n sog. Paten/Patin, die möglichst in dem jeweiligen Beiratsbezirk wohnt. Die/der Ansprechpartner/Ansprechpartnerin nimmt an den Sitzungen des Stadtteilbeirates teil, bündelt Anfragen, ist über Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung informiert u.v.m.

Die kontinuierliche Unterstützung durch die/den Paten/in hat sich bewährt und wird durch die Stadtteilbeiräte geschätzt.

 

projektbezogene Unterstützung

 

Einmal jährlich lädt die Verwaltung die Vorsitzenden der Stadtteilbeiräte zu einem allgemeinen Erfahrungsaustausch ein. Themen für den Erfahrungsaustausch können seitens der Vorsitzenden selbst benannt werden. Darüber hinaus treffen sich die Vorsitzenden einmal jährlich informell, hierzu lädt jeweils ein/e Vorsitzende/r in den jeweiligen Stadtteil ein.

 

Generell an interessierte Stadtteilbeiratsmitglieder richteten sich die folgenden Informationsveranstaltungen:

 

Juli 2006

Schulung:

Nutzung und Anwendung eines eigenen Homepagemoduls

(Nutzung durch die Beiräte Altenrheine, Bentlage/Wadelheim/

Wietesch/Schleupe, Gellendorf/Südesch und Rodde/Kanalhafen)

 

August 2006

Gespräch im Verlagshaus Altmeppen in Rheine und Besichtigung des Druckhauses Aschendorff in Münster zur Intensivierung der Pressekontakte

 

September 2006

Dank-Veranstaltung für die Mitglieder der Stadtteilbeiräte und Auftakt Stadtteilwettbewerb „Gemeinsam Zukunft gestalten“

 

April 2007

2. Schulung: Anwendung eines eigenen Homepagemoduls

 

November 2007

Seminar Pressearbeit für interessierte Stadtteilbeiratsmitglieder

 

Februar 2008

Besichtigung der Entsorgungsfirma Stenau in Ahaus

(auf Wunsch der Vorsitzenden)

September 2008

Informationstermin für interessierte Stadtteilbeiräte zu den Themen

- SIR – Sicherheit in Rheine

- Familienbericht 2008

- Projekt „KOMM IN“ – Zukunft der kommunalen Nahversorgung

Oktober 2008

Besuch des Landtags in Düsseldorf

 

 

Perspektiven

 

Die Entscheidung über die Einrichtung oder Fortführung der Stadtteilbeiräte liegt in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Rheine.

Der vorgelegte zusammenfassende Darstellung sowie die folgenden Perspektiven sollen zunächst lediglich eine Handlungsempfehlung für die politischen Entscheidungsträger darstellen.

Eine Entscheidung über die Fortsetzung der Stadtteilbeiratsarbeit sowie der Neubesetzung der Stadtteilbeiräte wird der neue Rat der Stadt Rheine nach seiner Konstituierung im Oktober 2009 treffen.

 

Sprungbrett zum kommunalpolitischen Engagement

 

Die Stadtteilbeiräte stellen ein geeignetes Gremium dar, sich für sein Wohnumfeld unmittelbar einzusetzen. Durch die Vernetzung mit Politik und Verwaltung bieten die Stadtteilbeiräte Gelegenheit zur aktiven Mitgestaltung in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen.

Ein Teil der Mitglieder der Stadtteilbeiräte engagiert sich bereits in der Kommunalpolitik oder interessieren sich neu und verstärkt für ein kommunalpolitisches Engagement. Dieses Interesse reicht von der Mitwirkung in einer Partei bis hin zur Kandidatur für ein politisches Mandat auf kommunaler Ebene.

 

neue Zielgruppen erschließen

 

In den Stadtteilbeiräten engagieren sich vor allem Menschen im Alter von durchschnittlich 50 Jahren. Es gilt, die Stadtteilbeiräte zukünftig so zu organisieren und die Ansprache so zu wählen, dass sich auch jüngere Menschen und verstärkt auch Frauen von der Mitwirkungsmöglichkeit angesprochen fühlen. Eine Perspektive kann sein, verstärkt auch kurzfristige Mitwirkung zu ermöglichen, um eine Verbindung von beruflicher Orientierung bei jungen Menschen oder beruflicher oder familiärer Einbindung mit ehrenamtlichem Engagement zu ermöglichen.

 

Menschen interessieren über die eigene Betroffenheit hinaus

 

Engagement findet oftmals erst dann statt, wenn man auch selbst von einer Entwicklung betroffen ist. In der Konsequenz ist zu beobachten, dass nur ein Teil der Stadtteilbeiratsmitglieder aktiv und kontinuierlich die Arbeit vor Ort gestaltet. Stadtteilbeiräte sollten vom Selbstverständnis her weder als reine „Meckerkästen“ noch als „Stadtteil-Räte“ gesehen werden. Es gilt daher, zukünftig noch verstärkter Erwartungen interessierter Bürger(innen) mit den tatsächlichen Gestaltungs- und Entscheidungsspielräumen in den Stadtteilbeiräten abzugleichen. Gleichzeitig müssen Anstrengungen unternommen werden, Menschen über die eigene Betroffenheit hinaus für ein Engagement in den Beiräten zu interessieren. Das gilt auch für die aktivere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Sitzungen und Aktivitäten der Stadtteilbeiräte.

 

 

Empfehlungen für die Neubesetzung der Stadtteilbeiräte

 

Sofern der neue Rat der Stadt Rheine nach seiner Konstituierung im Oktober 2009 eine Fortführung der Stadtteilbeiräte beschließt, kann unmittelbar danach mit der Neubesetzung der Gremien begonnen werden.

 

Grundsätzlich bleiben die Mitglieder der Stadtteilbeiräte nach den Verfahrensregelungen bis zum Ende der Wahlzeit des Rates im Amt. Folgender Zeitplan wird vorgeschlagen:

 

Nov./Dez. 2009

Öffentlicher Aufruf zur Mitwirkungsmöglichkeit in den Stadtteilbeiräten

bis Februar 2010

Sammlung der eingehenden Rückmeldungen

Erarbeitung eines Besetzungsvorschlags für das Vorschlagsgremium

März 2010

Benennung der Stadtteilbeiratsmitglieder durch den Rat der Stadt Rheine

bis zu den Sommer-ferien 2010

konstituierende Sitzungen der neuen Stadtteilbeiräte

 


Anlagen:

 

keine