Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Begründung:
Vorbemerkung:
Die
Stadtteilbeiräte sind Gremien für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement. Die
Bedingungen für das Gelingen von Beteiligung und Engagement in Kooperation mit
der Politik als Entscheidungsebene und der Verwaltung als Arbeitsebene werden
im Folgenden dargestellt. Sie soll mit Blick auf die Frage der Fortführung und Neubesetzung
der Stadtteilbeiräte eine Orientierungshilfe bieten, die Stadtteilbeiräte weiterhin
sowohl bürger- als auch entscheiderbezogen zu gestalten und einen kontinuierlichen
Optimierungsprozess zu begleiten.
Ausgangslage
Im Jahr 2000 beschloss der Rat der Stadt Rheine erstmals die Einrichtung von sog. Stadtteilbeiräten. In § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine heißt es dazu:
„Zur Aktivierung und Weiterentwicklung
des bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Fortsetzung des stadtteilorientierten
Dialogs zwischen Einwohner(inne)n, Rat und Verwaltung wird für die Stadtteile
Altenrheine, Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe, Dorenkamp/Dutum, Elte,
Eschendorf, Gellendorf/Südesch, Hauenhorst/Catenhorn, Mesum, Rodde/Kanalhafen,
Schotthock und für den Bereich Innenstadt/Hörstkamp je ein Stadtteilbeirat
gebildet.
Die räumliche Abgrenzung der Stadtteile
richtet sich nach den bei der Kommunalwahl bestehenden Stimmbezirken. Um einen
sinnvollen, stadtteilbezogenen Zuschnitt sicherzustellen, sind geringfügige
Abweichungen von den Stimmbezirksgrenzen ausnahmsweise zulässig.
Näheres ergibt sich aus den
Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte.“
Die Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte enthalten
vergleichbar einer Geschäftsordnung Bestimmungen über
- die
räumliche Abgrenzung der Stadtteilbeiratsbezirke,
- die
Mitgliedschaft,
- die/den
Vorsitz,
- die
Einladung und Sitzungsleitung,
- die
Durchführung der Sitzungen,
- die
Aufgaben,
- das
Antragsrecht,
- die Bildung
von Arbeitsgruppen sowie
- die
Durchführung von Zukunftswerkstätten.
Aufgrund der Erfahrungen der Arbeit der Stadtteilbeiräte in der
Wahlperiode 1999-2004 wurden die Verfahrensregelungen im Dezember 2004 in
verschiedenen Punkten modifiziert, um diese an die Erfordernisse einer erfolgreichen
Zusammenarbeit zwischen Rat, Verwaltung und Stadtteilbeiräten anzupassen. Die
Modifizierungen beliefen sich im Wesentlichen auf Neuregelungen:
-
zur
räumlichen Abgrenzung
-
zur
Mitgliedschaft der politischen Vertreter(innen)
-
zur
Zusammensetzung des Vorschlagsgremiums für die Neubesetzung der
Stadtteilbeiräte
-
zum
Ausschluss der Übernahme von (stellv.) Vorsitzendenfunktionen durch die
politischen Vertreter(innen)
-
zur
Einführung und Verwendung von Projektmitteln für die Stadtteilbeiräte
-
zur
Verabschiedung von Anträgen und deren Behandlung in Rat und Verwaltung
-
zur
optionalen Durchführung von Zukunftswerkstätten.
Die Verfahrensregelungen haben sich sowohl in ihrer Anwendung als im
Hinblick auf die Akzeptanz durch die beteiligten Akteure bewährt.
Kurzüberblick in Zahlen
Einleitend ein Kurzüberblick in Zahlen auf die Arbeitsperiode der
Stadtteilbeiräte. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2004 erfolgten die Neubesetzung
der Stadtteilbeiräte und deren Arbeitsbeginn im März 2005.
Anzahl der Sitzungen
Die Stadtteilbeiräte können in eigener Verantwortung die
Sitzungshäufigkeit festlegen. Durchschnittlich tagt jeder Stadtteilbeirat 3 bis
4- mal pro Jahr, insgesamt finden rund 38 Stadtteilbeiratssitzungen pro Jahr
statt. Der Tagungsrhythmus hat sich im Hinblick auf das Vorliegen von
geeigneten Themen und im Hinblick auf mögliche Überforderungen an das
Engagement der Mitglieder bewährt.
Anzahl der Hinweiszettel und
Anträge
Gemäß den Verfahrensregeln sind die Stadtteilbeiräte gegenüber Rat und
Verwaltung antragsberechtigt. Für die Verabschiedung eines Antrags ist eine Mehrheit
von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder eines Stadtteilbeirates erforderlich.
Für kleinere Anfragen und Anregungen gibt es für die Stadtteilbeiräte
die Möglichkeit, von Hinweiszetteln Gebrauch zu machen.
Durchschnittlich wendet sich jeder Stadtteilbeirat 1 bis 2-mal pro Jahr
mit einem Antrag an Rat und Verwaltung. Insgesamt erreichen Rat und Verwaltung
durchschnittlich 14 Hinweiszettel pro Jahr.
Positiv beurteilen die Stadtteilbeiräte das seit 2004 mit Änderung der
Verfahrensregelungen eingeführte Verfahren, Anträge grundsätzlich im Haupt- und
Finanzausschuss bekannt zu geben. Dadurch ist neben der Transparenz über
gestellte Anträge der Politik die Möglichkeit gegeben, über das weitere
Verfahren zu den Anträgen zu entscheiden.
Von einem Hinweiszettel wird deutlich öfter Gebrauch gemacht.
Insbesondere zu Beginn der Arbeitsperiode liegt die Anzahl der eingereichten
Hinweiszettel bei mindestens 4 pro Stadtteilbeirat. Hat sich die Zusammenarbeit
eingespielt, sinkt die Anzahl der eingereichten Hinweiszettel auf
durchschnittlich 2 pro Jahr und Beirat. Über Hinweiszettel werden insbesondere
auch Anfragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern kanalisiert und
kurzfristig beantwortet bzw. erledigt.
Altersstruktur und Fluktuation
der Mitglieder
Ein Mitglied eines Stadtteilbeirates ist durchschnittlich 53 Jahre alt.
Der Anteil der weiblichen Mitglieder der Stadtteilbeiräte mit 30 % bleibt bei
einem Anteil von 70 % männlicher Mitglieder deutlich zurück.
Sich im Stadtteilbeirat zu engagieren heißt auch, eine Bereitschaft zum
kontinuierlichen Engagement mitzubringen. Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte
werden für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt, bleiben also im Regelfall
5 Jahre „im Amt“.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, zu jeder Zeit ohne Angabe
von Gründen aus dem Stadtteilbeirat auszuscheiden. Die Statistik belegt jedoch
ein kontinuierliches Engagement der Mehrheit der Mitglieder der
Stadtteilbeiräte. Insgesamt sind in der bisherigen Arbeitsperiode der Beiräte
31 Mitglieder ausgeschieden, das entspricht einem Anteil von rund 18 %.
Häufigste Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft waren
berufliche oder familiäre. Bedauerlicherweise sind 3 Mitglieder verschiedener
Beiräte verstorben.
Themen und Projekte der Stadtteilbeiräte
Inhalte
Der Kurzüberblick in Zahlen hat es bereits belegt: die Stadtteilbeiräte
gehen insgesamt mit der Möglichkeit, Anträge an Rat und Verwaltung zu richten,
moderat um. Angelegenheiten, die die Stadtteilbeiräte nicht selbst regeln
können, werden im Wege von Anträgen an Rat und Verwaltung gerichtet.
Eine breite Themenpalette beschäftigte die Stadtteilbeiräte in der
vergangenen Arbeitsperiode. Dabei erfüllen die Stadtteilbeiräte
unterschiedlichste Funktionen. Sie sind:
-
Bindeglied
zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft
-
Sprachrohr
für die Bürgerschaft
-
Informationsplattform
für stadtteilbezogene Themen in der Funktion eines Moderators (durch
Informationen Transparenz schaffen)
-
Engagementbasis,
Dinge ehrenamtlich und eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen
-
Netzwerker
im Stadtteil.
Aufgrund gewachsener, kleinteiliger Strukturen im Stadtteil war und ist
es für die Stadtteilbeiräte zum Teil schwierig, sich als weitere Institution
vor Ort zu positionieren, eine eigene Rolle zu finden und geeignete Aufgaben
für die Stadtteilbeiratsarbeit zu definieren. Dem Stadtteilbeirat Altenrheine
beispielsweise ist es gut gelungen, seinen Platz und seine Aufgaben neben der
Größe „Bauerschaftsversammlung“ zu finden. Schwieriger hingegen ist es für den
Stadtteilbeirat Innenstadt/Hörstkamp, neben den zahlreichen Gremien und
Akteuren zugunsten der innerstädtischen Entwicklung, seine Rolle zu finden.
Hier gilt es, seitens der Verwaltung und der Politik die gegenseitige
Akzeptanz der Gremien zu fördern und den Stadtteilbeirat darin zu unterstützen,
noch nicht besetzte Aufgabenfelder zu übernehmen.
Die Übersicht bietet einen Überblick über die behandelten Themenfelder
der Stadtteilbeiräte:
Themen |
Häufigkeit |
|
Begegnung,
Miteinander, Organisation von Festivitäten |
39 |
|
Information
über Planungs- und Gestaltungsvorhaben im Stadtteil, Gestaltung von
Neubaugebieten; Wohnstruktur; Stadtteilgestaltung (ggf. unter Hinzuziehung
eines externen Referenten) |
38 |
|
Verkehrsinfrastruktur
im Stadtteil (Straßen, Schiene, ÖPNV, Wasser); auch Sicherheits- und Gestaltungsaspekte
der Struktur; Beleuchtung; Gestaltung von Kreisverkehren |
34 |
|
Berichte
von Arbeitsgruppen zu unterschiedlichsten Lebensbereichen (z. B. AG Soziales,
Kinder, Neubaugebiete, Verkehrssicherheit etc.) |
32 |
|
Natur-
und Landschaftsgestaltung und -pflege; Gestaltung von Plätzen, Denkmälern,
Umfeldgestaltung von stadtteilprägenden Symbolen |
31 |
|
Kinder,
Jugend, Familie, Senioren, Demografischer Wandel, Barrierefreiheit,
Integrationsgedanken |
27 |
|
Infrastruktur
für Kinder und Jugendliche; Sport, Schule, Kinderspielplätze |
17 |
|
Stadtteilbeirat
als Moderator bei Themen mit besonderer Brisanz und Aktualität; Zukunftswerkstätten;
Informationsabende zu nicht-stadtteilspezifischen Themen |
17 |
|
Öffentlichkeitsarbeit;
|
14 |
|
Festlegung
von Arbeitsschwerpunkten |
9 |
|
Einzelhandels-
und Dienstleistungsinfrastruktur im Stadtteil |
5 |
Die Übersicht der behandelten Themen ist nicht nur Ausdruck einer mit
Kontinuität behandelten Vielfalt, sondern auch Ausdruck dafür, dass sich die
Stadtteilbeiräte mit allen Lebensbereichen und Altersgruppen beschäftigten.
Unstreitig ist, dass greifbare Themen wie Planungen und bauliche
Veränderungen vor Ort generell ein großes Interesse hervorrufen.
Hierin liegt auch die Chance, seitens der Verwaltung
stadtteilbedeutsame Themen zu kommunizieren und im Vorfeld von Planungen
Anregungen oder Bedenken der Bürgerschaft aufzunehmen.
Anlass für die ehrenamtliche Durchführung eigener Projekte bot der von
September 2006 bis August 2007 von Stadt Rheine und Stadtwerken für Rheine ausgelobte
Stadtteilwettbewerb „Gemeinsam Zukunft gestalten“.
Zahlreiche Stadtteilbeiräte haben sich mit einem eigenen Projekt an dem
Wettbewerb beteiligt oder sind als
Multiplikator für den Ortsteil aufgetreten.
finanzielle Unterstützung
Für die Durchführung eigener Projekte wurde durch den Rat der Stadt
Rheine seit 2005 jährlich ein Betrag in Höhe von 5000,00 € für die
Stadtteilbeiräte zur Verfügung gestellt.
Hier geht es darum, das bürgerschaftliche Engagement der Beiräte aktiv
zu unterstützen. Schwerpunktmäßig wurden folgende Projekte wurden bisher entweder
ganz oder teilweise in Form eines Zuschusses gefördert:
-
Informationsbroschüren
für Neubürger
-
Aufstellung
von Schaukästen als Informationsplattform im Stadtteil
-
Gestaltung
des Eschendorfer Kreisverkehrs mit dem sog. „Buddy Bären“
-
Stadtteilbegegnungsfeste
und –aktivitäten
-
Durchführung
von Fragebogenaktionen
-
barrierefreie
Gestaltung einer Zuwegung zu einer Einrichtung.
Dabei haben die Stadtteilbeiräte einen verantwortung- und maßvollen
Umgang mit den finanziellen Mitteln bewiesen. Nicht in Anspruch genommene
Projektmittel fließen in den Gesamthaushalt der Stadt Rheine zurück.
Unterstützung der Stadtteilbeiräte durch
die Verwaltung
Die ehrenamtliche Arbeit der Stadtteilbeiräte benötigt die
Unterstützung der Verwaltung. Diese Unterstützung dient der rein praktischen
Arbeitserleichterung und auch der Wertschätzung des Bürgerengagements.
kontinuierliche Unterstützung
durch die Ansprechpartner(innen) der Verwaltung
In den Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte ist die Benennung
eines/einer Verwaltungsmitarbeiters/-mitarbeiterin in der Funktion der/des Ansprechpartners/-in
vorgesehen.
Für jeden Stadtteilbeirat gibt es eine/n sog. Paten/Patin, die
möglichst in dem jeweiligen Beiratsbezirk wohnt. Die/der
Ansprechpartner/Ansprechpartnerin nimmt an den Sitzungen des Stadtteilbeirates
teil, bündelt Anfragen, ist über Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung
informiert u.v.m.
Die kontinuierliche Unterstützung durch die/den Paten/in hat sich
bewährt und wird durch die Stadtteilbeiräte geschätzt.
projektbezogene Unterstützung
Einmal jährlich lädt die Verwaltung die Vorsitzenden der
Stadtteilbeiräte zu einem allgemeinen Erfahrungsaustausch ein. Themen für den
Erfahrungsaustausch können seitens der Vorsitzenden selbst benannt werden.
Darüber hinaus treffen sich die Vorsitzenden einmal jährlich informell, hierzu
lädt jeweils ein/e Vorsitzende/r in den jeweiligen Stadtteil ein.
Generell an interessierte Stadtteilbeiratsmitglieder richteten sich die
folgenden Informationsveranstaltungen:
Juli 2006 |
Schulung: Nutzung und Anwendung eines
eigenen Homepagemoduls (Nutzung durch die Beiräte Altenrheine,
Bentlage/Wadelheim/ Wietesch/Schleupe, Gellendorf/Südesch
und Rodde/Kanalhafen) |
August 2006 |
Gespräch im Verlagshaus
Altmeppen in Rheine und Besichtigung des Druckhauses Aschendorff in Münster
zur Intensivierung der Pressekontakte |
September 2006 |
Dank-Veranstaltung für die
Mitglieder der Stadtteilbeiräte und Auftakt Stadtteilwettbewerb „Gemeinsam
Zukunft gestalten“ |
April 2007 |
2. Schulung: Anwendung
eines eigenen Homepagemoduls |
November 2007 |
Seminar Pressearbeit für
interessierte Stadtteilbeiratsmitglieder |
Februar 2008 |
Besichtigung der
Entsorgungsfirma Stenau in Ahaus (auf Wunsch der
Vorsitzenden) |
September 2008 |
Informationstermin für
interessierte Stadtteilbeiräte zu den Themen - SIR – Sicherheit in
Rheine - Familienbericht 2008 - Projekt „KOMM IN“ –
Zukunft der kommunalen Nahversorgung |
Oktober 2008 |
Besuch des Landtags in
Düsseldorf |
Perspektiven
Die Entscheidung über die Einrichtung oder Fortführung der
Stadtteilbeiräte liegt in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Rheine.
Der vorgelegte zusammenfassende Darstellung sowie die folgenden
Perspektiven sollen zunächst lediglich eine Handlungsempfehlung für die
politischen Entscheidungsträger darstellen.
Eine Entscheidung über die Fortsetzung der Stadtteilbeiratsarbeit sowie
der Neubesetzung der Stadtteilbeiräte wird der neue Rat der Stadt Rheine nach
seiner Konstituierung im Oktober 2009 treffen.
Sprungbrett zum
kommunalpolitischen Engagement
Die Stadtteilbeiräte stellen ein geeignetes Gremium dar, sich für sein
Wohnumfeld unmittelbar einzusetzen. Durch die Vernetzung mit Politik und
Verwaltung bieten die Stadtteilbeiräte Gelegenheit zur aktiven Mitgestaltung in
einem überschaubaren zeitlichen Rahmen.
Ein Teil der Mitglieder der Stadtteilbeiräte engagiert sich bereits in
der Kommunalpolitik oder interessieren sich neu und verstärkt für ein
kommunalpolitisches Engagement. Dieses Interesse reicht von der Mitwirkung in
einer Partei bis hin zur Kandidatur für ein politisches Mandat auf kommunaler
Ebene.
neue Zielgruppen erschließen
In den Stadtteilbeiräten engagieren sich vor allem Menschen im Alter
von durchschnittlich 50 Jahren. Es gilt, die Stadtteilbeiräte zukünftig so zu
organisieren und die Ansprache so zu wählen, dass sich auch jüngere Menschen
und verstärkt auch Frauen von der Mitwirkungsmöglichkeit angesprochen fühlen.
Eine Perspektive kann sein, verstärkt auch kurzfristige Mitwirkung zu
ermöglichen, um eine Verbindung von beruflicher Orientierung bei jungen
Menschen oder beruflicher oder familiärer Einbindung mit ehrenamtlichem
Engagement zu ermöglichen.
Menschen interessieren über die
eigene Betroffenheit hinaus
Engagement findet oftmals erst dann statt, wenn man auch selbst von
einer Entwicklung betroffen ist. In der Konsequenz ist zu beobachten, dass nur
ein Teil der Stadtteilbeiratsmitglieder aktiv und kontinuierlich die Arbeit vor
Ort gestaltet. Stadtteilbeiräte sollten vom Selbstverständnis her weder als
reine „Meckerkästen“ noch als „Stadtteil-Räte“ gesehen werden. Es gilt daher,
zukünftig noch verstärkter Erwartungen interessierter Bürger(innen) mit den
tatsächlichen Gestaltungs- und Entscheidungsspielräumen in den
Stadtteilbeiräten abzugleichen. Gleichzeitig müssen Anstrengungen unternommen
werden, Menschen über die eigene Betroffenheit hinaus für ein Engagement in den
Beiräten zu interessieren. Das gilt auch für die aktivere Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern an Sitzungen und Aktivitäten der Stadtteilbeiräte.
Empfehlungen für die Neubesetzung der
Stadtteilbeiräte
Sofern der neue Rat der Stadt Rheine nach seiner Konstituierung im
Oktober 2009 eine Fortführung der Stadtteilbeiräte beschließt, kann unmittelbar
danach mit der Neubesetzung der Gremien begonnen werden.
Grundsätzlich bleiben die Mitglieder der Stadtteilbeiräte nach den
Verfahrensregelungen bis zum Ende der Wahlzeit des Rates im Amt. Folgender
Zeitplan wird vorgeschlagen:
Nov./Dez. 2009 |
Öffentlicher Aufruf zur
Mitwirkungsmöglichkeit in den Stadtteilbeiräten |
bis Februar 2010 |
Sammlung der eingehenden
Rückmeldungen Erarbeitung eines Besetzungsvorschlags
für das Vorschlagsgremium |
März 2010 |
Benennung der
Stadtteilbeiratsmitglieder durch den Rat der Stadt Rheine |
bis zu den Sommer-ferien
2010 |
konstituierende Sitzungen
der neuen Stadtteilbeiräte |
Anlagen:
keine