Betreff
Projekt Mathias Fachhochschule Rheine
Vorlage
123/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Aufhebung der Punkte 2. – 4. des Ratsbeschlusses vom 11. März 2008 (ö. S. Vorl. Nr. 140./08)

(Wortlaut der Beschlüsse:

1.   …..

2.   Der Rat beschließt grundsätzlich die Beteiligung der Stadt Rheine an einer zu gründenden staatlich anerkannten privaten Fachhochschule Rheine

3.   Die Stadt Rheine beteiligt sich am Gründungsaufwand für das Jahr 2008 mit einer Summe von bis zu 60.000 €.

4.   Die Stadt Rheine übernimmt für zunächst 3 Jahre die Finanzierung einer Professur mit einem Gesamtaufwand von jährlich max. 120.000 €

5.   …..)

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt, Herrn Horst Dewenter (persönliche Vertreterin: Frau Marianne Helmes) und die Bürgermeisterin der Stadt Rheine, Frau Angelika Kordfelder (persönliche Vertreterin: Frau Ute Ehrenberg), als Vertreter der Stadt Rheine in den Beirat der Fachhochschule Mathias Rheine zu entsenden.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine (Projektmanagement) begleitet die Gründung der privaten Fachhochschule für Gesundheit – Technik – Wirtschaft „Mathias Fachhochschule Rheine“ in Trägerschaft der Stiftung Mathias-Spital Rheine. Dies beinhaltet sowohl die Beteiligung in den Entscheidungsgremien der zukünftigen Fachhochschule als auch eine finanzielle Förderung. Entsprechende Ratsbeschlüsse liegen vor. Gleiches gilt für den Kreis Steinfurt.

 

Die Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsicht hat auf Verfügung des Innenministeriums NW der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt eine Beteiligung in den Entscheidungsgremien sowie eine finanzielle Förderung der Fachhochschule Mathias Rheine untersagt.

 

Der positive Voranfragebescheid des Wissenschaftsministeriums vom 08.10.2008 an die Fachhochschul-GmbH in Gründung beinhaltet ebenfalls einen eindeutigen Hinweis auf das Beteiligungsverbot der Stadt und des Kreises und stellt einen Widerruf des positiven Bescheides für den Fall in Aussicht, dass auf eine Beteiligung nicht verzichtet wird.

 

Das Kuratorium der Stiftung Mathias-Spital hat daraufhin entschieden, keine Beteiligungsrechte des Kreises Steinfurt und der Stadt Rheine im Gesellschaftsvertrag zu verankern. Ebenfalls wird keine finanzielle Förderung für die Fachhochschule erwartet.

 

Die Fachhochschule Mathias sieht in ihrem Gesellschaftsvertrag vor, dass ein Beirat als beratendes Gremium gebildet werden soll und hat der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt angeboten, in dieses Gremium je zwei Vertreter zu entsenden. Dieses Angebot sollte angenommen werden. Als persönliche Vertreterin von Frau Dr. Kordfelder schlägt die Verwaltung Frau Ehrenberg (als zuständige Dezernentin) vor. Mit der Einrichtung des Beirates ist lt. Mitteilung der GmbH in Gründung im Laufe des Jahres zu rechnen.

 

Um die weitere Anerkennung der FH Mathias Rheine nicht zu gefährden und um dies auch nach Außen deutlich zu machen ergeben sich aus dem vorstehenden Sachverhalt die Notwendigkeit der o. g. Beschlussfassungen.

 

Hinweis: Eine Aufhebung der Beschlüsse (ö.S. Vorl. Nr. 329/08/1 – nö. S. Vorl. Nr. 332/08/2) ist nicht erforderlich, da diese die auflösende Bedingung enthalten, dass die Beschlüsse nur wirksam werden, wenn eine kommunalaufsichtliche Genehmigung zur Beteiligungsabsicht der Stadt Rheine vorliegt. Die erwartete Genehmigung wurde nicht erteilt, so dass die auflösende Bedingung eingetreten ist.

 

Die Strategie- und Finanzkommission hat in der Sitzung am 23. März 2009 den Verfahrensweg zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Rheine, die o. g. Beschlüsse zu fassen.