Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Bauausschuss stimmt der Baubeschreibung zu.
2. Der Bauausschuss beschließt die Aufhebung des Sperrvermerk für die Baukosten in Höhe von 78,5 T€.
3. Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante V. als Energiekonzept und hebt den Sperrvermerk in Höhe von 100 T€ auf.
Begründung:
1. Kosten:
Die Maßnahme Neubau der Feuerwehr in Mesum wurde vom Büro kplan
geplant. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die Baukosten in Höhe von
2.066.000,00 € als Kostenberechnung ermittelt. Die Baumaßnahme wurde im Bauausschuss
am 21. August 2008 auf 2,0 Mio. € gedeckelt. Die Kosten für die Einrichtung
wurden im Fachbereich 3 veranschlagt. Mehrkosten für den Einsatz alternativer
Energien werden zurzeit im Rahmen der Ausführungsplanung ermittelt und sind in der Kostenberechnung nicht enthalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10. März 2009
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Mittel für die Feuerwehr in Höhe von
2.078.500,00 € bereitgestellt.
Zusätzlich werden 100 T€ für den evtl. Einsatz von alternativen
Energien zur Verfügung gestellt.
Es stehen somit insgesamt 2.178.500,00 € zur Verfügung. 178.500,00 €
sind mit einem Sperrvermerk versehen, der durch den Bauausschuss aufgehoben
werden kann.
Aktuell muss laut dem
Ingenieurbüro kplan mit einer durchschnittlichen Preissteigerung von 8 bis 10 %
pro Jahr gerechnet werden. Mit Bekanntwerden des ersten Ausschreibungspaketes
der Rohbaugewerke und der technischen Gewerke erfolgt eine Kostenfortschreibung
und Berichterstattung im Bauausschuss.
2. Baubeschreibung:
Der Standard des
Gebäudes wurde im Vorentwurf und im Entwurf auf einen unteren bis mittleren
Standard festgelegt. Auch die Materialien des
Gebäudes entsprechen einem unteren bis mittleren Standard.
Die Baubeschreibung
ist der Anlage zu entnehmen. Alternativen werden im Bauausschuss
diskutiert werden.
3. Energiekonzept:
Das Planungsbüro kplan
ist beauftragt worden, eine Energiestudie für die Wärmeerzeugung der Feuerwehr
Rheine- Mesum zu erstellen. In dieser Studie (siehe Anlage) sind fünf
alternative Konzepte untersucht worden.
I. Holzpellets Kesselanlage
mit 12 kW zur Grundlastabdeckung mit 20 m³ Pelletsbunker, hydraulisch eingebunden
über einen Pufferspeicher mit 1.000 Liter, bivalent in Verbindung mit Gas-Brennwertkessel
48 kW zur Spitzenlastabdeckung
II. Sole-Erdsonden-Wärmepumpe
(SO/W35)
mit 12 kW zur Grundlastabdeckung in Verbindung mit Strom, bivalent in Verbindung
mit Strom-Mix als Antriebsenergie, hydraulisch eingebunden über einen Pufferspeicher
mit 1.000 Liter, bivalent in Verbindung mit einem Gas-Brennwertkessel mit 48 kW
zur Spitzenlastabdeckung
III. Gas-BHKW
mit 6 KWel/12 kWth zur
Grundlastabdeckung, hydraulisch eingebunden über einen Pufferspeicher mit 1.000
Liter, bivalent in Verbindung mit einem Gas-Brennwertkessel mit 48 kW zur
Spitzenlastabdeckung. Mit vollständiger Rückspeisung des BHKW- Stromes in das
öffentliche Netz auf Grundlage der KWK-Zulage oder Eigennutzung bei Bedarf.
IV. Gas-Brennwertkessel
mit 60 kW zur
Grundlastabdeckung
V. Holzpellets – Kesselanlage
(monovalent)
mit 60 kW zur Gesamtlastabdeckung mit 30 m³ Pelletsbunker, hydraulisch eingebunden
über einen Pufferspeicher mit 2.500 Liter zur Vermeidung
einer unregelmäßigen Betriebsweise.
Gemäß dem „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ (EEWärmeG)
vom 1.Januar 2009 ist eine konventionelle Wärmeerzeugung ausschließlich über
einen Kessel mit fossilem Brennstoff nur dann erlaubt, wenn die
Neubau-Anforderungen der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) um
mindestens 15 % unterschritten werden.
Durch die vorgegebene energetische Qualität der Gebäudehülle entsprechend den
Mindestanforderungen der EnEV 2007 werden die entsprechenden Werte eingehalten.
Das Büro Kplan hat für die Beurteilung der Varianten mit regenerativer Energie
aus wirtschaftlicher Sicht bivalente Anlagen mit einem Anteil von 55 %
regenerativer Energie und 45 % konventioneller Energie geplant. Diese bilden
ein optimales Verhältnis aus regenerativer Energie zur Abdeckung der Grundlast
und konventionelle Versorgung mit Gas-Brennwerttechnik zur Abdeckung der Spitzenlast.
Im Rahmen des Klimaschutzbündnisses ist bis zum Jahr 2025 angestrebt, alle Gebäude
der Stadt Rheine mit 100 % regenerativer Energien auszustatten.
In diesem Zusammenhang haben wir die Versorgung des Gebäudes zu 100 % Auslastung mit einer Pellet- Heizung rechnen lassen (Variante V.) Hierdurch wird der geringste CO²-Ausstoß erreicht. Dieses hat jedoch zur Folge, dass sich die Investitionskosten der Beheizung erheblich erhöhen.
Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:
Die wirtschaftlichste Variante ist die Variante IV – Ausführung als Gas-Brennwertkessel. Diese erfüllt die Mindestanforderungen der zurzeit aktuellen Bestimmungen. Der CO²-Ausstoß beträgt 31,3 t/a. Der Grundpreis der Investitionen beträgt 787,36 €/a. Die Energiekosten betragen 6.595,21 €/a, und die Gesamtkosten im Mittel betragen 7.382,56 €/a.
Beabsichtigt man jedoch das Projekt nach ökologischen Kriterien mit alternativen Energien auszurichten müssen die Varianten I. bis III. und V. für sich bewertet werden.
Aus ökologischer Sicht ist die Variante V. am positivsten zu bewerten. Sie weist den geringsten CO²-Ausstoß in Höhe von 5,7 t/a auf. Die Energiekosten betragen 4.906,20 €/a, und die Gesamtkosten im Mittel betragen 12.666,80 €/a.
Betrachtet man die ökologische und die ökonomische Sichtweise, so ist die Variante III am sinnvollsten. Der CO²-Ausstoß beträgt 19,4 t/a. Der Grundpreis der Investitionen beträgt 787,36 €/ a. Die Energiekosten betragen 3.557,91 €/a, und die Gesamtkosten im Mittel betragen 9.086,17 €/a. Nach Ablauf der Amortisationszeit von 15 Jahren weist die Ausführung der Versorgung als BHKW die geringsten Energiekosten auf.
Die Ausführung einer Sole-Erdsonden-Wärmepumpe
kann aufgrund des höheren CO²-Ausstoßes in Höhe von 23,5 t/a und der
hohen Investitionskosten in Höhe von 11.041,49 €/a ausgeschlossen werden.
Die endgültige
Festlegung des Energiekonzeptes richtet sich also nach dem Schwerpunkt der
Zielsetzung.
Wir schlagen vor
unter Berücksichtigung des Klima- Bündnissses zum Erhalt des globalen Klimas, das
Gebäude mit einer Pellets- Heizung als monovalente Anlage auszuführen.
Die Relation der Vollkosten Wärmeerzeugung zur Co² Einsparung mit
246,59 €/ t zu 5,7 t/ a für eine monovalente Anlage zu einer bivalenten Anlage
mit 288,68 €/t zu 17,3 t/ a, dass die Mehrinvestitionen im Verhältnis zur Co²
Einsparung nur gering sind.
Die Schätzkosten für den Mehraufwand gegenüber einer konventionellen
Anlage,
für die Ausführung „Variante
V.“ als
monovalente Pelletsheizung betragen: 92.195,-
€ Brutto
Die oben angegebenen Preise sind der Tabelle des Gutachtens entnommen und sind Nettopreise. Die Energiestudie des Planungsbüros kplan liegt als Anlage anbei.
Wie bereits unter Punkt 1 erwähnt, sind die Mehrkosten für die alternativen Energien in der bisherigen Kalkulation nicht enthalten, sofern der Bauausschuss sich für eine der o. g. Varianten entscheiden sollte und die Mehrkosten im Rahmen des 1. Ausschreibungspakets nicht aufgefangen werden können, werden diese Mehrkosten zum tragen kommen.
4. Weiteres Verfahren:
Zurzeit liegt der Bauantrag bei der Bauordnung zur Prüfung vor. Die Submission für das 1. Ausschreibungspaket der Rohbaugewerke (Rohbau, HLS und Elektro) ist für den 12.05.2009 und die Vergabe im Bauausschuss ist für den 18. Juni vorgesehen. Gleichzeitig wird eine Kostenfortschreibung vorgelegt. Hier ist gegebenenfalls eine Nachsteuerung für die folgenden Ausschreibungspakete möglich. Der Baubeginn ist zum 01.07.2009 geplant.
Anlagen:
Anlage 1: Baubeschreibung
- Büro Kplan
Anlage 2: Energiestudie
Wärmeerzeugung – Büro Kplan