Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2009
Vorlage
134/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine stimmt den in der Begründung genannten Budgetveränderungen seit der Eckdatenüberprüfung des Haupt- und Finanzausschusses zu und beschließt deren Aufnahme in den Haushaltsplan 2009 sowie in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung.

 

2.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt, bei den Projekten 1105-6 – Einrichtung Erweiterung Kopernikus-Gymnasium- und 5202-192 - Erweiterung des Kopernikus-Gymnasiums- einen Haushaltsvermerk „Die Finanzierung ist nur dann gesichert, wenn dafür Mittel aus dem Konjunkturprogramm II eingesetzt werden können.“ anzubringen.

  

3.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung (GO) die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2009 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2009 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen.

 

4.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO).

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2009 wurde am 04. Dezember 2008 vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin festgestellt und in der Ratssitzung am 09. Dezember 2008 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (G0) öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Den Einwohnern oder Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 05. Januar 2009 für die Dauer des Beratungsverfahrens  beim Fachbereich Finanzen einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Eckdaten für diesen Haushaltsplan (Budgetvorgaben, Realsteuerhebesätze, Kreditbedarf etc.) waren vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14. Oktober 2008 festgelegt worden.

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 03. bis 12. Februar 2009 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachauschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 10. März 2009 (vgl. Vorlage Nr. 119/09) vorgelegt worden. Dabei wurden auch die Veränderungen der Budgets, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben, vorgelegt.  Außerdem wurden ihm die notwendigen Ansatzveränderungen im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen vorgeschlagen.

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung noch verschiedene Beschlüsse gefasst, die zu weiteren Budgetveränderungen geführt haben.

 

Weitere Budgetveränderungen

 

Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. März 2009 zur Eckdatenüberprüfung haben sich weitere Veränderungen ergeben, die unter Punkt 1 zusätzlich beschlossen werden sollen und bereits in der vom Rat zu beschließenden Haushaltssatzung 2009 und in die Finanzplanung aufgenommen worden sind. Im einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:

 

·         Personalaufwand

Der vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 10. März 2009 festgelegte Personalaufwand kann reduziert werden, da aufgrund eines Kabinettsbeschlusses der Landesregierung der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die Beamtinnen und Beamten nicht inhaltsgleich übernommen werden soll. Der Personalaufwand vermindert sich in 2009 um 46.115 € und ab 2010 um 70.000 €.

 

·         Bildungslotse

In der Sitzung des Sozialausschusses am 10. Februar 2009 ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen von der SPD-Fraktion beantragt worden, einen Pool von „Bildungslotsen“ einzurichten und für die Ausbildung der entsprechenden Personen 15.000 € jährlich bereitzustellen. Der Antrag ist vom Sozialausschuss zunächst zurückgestellt worden, um eine Beratung in den Fraktionen zu ermöglichen. Der Verwaltung ist zwischenzeitlich signalisiert worden, dass die entsprechenden Aufwendungen für einen „Bildungslotsen“ in den Haushalt aufgenommen werden sollen.

 

·         Finanzausgleich 2009

Die endgültige Festsetzung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für 2009 hat Auswirkungen auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen und auf die Kreisumlage. Für 2009 ist ein Mehrertrag in Höhe von 16.000 € bei den Schlüsselzuweisungen zu erwarten. In den Folgejahren sind nach derzeitiger Rechtslage jährliche Mehrerträge von 10.000 € zu erwarten.

Die Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen führen dazu, dass eine höhere Kreisumlage gezahlt werden muss. Für 2009 beträgt der Mehraufwand 5.000 € und für die Folgejahre 4.000 €.

 

·         Neuberechnung der Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von  Sonderposten

Die Beträge sind aufgrund von Korrekturen im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresrechnung 2006 neu berechnet worden.

Die Veränderungen bei den Abschreibungen führen zu einem Mehraufwand in 2009 in Höhe von 278.492 €, in 2010 von 253.292 € und in 2011 von 206.513 €. In 2012 vermindern sich die Aufwendungen um 105.967 €.

Die Veränderungen bei der Auflösung von Sonderposten führen zu Mehrerträgen in 2009 von 991.315 €, in 2010 von 980.034 €, in 2011 von 980.034 € und in 2012 von 1.049.531 €.

 

·         Zuwendungen aus dem Konjunkturprogramm II

Auf die Nachtrags-Vorlage 156/09 – Umsetzung Konjunkturprogramm II – wird verwiesen.

Für die Durchführung von Maßnahmen, die aus dem Konjunkturprogramm II gefördert werden, sind für folgende Projekte die entsprechenden Ertrags- bzw. Einzahlungskonten gebildet worden.

Sanierung der Aula des Josef-Winckler-Zentrums. Ertragskonto in 2009 über 484.000 €

Einrichtung des Neubaus des Kopernikus-Gymnasiums. Einzahlungskonto in 2010 über 100.000 € und in 2011 über 354.000 €.

Bauliche Erweiterung des Kopernikus-Gymnasiums. Einzahlungskonto in 2009 über 1.100.000 €, in 2010 über 1.700.000 € und in 2011 über 1.740.000 €.

Die Abwicklung der weiteren geplanten zusätzlichen Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II sollen aus den Rückstellungen bzw. außerplanmäßig erfolgen.

 

·         Neuberechnung Kredite

Die Veranschlagung der Mehreinzahlungen aus dem Konjunkturprogramm führt zu einer Veränderung des Kreditbedarfs und der Zinsaufwendungen.

Die Aufwendungen für Zinsen vermindern sich in 2010 um 73.900 €, in 2011 um 160.100 € und in 2012 um 247.600 €.

Die Auszahlungen für Tilgungen sinken in 2010 um 10.000 €, in 2011 um 28.000 € und in 2012 um 46.000 €.  

           

Die vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen und die heute dem Rat zum Beschluss vorgeschlagenen Ansatzveränderungen sind Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2009.

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

Der nach Einarbeitung der Beschlüsse aktualisierte Gesamt-Ergebnis- und Gesamtfinanzplan für die die Jahre 2008 bis 2012 ist als Anlage 2 beigefügt. Zur weiteren Information sind als Anlage 3 die Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 4 die vollständige Auflistung aller im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Ratsinformationssystem Session eingestellt.

 

Auf Anforderung wird er daneben den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern in gedruckter und gebundener Form zur Verfügung gestellt.

 

Wie schon in den vergangenen Jahren wird der Haushaltsplan auch unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Haushaltssatzung

Anlage 2 – Gesamt-Plan

Anlage 3 – Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 4 – Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen