Betreff
Antrag Bündnis 90/ Die Grünen "Erste Glühbirnenfreie Stadt Deutschlands"
Vorlage
135/09
Aktenzeichen
I-FB 5 - gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt:

 

  1. In den städtisch genutzten Gebäuden (angemietet und Eigentum) werden Glühlampen gegen energiesparende Beleuchtungsmittel gewechselt. Den städtischen Tochtergesellschaften wird empfohlen dem Beispiel der Stadt Rheine zu folgen.

 

  1. Zuwendungs- und Förderbescheiden an Vereine und sonstigen Institutionen wird künftig ein Hinweisblatt über mögliche Energiesparmaßnahmen für Vereinsanlagen mit dem Angebot einer Energieberatung durch die Leitstelle Klimaschutz bzw. Energieberatung der Stadtwerke Rheine beigefügt.

 

3.     In den Stadtteilbeiräten soll im Jahr 2009 eine Informationskampagne über den Einsatz energiesparender Beleuchtungsmittel durchgeführt werden.

 

 

 


Begründung:

 

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Erste Glühbirnenfreie Stadt Deutschlands“ gliedert sich in drei Schritte:

 

 

1.        Im ersten Schritt soll die Stadt Rheine in allen in ihrem Besitz und im Besitz ihrer Tochtergesellschaften befindlichen Gebäuden Glühbirnen gegen energiesparende Beleuchtungstechnik austauschen.

 

Weitgehend werden in städtischen Gebäuden bereits energiesparenden Beleuchtungsmittel eingesetzt. Für den Ersatz des Restbestandes wird vorgeschlagen bei den städtischen Einrichtungen (Schulen, Museen, Verwaltungsgebäude, Feuerwehr, etc.) eine Bedarfsabfrage durchzuführen auf deren Basis eine entsprechende Sammelbestellung für den erforderlichen Ersatz erfolgt.

 

Die Tochtergesellschaften werden durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Rheine über den Ratsbeschluss unterrichtet und werden gebeten  Glühlampen gegen energiesparende Beleuchtungsmittel zu wechseln.

 

 

 

2.        Im zweiten Schritt des Antrages soll die Vergabe von städtischen Fördermitteln an Dritte, z. B. an Vereine, an die Verpflichtung gekoppelt werden, alle im Bestand der Institution befindlichen Glühlampen gegen entsprechende energiesparende Technik auszutauschen.

 

Der Austausch der Glühlampen wird den Zuwendungsnehmern (Vereinen, etc.)  nicht zwingend vorgeschrieben. Dem Förderbescheid werden Hinweise zum energiesparende/n Verhalten/Maßnahmen  bei dem Betrieb von Gebäuden/ Sportanlagen beigefügt. Dieser Hinweis soll ergänzt werden um das Angebot einer aktiven Energieberatung durch die Leitstelle Klimaschutz bzw. Energieberatung der Stadtwerke Rheine.

 

 

3.        Der dritte Schritt des Antrages sieht die Durchführung einer Kampagne vor. Hierbei soll den BürgerInnen über die Stadtteilbeiräte die Vorteile des Austausches von Glühlampen dargestellt werden.

 

        In den einzelnen Stadteilbeiräten wird über die Vorteilhaftigkeit des Einsatzes  energiesparender Beleuchtungsmittel informiert. Die Leitstelle für Klimaschutz wird ein Konzept für die Kampagne erarbeiten und dieses in der Presse vorstellen.