Betreff
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 und Entlastung der Bürgermeisterin
Vorlage
136/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 Kenntnis .

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 94 Abs 1 GO (a. F.) NW über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2005 und erteilt der Bürgermeisterin Entlastung.

 


Begründung:

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2009 über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 beraten und das Ergebnis in anliegendem Schlussbericht zusammengefasst (Vorlage 111/09).

 

Einwohner und Abgabenpflichtige sind zur Einsichtnahme in den Prüfungsbericht der Örtlichen Rechnungsprüfung, der vom Ausschuss zum allgemeinen Berichtsband erklärt wurde, berechtigt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage

 

Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2005

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß den Bestimmungen der §§ 59 Absatz 3 und 101 GO NW entsprechend dem im § 101 Absatz 1 GO NW festgelegten Umfang die Jahresrechnung 2005 geprüft.

 

Dem Rechnungsprüfungsausschuss diente der von der Örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung als Prüfungsgrundlage.

 

Auf einen gesonderten Bericht über die Prüfung aus dem Bereich der delegierten Sozialhilfeausgaben an den Kreis Steinfurt als Träger der Sozialhilfe wird verzichtet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in Absprache mit der Örtlichen Rechnungsprüfung das Ergebnis der Prüfung gemäß § 101 Absatz 3 GO NW in diesem Schlussbericht wie folgt zusammengefasst:

 

1.      Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine nimmt den Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 zur Kenntnis.

2.      Die vom Stadtkämmerer nach den herkömmlichen Gliederungen aufgestellte und von der Bürgermeisterin festgestellte Jahresrechnung 2005 wird mit den im Prüfungsbericht  erläuterten erforderlichen Korrekturen des Abschlussergebnisses nach Prüfung vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt (s. Abschlussergebnisse Anlage 1).

 

Außerdem wird vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt,

 

§  dass der produktorientierte Haushaltsplan im Bereich der Produktbudgets (= des Verwaltungshaushalts) und im Bereich der Investitionsbudgets (= der Vermögenshaushalt) eingehalten wurde; während des Jahres 2005 war keine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich,

 

§  die einzelnen Rechnungsbeträge nach stichprobenhafter Prüfung sachlich und rechnerisch begründet und belegt waren,

 

§  bei den geprüften Einnahmen und Ausgaben nach stichprobenhafter Prüfung nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde,

 

§  die Vorschriften über die Verwaltung und den Nachweis des Vermögens und der Schulden bedingt  eingehalten wurden.

 

 

3.      Das Ergebnis der Prüfungsaktivitäten lässt einen Entlastungsbeschluss zu.

 

4.      Der vorliegende Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung wird als allgemeiner Berichtsband zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des § 101 Absatz 3 GO NW (a.F.) erklärt, ein besonderer Berichtsband ist nicht erforderlich.

 

5.      Nach dem Ergebnis der Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat zu beschließen:

 

·               Der Rat der Stadt Rheine nimmt von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 Kenntnis.

 

·               Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 94 Absatz 1 GO (a.F.) NW über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2005 und erteilt der Bürgermeisterin Entlastung.