Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 Kenntnis .
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 94 Abs 1 GO (a. F.) NW über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2005 und erteilt der Bürgermeisterin Entlastung.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2009 über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 beraten und das Ergebnis in anliegendem Schlussbericht zusammengefasst (Vorlage 111/09).
Einwohner und Abgabenpflichtige sind zur Einsichtnahme in den Prüfungsbericht der Örtlichen Rechnungsprüfung, der vom Ausschuss zum allgemeinen Berichtsband erklärt wurde, berechtigt.
Anlagen:
Anlage
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2005
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß
den Bestimmungen der §§ 59 Absatz 3 und 101 GO NW entsprechend dem im § 101
Absatz 1 GO NW festgelegten Umfang die Jahresrechnung 2005 geprüft.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss diente
der von der Örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht über die Prüfung der
Jahresrechnung als Prüfungsgrundlage.
Auf einen gesonderten Bericht über die
Prüfung aus dem Bereich der delegierten Sozialhilfeausgaben an den Kreis
Steinfurt als Träger der Sozialhilfe wird verzichtet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in
Absprache mit der Örtlichen Rechnungsprüfung das Ergebnis der Prüfung gemäß §
101 Absatz 3 GO NW in diesem Schlussbericht wie folgt zusammengefasst:
1.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine nimmt den Bericht der Örtlichen
Rechnungsprüfung über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 zur Kenntnis.
2. Die vom Stadtkämmerer nach den herkömmlichen Gliederungen
aufgestellte und von der Bürgermeisterin festgestellte Jahresrechnung 2005 wird
mit den im Prüfungsbericht erläuterten
erforderlichen Korrekturen des Abschlussergebnisses nach Prüfung vom
Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt (s. Abschlussergebnisse Anlage 1).
Außerdem wird vom Rechnungsprüfungsausschuss
festgestellt,
§ dass der produktorientierte Haushaltsplan im Bereich
der Produktbudgets (= des Verwaltungshaushalts) und im Bereich der
Investitionsbudgets (= der Vermögenshaushalt) eingehalten wurde; während des
Jahres 2005 war keine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich,
§ die einzelnen Rechnungsbeträge nach
stichprobenhafter Prüfung sachlich und rechnerisch begründet und belegt waren,
§ bei den geprüften Einnahmen und Ausgaben nach
stichprobenhafter Prüfung nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde,
§ die Vorschriften über die Verwaltung und den
Nachweis des Vermögens und der Schulden bedingt
eingehalten wurden.
3.
Das Ergebnis der
Prüfungsaktivitäten lässt einen Entlastungsbeschluss zu.
4.
Der vorliegende
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung wird als allgemeiner Berichtsband zum
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des § 101 Absatz 3 GO
NW (a.F.) erklärt, ein besonderer Berichtsband ist nicht erforderlich.
5.
Nach dem
Ergebnis der Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat zu
beschließen:
·
Der Rat der Stadt Rheine nimmt von dem
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der
Jahresrechnung 2005 Kenntnis.
·
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 94
Absatz 1 GO (a.F.) NW über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresrechnung 2005 und erteilt der Bürgermeisterin Entlastung.