Betreff
Funktion des Hessenweges im Straßennetz der Stadt Rheine
Vorlage
147/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Parzellenbreite des Hessenweges zwischen der K 77 / Brochtruper Straße und dem Magnolienweg mit 12,00 m festzusetzen.


Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 310, Kennwort: „Hessenweg / Brochtruper Straße“ befindet sich zurzeit in der Offenlage. Ziel für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurechten entlang des Hessenweges zwischen der Brochtruper Straße und dem Magnolienweg. Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes stellte sich heraus, dass die Parzelle des Hessenweges in Höhe der Einmündung zur Brochtruper Straße eine Breite von 12,00 m aufweist. Im Bereich der Einmündung des Magnolienweges weist der Hessenweg lediglich eine Breite von 11,00 m auf. Um bei einem späteren Ausbau des Hessenweges parallel verlaufende Grenzen zu erhalten, ist die durchgehende Breite des Hessenweges zwischen der Brochtruper Straße und dem Magnolienweg in Abstimmung mit den Technischen Betrieben Rheine – Verkehrsplanung - auf 12,00 m festgesetzt worden.

 

Der Hessenweg ist ein als Wirtschaftsweg ausgebauter Verbindungsweg zwischen Hauenhorst und Neuenkirchen. Die Länge des Hessenweges beträgt auf dem Gebiet der Stadt Rheine von der Brochtruper Straße bis zur Gemeindegrenze etwa 3 km. Die vorhandene Parzellenbreite des Hessenweges variiert in diesem Abschnitt zwischen 11,00 m und 16,00 m. Im Außenbereich in Richtung der Gemeinde Neuenkirchen beträgt die Parzellenbreite überwiegend 13,00 m.

 

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Straßen- und Wegegesetz ist aus verkehrlicher Sicht darauf zu achten, dass ein gegliedertes, abgestuftes Straßennetz erhalten bleibt. Beurteilungsgrundlage hierfür sind der Verkehrsentwicklungsplan und die Verkehrsuntersuchung, die die Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung im Stadtgebiet beinhaltet. Dieses abgestufte Straßennetz, das bei entsprechender Verkehrsbedeutung sogar zu einer Bevorzugung der Verkehrsfunktion gegenüber der Erschließungsfunktion führen kann, und somit nicht immer den Anliegerinteressen gerecht werden kann, muss aus Gründen des Gemeinwohls durchgesetzt werden.

 

Es ist somit nicht möglich, immer den Anliegerwünschen zu entsprechen und alle Straßen so zu bauen, dass die Nutzung der Straße nur den unmittelbar beitragspflichtigen Straßenanliegern gerecht wird. Erforderlich ist vielmehr ein Erfassen und Abwägen aller Nutzungsinteressen mit anschließender baulicher Ausgestaltung des Straßenraumes, die allen Belangen gerecht wird.

 

Sowohl im Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1992 als auch in der Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes aus dem Jahr 1996 sind keine Aussagen zum Hessenweg getroffen worden. Da die Bebauung entlang des Hessenweges auch durch die jetzige Aufstellung des Bebauungsplanes weiter in den Außenbereich verschoben wird, dient der Hessenweg nicht allein dem landwirtschaftlichen Verkehr sondern auch der Aufnahme des Verkehrs aus der angrenzenden Wohnbebauung. Hierzu gehören das Baugebietes „Am Dorfplatz“, das Baugebiet „An den Kleingärten“, das Baugebiet „Eurode“ und das Baugebiet „Wiggerdorf“. Die Straße Hessenweg hat hierdurch bedingt mit Blick in die Zukunft eine Funktion als Wohnsammelstraße zu übernehmen.

 

Wohnsammelstraßen werden im Stadtgebiet als Bestandteile von Tempo 30-Zonen ausgebaut. Hierbei ist eine Trennung des fließenden Verkehrs vom Fußgängerverkehr vorgesehen. Radfahrer werden auf diesen Straßen im Normalfall auf der Fahrbahn mitgeführt. Um Behinderungen durch parkende Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu vermeiden, ist es ratsam, Parkstreifen neben der Fahrbahn anzulegen. Um einen wirkungsvollen Effekt zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zu erreichen, sollten diese Parkstreifen durch Baumanpflanzungen unterbrochen und wechselseitig der Fahrbahn angelegt werden.

 

Für den Abschnitt des Hessenweges zwischen der Brochtruper Straße und der Einmündung des Magnolienweges werden aus Sicht der Verkehrsplanung folgende Ausbaubreiten empfohlen:

 

                                  Gehweg auf südlicher Seite :         2,00 m

                                  Parkstreifen, wechselseitig:           2,00 m

                                  Fahrbahn:                                    6,00 m

                                  Gehweg auf nördlicher Seite :       2,00 m

 

                                  Gesamtbreite:                             12,00 m

 

Die Breite der Fahrbahn und auch die Anlegung des Parkstreifens sind gewählt worden, um größeren landwirtschaftlichen Fahrzeugen die Durchfahrt zu erleichtern und die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen sicher zu stellen.

 

Die Parzelle des Hessenweges befindet sich bereits zum größten Teil im Eigentum der Stadt Rheine. Um eine durchgehende parallel verlaufende Parzelle in der beabsichtigten Breite zu erhalten, werden im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 310, Kennwort: Hessenweg / Brochtruper Straße“ etwa 70 m² an zusätzlicher Fläche benötigt.