Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom
1. Im Uhlenhook – Stichweg
2. Nienbergstraße
von Felsenstraße bis zur
östlichen Grenze
Bebauungsplanes Nr. 298 D
3. Föhrenweg
Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Begründung:
Für den Ausbau der vg. Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 3: Übersichtsplan