Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
164/09
Aktenzeichen
FB 5.8-stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW – GV. NW. S. 1028, ber. in GV. NW. 1996 S. 81, 141, 216, 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NW. S. 708) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.    Im Uhlenhook – Stichweg

 

2.    Nienbergstraße

von Felsenstraße bis zur östlichen Grenze
Bebauungsplanes Nr. 298 D

 

3.    Föhrenweg

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.


Begründung:

 

Für den Ausbau der vg. Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtsplan

Anlage 2:     Übersichtsplan
Anlage 3:     Übersichtsplan