Betreff
Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
Vorlage
167/09
Aktenzeichen
II 2 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den weiteren Ausbau der Familienzentren unter Berücksichtigung folgender Prioritätenliste vorzunehmen:

 

1.       Verbundlösung Kindergärten St. Elisabeth und St. Michael

2.       Verbundlösung Kindergärten Herz-Jesu und St. Konrad

3.       Verbundlösung Kindergärten St. Dionysius und St. Franziskus

4.       Kinderland-Kindergarten

5.       Verbundlösung Heilpädagogisches Zentrum mit Johannes-Kindergarten


Begründung:

 

Im Rahmen des Ausbaues von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren sollen nach den Planungen des Landes NRW in Rheine insgesamt 12 Familienzentren entstehen, die auch eine finanzielle Förderung des Landes erhalten.

 

Bezüglich des aktuellen Ausbaustandes einschließlich der beschlossenen Ausbaustufe für das Kindergartenjahr 2009/2010 wird auf die Vorlage 025/09 verwiesen. Einschließlich der Ausbaustufe für das Kindergartenjahr 2009/2010 stehen bereits 7 Standorte für Familienzentren fest.

 

Somit sind zur Erreichung der Zielzahl 12 noch 5 weitere Standorte für Familienzentren festzulegen.

 

Auf Grund der vorgenommenen Ausschreibung liegen der Verwaltung nunmehr folgende Bewerbungen vor:

 

1.       Verbundlösung St. Elisabeth Kindergarten, Windthorststraße 15 mit dem

St. Michael Kindergarten, Bühnertstraße 17

2.       Verbundlösung Herz-Jesu Kindergarten, Esperlohstraße 9 mit dem

St. Konrad Kindergarten, Am Pfarrhaus 6

3.       Verbundlösung St. Dionysius Kindergarten, Auf dem Hügel 7 mit dem

St. Franziskus Kindergarten, Frankenburgstraße 68

4.       Kinderland-Kindergarten, Ludwig-Erhard-Straße 1

5.       Verbundlösung Dreikönigs-Kindergarten, Dreikönigstraße 29 mit dem

Johannes-Kindergarten, Keltenstiege 5

6.           Waldorf-Kindergarten, Bauerschaftsstraße 205

 

Somit liegen der Verwaltung für die Benennung der restlichen 5 Standorte insgesamt 6 Bewerbungen vor. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, das die einzelnen Kontingente für die beiden letzten Ausbaustufen noch nicht bekannt sind, hat die Verwaltung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgeschlagen, eine Prioritätenliste zu erstellen.

 

Zur Erstellung der Prioritätenliste schlägt die Verwaltung folgende Auswahlkriterien (Sozialindikatoren) vor:

 

1.       Ausländerquote in % im Einzugsbereich

2.       Anteil der 0<6Jährigen in % an der Gesamtbevölkerung

3.       Einwohner je qkm (Einwohnerdichte)

4.       Einkommenssituation gemessen an den festgesetzten Kindergartenelternbeiträgen in der niedrigsten Einkommensstufe in %

5.       SGB II und SGB XII-Empfänger < 18 Jahren in % bezogen auf die altersgleiche Bevölkerung

6.       Schulübergänge auf die Hauptschule in %

 

Ferner soll die Anzahl der bereits  bestehenden Familienzentren im Einzugsgebiet Berücksichtigung finden.

 

 

Einzugs-

bereich

Sozialindikatoren

Anzahl bestehender FZ im Einzugsbereich

 

1

2

3

4

5

6

 

 

 

Ausländer quote

Anteil der 0<6 Jährigen

Einwohner-

dichte

unterste Einkom-

mensstufe

SGB II und SGB XII Empfänger

Übergänge zur Hauptschule

 

 

KiGä St. Elisabeth und St. Michael

 

7,01 %

 

4,24 %

 

2.969,60

 

30,10 %

 

29,57 %

 

23,40 %

 

0

 

KiGa Kinderland

 

 

 

6,12 %

 

3,51 %

 

3.689,89

 

25,00 %

 

20,65 %

 

13,27 %

 

2

 

KiGä St. Dionysius und St. Franziskus

 

5,71 %

 

4,28 %

 

3.436,87

 

22,96 %

 

20,54 %

 

15,09 %

 

0

 

KiGä HPZ und Johannes

 

 

5,05 %

 

3,39 %

 

1.988,97

 

23,10 %

 

19,14 %

 

15,38 %

 

1

 

KiGä Herz-Jesu und St. Konrad

 

 

5,99 %

 

4,24 %

 

858,21

 

25,12 %

 

18,18 %

 

21,36 %

 

0

 

Waldorf-KiGa

 

 

 

2,03 %

 

5,53 %

 

211,42

 

13,91 %

 

4,80 %

 

23,08 %

 

0

 

 

 

Nach den Sozialindikatoren und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Familienzentren in den jeweiligen Einzugsbereichen unterbreitet die Verwaltung den oben genannten Beschlussvorschlag, der wie folgt begründet wird:

 

1.      Verbundlösung St. Elisabeth Kindergarten, Windthorststraße 15 mit dem St. Michael Kindergarten, Bühnertstraße 17

 

Es sind hohe Werte bei den belastenden Sozialindikatoren (hohe Ausländerquote, hoher Anteil im Bereich der untersten Einkommensstufe, hohe Übergangsquote zur Hauptschule)  festgestellt. Ferner befindet sich im Einzugsbereich noch kein Familienzentrum.

 

2.      Verbundlösung Herz-Jesu Kindergarten, Esperlohstraße 9 mit dem

St. Konrad Kindergarten, Am Pfarrhaus 6

 

Hier ist eine hohe Übergangsquote zur Hauptschule feststellbar. Ferner gibt es einen hohen Anteil im Bereich der untersten Einkommensstufe. Schließlich befindet sich noch kein Familienzentrum im Einzugsbereich.

 

3.           Verbundlösung St. Dionysius Kindergarten, Auf dem Hügel 7 mit

dem St. Franziskus Kindergarten, Frankenburgstraße 68

 

Der Einzugsbereich überschneidet sich mit der Verbundlösung für den Elisabeth- und Michael-Kindergarten. Bis auf eine hohe Einwohnerdichte ist der Einzugsbereich unauffällig. Für den Vorschlag an dritter Stelle spricht die gleichmäßige regionale Verteilung der Familienzentren.

 

4.      Kinderland-Kindergarten, Ludwig-Erhard-Straße 1

 

Im Einzugsbereich sind bereits 2 Familienzentren aktiv. Bei den Sozialindikatoren sind die hohe Ausländerquote und der hohe Anteil im Bereich der untersten Einkommensstufe auffällig. Die Benennung an 4.Stelle resultiert aus der einzuhaltenden Trägervielfalt. Bislang sind bis auf eine Ausnahme alle Familiezentren in konfessioneller Trägerschaft.

 

5.           Verbundlösung Dreikönigs-Kindergarten, Dreikönigstraße 29 mit

dem Johannes-Kindergarten, Keltenstiege 5

 

Von den Sozialindikatoren ist der Einzugsbereich eher unauffällig. Im Vergleich zum Einzugsgebiet des Waldorf-Kindergartens war hier die Einwohnerdichte und die Nutzerstruktur für den Vorschlag an 5. Stelle ausschlaggebend.

 

 

Aussagen zum Waldorf-Kindergarten, Bauerschaftsstr. 205

 

Die Bewerbung des Waldorf-Kindergartens kann nach Auffassung der Verwaltung unter Berücksichtigung der begrenzten Anzahl der zu schaffenden Familienzentren aus folgenden Gründen nicht berücksichtigt werden:

 

Unter Berücksichtigung der Sozialindikatoren ist der Einzugsbereich als unauffällig zu bezeichnen.

 

Im direkten Einzugsbereich ist zwar kein Familienzentrum vorgesehen. Jedoch ist Planungsbezirk „Südraum“ ein Familienzentrum vorhanden. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass die Einrichtung abgelegen in der Bauernschaft in Catenhorn liegt. Hier spielt die relativ geringe Einwohnerdichte eine erhebliche Rolle.

 

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Waldorf-Kindergarten nicht ausschließlich von Kindern aus dem Einzugsbereich der Stadt Rheine besucht wird. Die Einrichtung wird seit Jahren auch von Kindern aus Nachbarkommunen innerhalb des Kreises Steinfurt besucht.