Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss stimmt der Löschung des Bodendenkmals B 15 „Grabungsfläche am Klusenweg“ aus der Denkmalliste der Stadt Rheine zu.
Begründung:
Am 23. Juni 1994 wurde die in dem beiliegenden Plan dargestellte, insgesamt ca. 89.000 m² große Fläche im Bereich des Klusenweges als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine eingetragen, um planmäßige archäologische Untersuchungen vor der seinerzeit geplanten – und inzwischen ausgeführten – Bebauung dieses Areals sicherzustellen.
Nachdem auch die Untersuchung der 2. Teilfläche, östlich des Bodendenkmals bis zur Siedlerstraße, im Dezember 2003 abgeschlossen worden ist – und die wissenschaftliche Auswertung dieser Untersuchungen inzwischen erfolgt ist – soll diese inzwischen bebaute Grabungsfläche gemäß § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NRW aus der Denkmalliste gelöscht werden, da die Voraussetzungen für ein Bodendenkmal nicht mehr vorliegen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen – hat das Benehmen gemäß § 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NRW zur Löschung der Bodendenkmalfläche aus der Denkmalliste hergestellt.
Anlagen:
Anlage: Übersichtsplan