Betreff
Löschung des Bodendenkmals B 15 "Grabungsfläche am Klusenweg" in Rheine aus der Denkmalliste
Vorlage
170/09
Aktenzeichen
FB 5.6-gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss stimmt der Löschung des Bodendenkmals B 15 „Grabungsfläche am Klusenweg“ aus der Denkmalliste der Stadt Rheine zu.


Begründung:

 

Am 23. Juni 1994 wurde die in dem beiliegenden Plan dargestellte, insgesamt ca. 89.000 m² große Fläche im Bereich des Klusenweges als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine eingetragen, um planmäßige archäologische Untersuchungen vor der seinerzeit geplanten – und inzwischen ausgeführten – Bebauung dieses Areals sicherzustellen.

 

Nachdem auch die Untersuchung der 2. Teilfläche, östlich des Bodendenkmals bis zur Siedlerstraße, im Dezember 2003 abgeschlossen worden ist – und die wissenschaftliche Auswertung dieser Untersuchungen inzwischen erfolgt ist – soll diese inzwischen bebaute Grabungsfläche gemäß § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NRW aus der Denkmalliste gelöscht werden, da die Voraussetzungen für ein Bodendenkmal nicht mehr vorliegen.

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen – hat das Benehmen gemäß § 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NRW zur Löschung der Bodendenkmalfläche aus der Denkmalliste hergestellt.


Anlagen:

 

Anlage:                   Übersichtsplan