Betreff
Finanzierung der Einrichtungskosten für die neue Kindertageseinrichtung in der Trägerschaft der Hofzwerge Dutum e.V.
Vorlage
173/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Verein Hofzwerge Dutum als Träger der neuen Kindertageseinrichtung in Rheine, Dutumer Str. 305 für die Erstausstattung der Kindertageseinrichtung eine Zuwendung in Höhe von 25.440,00 € als Zuschuss zu gewähren.


Begründung:

 

Die Hofzwerge Dutum e.V. werden zum 01. 08. 2009 mit dem Betrieb der neuen eingruppigen Einrichtung auf der Hofstelle Lakemeier starten. Die Baumaßnahme ist nach Auskunft der Trägervertreter soweit vorangeschritten, dass die erforderliche Rohbauabnahme noch im April 2009 stattfinden kann.

 

Um den regulären Betrieb aufnehmen zu können ist es erforderlich, dass die Einrichtungsgegenstände bestellt werden.

 

Die Einrichtungskosten für die eingruppige Einrichtung setzten sich in analoger Anwendung der Festbetragsregelung des Landes wie folgt zusammen:

 

Pauschale für eingruppige Einrichtungen                                      32.380,00 €

Zuschlag für die Betreuung von U3-Kinderrn                                 4.660,00 €

Zuschlag für den kleinen Gruppennebenraum                     3.640,00 €

Raum für die Einrichtungsleiterin und das Personal                         3.280,00 €

Beschaffung von Fachliteratur                                                         380,00 €

Summe:                                                                                   44.340,00 €

 

Nach § 24 des Kinderbildungsgesetzes gewährt das Land dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten der Kindertageseinrichtungen. Nach Auskunft des Landesjugendamtes sind im Haushaltsplan 2009 des Landes NRW keine Mittel vorgesehen für den Ausbau von Plätzen für die Rechtsanspruchskinder (Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht). Jedoch werden für die neu geschaffenen Plätze für Kinder unter 3 Jahren Fördermittel für die Ausstattungsmaßnahmen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren bereitgestellt. In der neuen eingruppigen Einrichtung werden 20 neue Plätze in der Gruppenform I geschaffen. Die Plätze teilen sich wie folgt auf:

 

  6 Plätze für Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren

14 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht

 

Die 6 U3-Plätze werden mit Bundes- und Landesmitteln gefördert. Die Pro-Platz-Kosten im Einrichtungsbereich werden mit brutto 3.500,00 € veranschlagt. Somit werden 6 * 3.500,00 € gleich 21.000,00 € anerkannt. Die Gesamtkosten in Höhe von 21.000,00 € werden mit 90 % gefördert. Die Förderung macht somit eine Summe 18.900,00 € aus.

 

 

Unter Berücksichtigung der pauschalierten

Einrichtungskosten in Höhe von                                                 44.340,00 €

 

und der zu erzielenden Landesförderung für

die neuen U3-Plätze in Höhe von                                               18.900,00 €

 

verbleiben nicht gedeckte Einrichtungskosten

in Höhe von                                                                              25.440,00 €

 

Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der nachstehenden beiden Punkte vor, diesen Betrag in voller Höhe zu übernehmen.

 

 

1.       Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz richtet sich ausschließlich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Vor diesem Hintergrund sind auch die letzten Bau- und Einrichtungsmaßnahmen von freien Trägern der Jugendhilfe kommunal mit 100 % gemessen an den Pauschalen finanziert worden. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in Rede stehenden Träger um eine Elterninitiative handelt, die bis auf Mitgliedsbeiträge und Spenden keine anderweitige Möglichkeit der Einnahmebeschaffung hat. Eine Refinanzierung aus Steuermittel entfällt.

 

2.       Auch die finanzielle Beteiligung in Höhe von 5 % an den Einrichtungskosten aus dem U3-Förderprogramm analog der bisherigen Beschlusslage entfällt,  weil dem Träger nicht die Möglichkeit gegeben ist, hierfür einen Anteil aus einer bestehenden GTK-Rücklage zu entnehmen. Ferner hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27. 11. 2008 beschlossen, dass er lediglich erwartet, dass der nicht gedeckte Finanzierungsanteil von 10 % je zur Hälfte von den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Stadt Rheine getragen wird. Diesbezügliche Gespräche sollten mit den Trägern geführt werden. Aus dem am 06. 04. 2009 geführten Gespräch war deutlich zu entnehmen, dass der Träger die 5 % nicht aufbringen kann.