Betreff
Satzung zur Erhebung von Elterbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege - Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
243/09
Aktenzeichen
II 2 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zu.

 


Begründung:

 

 

Ausgangslage

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine hat mit Schreiben vom 19.01.2009 u.a. folgenden Antrag gestellt:

 

„Senkung der Kindergartenbeiträge mit dem Ziel einer schrittweisen Senkung der Kinderbeiträge für Familien in Rheine. In einem ersten Schritt soll die Beitragsfreiheit ab dem neuen Kindergartenjahr für untere Einkommensgruppen auf 17.500,00 € erhöht werden. Die zweite Einkommensgruppe wird von bislang  25.000,00 € auf 30.000,00 €, die dritte Einkommensgruppe wird von bislang 37.000,00 € auf 40.000,00 € und die fünfte Einkommensgruppe wird von bislang 49.000,00 € auf 50.000,00 € Jahreseinkommen erhöht. Alle weiteren Einkommensgruppen bleiben unberührt.

 

Die in der Satzung aufgeführte Erhöhung der Elternbeiträge um 1,5 % nach § 3 Abs. 2 wird zurückgenommen. Die Verwaltung möge bitte die erforderliche Satzungsänderung ausarbeiten und zur Beschlussfassung vorlegen.“

 

 

Aktuelle Beschlusslage zur Elternbeitragsregelung in der Stadt Rheine

 

Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in NRW ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt. Nach § 23 des KiBiz können vom Jugendamt für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege Elternbeiträge nach § 90 Abs. 1 des SGB VIII festgesetzt werden. Sowohl die landesrechtlichen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern als auch die kommunalen Regelungen in NRW sind recht unterschiedlich.

 

Bis zum 31.07.2006 waren die Kindergartenelternbeiträge in NRW noch landeseinheitlich geregelt. Ab dem 01.08.2006 regelt in NRW jeder örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeitragsfragen eigenständig.

 

 

Bisherige Regelungen

 

Im Kindergartenjahr 2006/2007 wurden die bis zum 31. 07. 2006 geltenden landeseinheitlichen Regelungen 1 : 1 auf die örtliche Ebene übertragen.

 

Mit der Ablösung des GTK durch das KiBiz wurde die Elternbeitragssatzung überarbeitet und erhielt vor dem Hintergrund einer möglichst kreiseinheitlichen Regelung Veränderungen in den Einkommensgruppen und Veränderungen bei den monatlichen Beiträgen aufgrund der neuen Gruppenstrukturen. Bei den neu eingefügten Einkommensgruppen wurden die Beiträge entsprechend angehoben.

 

 

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

In der Vorlage 015/2008 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Landesgesetzgeber die Finanzierungsregelung im Bereich der Kindertageseinrichtungen so aufgebaut hat, dass das Elternbeitragsaufkommen 19 % der Gesamtbetriebskosten ausmacht. Ob dieses Ziel unter Berücksichtigung der aktuellen Beitragssätze erzielt wird, kann verlässlich erst nach Abrechnung des Kindergartenjahres 2008/2009 gesagt werden. Nach der Verordnung über das Verwaltungsverfahren zur Gewährung der Landeszuschüsse vom 18. Dezember 2007 muss die Abrechnung für das Kindergartenjahr 2008/2009 bis zum 15. Sept. 2009 beim Landesjugendamt vorliegen. Die bisher vorliegenden Zahlen lassen einen Beitragsanteil von 15,10 % erwarten.

 

Grundsätzlich stimmt die Verwaltung dem Anliegen niedriger Elternbeiträge zu. Die Teilhabe an frühkindlicher Bildung ist eine entscheidende Voraussetzung, die Bildungschancen und –perspektiven zu verbessern und soziale Ungleichheit zu verringern.

 

Eine Ausweitung der kostenfreien bzw. kostenreduzierten Zugänge zu den Angeboten würde jedoch ausschließlich von der Stadt Rheine finanziert werden müssen.

 

Das jetzt in Rheine mit 15,10 % weit unterhalb von 19 % der Gesamtbetriebskosten liegende Elternbeitragsaufkommen ist grundsätzlich schon ein Indiz für eine angemessene und ausgewogene Beitragsgestaltung.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Veränderung der Elternbeitragsregelungen in jedem Fall die Beitragsregelungen für die Teilnahme an der offenen Ganztagsgrundschule umfassen. Hier gilt es, neben den unterschiedlichen Einkommensgruppen auch die Frage einer möglichen Geschwisterermäßigung über alle Angebotsformen hin zu prüfen. Dies macht eine frühzeitige Beteiligung des Schulausschusses notwendig.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, das Thema umfassend aufzubereiten. Insbesondere sind die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln. Die Beratungen in den Fachausschüssen sollten terminlich so gestaltet werden, dass ggfls. zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen Gegenstand der Beratungen zum Haushalt 2010 werden können. Satzungsänderungen könnten dann zum Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2010/2011 in Kraft treten.