Betreff
Richtlinien zur anteiligen Übernahme des Essensgeldes in dem Bereich der Kindertageseinrichtungen
Vorlage
245/09
Aktenzeichen
II - 2 - 51 - P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die beigefügten Richtlinien zur Übernahme des Essensgeldes in dem Bereich der Kindertageseinrichtungen.


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 27. 11. 2008 und 12. 02. 2009 mit der Thematik befasst und die anteilige finanzielle Förderung der Kosten der Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen beschlossen. Im Haushaltsplan 2009 wurden die Finanzmittel für die anteilige Übernahme des Essensgeldes (35.000,00 €) bereitgestellt.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten.

 

Dieser Vorlage ist als Anlage die Förderrichtlinie beigefügt.

 

Die Richtlinie sieht vor, dass

 

Ø    für die Kinder der Eltern eine anteilige Übernahme des Essensgeldes in Frage kommt, die auf Grund der Einkommenssituation von der Zahlung des Kindergartenelternbeitrages befreit sind,

 

Ø       die anteilige Übernahme des Essensgeldes nicht an die Buchung einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden gebunden ist,

 

Ø       der entsprechende Antrag der Eltern über die Kindertageseinrichtungen zu erfolgen hat und das weitere Antrags- und Abrechnungsverfahren zwischen der Kindertageseinrichtung bzw. dessen Träger und dem Jugendamt erfolgt,

 

Ø       als Bemessungsgrundlage für die finanzielle Förderung die tatsächlichen Kosten für das tägliche Mittagessen bis zu einem Höchstbetrag von 2,50 € gelten sollen und die Eltern hiervon mindestens einen Eigenanteil von 1,00 € analog der Regelung in der offen Ganztagsschule tragen müssen.

 

Die generelle Aussage, dass das Essengeld für den beschriebenen Personenkreis anteilig übernommen wird, wurde durch die Leitungskräfte der Kindertageseinrichtungen und die Trägervertreter positiv aufgenommen.

 

Auch die Festlegung, dass das Abrechnungsverfahren zwischen den Einrichtungen und dem Jugendamt erfolgen soll, wird begrüßt und mitgetragen.