Betreff
Familienpass, Änderung der Ausgabemodalitäten und Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Vorlage
250/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Der Familienpass wird bei der Anmeldung Neugeborener oder neuzugezogener Familien mit Kindern ausgegeben.
    Das konkrete Ausgabeverfahren wird durch die Verwaltung geregelt und soll spätestens zum 1. September 2009 umgesetzt sein.

  2. Die Gültigkeitsdauer des Familienpasses wird für Familien mit minderjährigen Kindern auf fünf Jahre verlängert, höchstens jedoch bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes.

  3. Die bisherigen Buchstabenkennungen entfallen.

  4. Die Auswirkungen dieser Änderungen sollen nach zwei Jahren überprüft werden.

 


Begründung:

 

Vorbemerkungen

 

Seit dem 5. Juni 2001 wird in der Stadt Rheine der Familienpass ausgegeben. Bis zum 31.12.2007 wurde er nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Sozialhilfebezug, kostenfrei abgegeben, sonst wurde eine Gebühr erhoben.

Seit dem 1.1.2008 wird er an alle Familien mit minderjährigen Kindern kostenfrei abgegeben.

Ein Informationsblatt zu den Ermäßigungen durch den Familienpass ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Antrag des Familienbeirates

 

Der Familienbeirat hat sich mit dem Thema „Familienpass“ beschäftigt, und folgende Änderungswünsche formuliert:

 

  1. die Ausgabemodalitäten sollen geändert werden. Der Familienpass soll zukünftig bei der Anmeldung Neugeborener oder Neuzugezogener angeboten und ausgestellt werden. Auch eine Ausgabe in Zusammenhang mit dem Elternbegleitbuch ist denkbar.

  2. Die Gültigkeitsdauer des Familienpasses soll von einem Jahr auf fünf Jahre verlängert werden.

 

  1. Es wird überprüft, ob die unterschiedlichen Kennungen noch notwendig sind.

  2. Die Ermäßigungen für Passinhaber sollten sich auf städtische Leistungen beschränken. Auf Vergünstigungen für Familien anderer Anbieter soll nur noch pauschal hingewiesen werden

 

In einem zweiten Schritt sollen grundsätzliche Überlegungen zum Familienpass und seiner Positionierung im Verhältnis zu anderen Ermäßigungskarten angestellt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Verwaltung hat nun überprüft, ob und wie diese Änderungen umgesetzt werden können.

 

Zu 1. und 2.

 

Grundsätzlich steht einer Ausgabe des Familienpasses an alle Familien mit Neugeborenen oder an Neuzugezogene nichts entgegen. Allerdings wird sich die Anzahl der ausgegebenen Familienpässe verdreifachen, was mit entsprechenden Mehrbelastungen verbunden sein wird, die jedoch durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Verwaltung aufgefangen werden können.

 

Gründe, die gegen eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer sprechen, sind nicht erkennbar.

 

Zu 3.

 

Bei der Einführung des Familienpasses wurde versucht, die bis dahin ausgegebene „Besucherkarte“ auf die unter anderem Sozialhilfeempfänger Ermäßigungen bei städtischen Veranstaltungen und Angeboten erhalten hatten, zu integrieren. Darum wurden unterschiedliche Kennungen eingeführt.

 

Bei Überprüfung der herrschenden Praxis zeigte sich, dass diese Kennungen bisher kaum ein Rolle spielen und angewandt wurden. Die meisten Anbieter, außer der Stadtbibliothek, lassen sich bei Vorliegen anderer Ermäßigungstatbestände z.B. den Schwerbehindertenausweis bzw. entsprechende Leistungsbescheide vorlegen.

 

Da sich die Kennungen in der Praxis nicht durchgesetzt haben, kann auf sie verzichtet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen


Durch die „automatische“ Ausgabe der Pässe an alle Familien mit Kindern, verbunden mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer, werden zukünftig bei weitem mehr Familienpässe im Umlauf sein als zuvor. Zurzeit sind etwa 300 Familienpässe im Umlauf; in vier bis fünf Jahren werden es bis zu 2000 sein, also etwa sieben mal so viel wie heute.

 

Es ist kaum vorauszuberechnen, in welchem Maße der Familienpass bei einer „automatischen“ Ausgabe genutzt werden wird. Die wirklich an den Angeboten interessierten Familien werden auch jetzt schon einen Familienpass beantragt haben.

 

Für die kommenden zwei Haushaltsjahre dürfte nach Einschätzung der Verwaltung eine Verdoppelung des Haushaltsansatzes von 4.000,00 € auf 8.000,00 € hinreichend sein. Entsprechende Mittel stehen im Budget 2104 zur Verfügung. Die tatsächliche Kostenentwicklung soll nach zwei Jahren überprüft werden.

 

In der Anlage sind Informationen über die einzelnen Vergünstigungen zu ersehen.


Anlagen:

 

Infoblatt über die Vergünstigungen Familienpass

Sonstige Vergünstigungen städtischer Angebote für Kinder und Familien