Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt:
- Der Familienpass wird bei der Anmeldung
Neugeborener oder neuzugezogener Familien mit Kindern ausgegeben.
Das konkrete Ausgabeverfahren wird durch die Verwaltung geregelt und soll spätestens zum 1. September 2009 umgesetzt sein.
- Die Gültigkeitsdauer des Familienpasses
wird für Familien mit minderjährigen Kindern auf fünf Jahre verlängert, höchstens
jedoch bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes.
- Die bisherigen Buchstabenkennungen
entfallen.
- Die Auswirkungen dieser Änderungen
sollen nach zwei Jahren überprüft werden.
Begründung:
Vorbemerkungen
Seit dem 5. Juni
2001 wird in der Stadt Rheine der Familienpass ausgegeben. Bis zum 31.12.2007 wurde
er nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Sozialhilfebezug, kostenfrei
abgegeben, sonst wurde eine Gebühr erhoben.
Seit dem 1.1.2008
wird er an alle Familien mit minderjährigen Kindern kostenfrei abgegeben.
Ein
Informationsblatt zu den Ermäßigungen durch den Familienpass ist dieser Vorlage
als Anlage beigefügt.
Antrag des
Familienbeirates
Der Familienbeirat
hat sich mit dem Thema „Familienpass“ beschäftigt, und folgende
Änderungswünsche formuliert:
- die Ausgabemodalitäten sollen geändert
werden. Der Familienpass soll zukünftig bei der Anmeldung Neugeborener oder Neuzugezogener angeboten und ausgestellt
werden. Auch eine Ausgabe in Zusammenhang mit dem Elternbegleitbuch ist
denkbar.
- Die Gültigkeitsdauer des Familienpasses
soll von einem Jahr auf fünf Jahre verlängert werden.
- Es wird überprüft, ob die
unterschiedlichen Kennungen noch notwendig sind.
- Die Ermäßigungen für Passinhaber sollten
sich auf städtische Leistungen beschränken. Auf Vergünstigungen für
Familien anderer Anbieter soll nur noch pauschal hingewiesen werden
In einem zweiten
Schritt sollen grundsätzliche Überlegungen zum Familienpass und seiner
Positionierung im Verhältnis zu anderen Ermäßigungskarten angestellt werden.
Stellungnahme der
Verwaltung
Die Verwaltung hat
nun überprüft, ob und wie diese Änderungen umgesetzt werden können.
Zu 1. und 2.
Grundsätzlich steht
einer Ausgabe des Familienpasses an alle Familien mit Neugeborenen oder an
Neuzugezogene nichts entgegen. Allerdings wird sich die Anzahl der ausgegebenen
Familienpässe verdreifachen, was mit entsprechenden Mehrbelastungen verbunden
sein wird, die jedoch durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Verwaltung
aufgefangen werden können.
Gründe, die gegen
eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer sprechen, sind nicht erkennbar.
Zu 3.
Bei der Einführung
des Familienpasses wurde versucht, die bis dahin ausgegebene „Besucherkarte“
auf die unter anderem Sozialhilfeempfänger Ermäßigungen bei städtischen
Veranstaltungen und Angeboten erhalten hatten, zu integrieren. Darum wurden
unterschiedliche Kennungen eingeführt.
Bei Überprüfung der
herrschenden Praxis zeigte sich, dass diese Kennungen bisher kaum ein Rolle
spielen und angewandt wurden. Die meisten Anbieter, außer der Stadtbibliothek,
lassen sich bei Vorliegen anderer Ermäßigungstatbestände z.B. den
Schwerbehindertenausweis bzw. entsprechende Leistungsbescheide vorlegen.
Da sich die
Kennungen in der Praxis nicht durchgesetzt haben, kann auf sie verzichtet
werden.
Finanzielle
Auswirkungen
Durch die „automatische“ Ausgabe der Pässe an alle Familien mit Kindern, verbunden
mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer, werden zukünftig bei weitem mehr Familienpässe
im Umlauf sein als zuvor. Zurzeit sind etwa 300 Familienpässe im Umlauf; in
vier bis fünf Jahren werden es bis zu 2000 sein, also etwa sieben mal so viel
wie heute.
Es ist kaum vorauszuberechnen,
in welchem Maße der Familienpass bei einer „automatischen“ Ausgabe genutzt
werden wird. Die wirklich an den Angeboten interessierten Familien werden auch
jetzt schon einen Familienpass beantragt haben.
Für die kommenden
zwei Haushaltsjahre dürfte nach Einschätzung der Verwaltung eine Verdoppelung
des Haushaltsansatzes von 4.000,00 € auf 8.000,00 € hinreichend sein.
Entsprechende Mittel stehen im Budget 2104 zur Verfügung. Die tatsächliche
Kostenentwicklung soll nach zwei Jahren überprüft werden.
In der Anlage sind
Informationen über die einzelnen Vergünstigungen zu ersehen.
Anlagen:
Infoblatt über die Vergünstigungen Familienpass
Sonstige Vergünstigungen städtischer Angebote für Kinder und Familien