Betreff
Ausbau Tagespflege
Vorlage
267/09
Aktenzeichen
II-2-51-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung des Jugendamtes zustimmend zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

1.     Bedarfsbeschreibung

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.4.2009 hat der Ausschuss den Ausbau der Kinderbetreuung U3 bis zum Jahre 2013 beschlossen.

(Vgl. Vorlage 176/09).

Um das Ziel bis zum Jahre 2013 eine Betreuungsquote von 35 %  erreichen zu können, sollen entsprechend der Vorgabe des Landes und des Bundes 30 % der Betreuungsplätze über die Tagespflege zur Verfügung gestellt werden.

Bis zum Jahre 2013 ergibt dieses eine Gesamtzahl von 174 Tagespflegeverhältnisse für Kinder unter 3 Jahren. Bei derzeit 31 bestehenden Tagespflegeverhältnisses für Kinder unter 3 Jahren bedeutet dieses in den nächsten 4 Jahren einen Ausbau von insgesamt zusätzlichen 143 Tagespflegeverhältnissen.

Durchschnittlich wären das jährlich 33 zusätzliche Tagespflegen.

Ob tatsächlich die Quote von 30 % Tagespflegen an dem Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren angemessen ist, lässt sich derzeit nicht sicher prognostizieren. Sowohl das Land als auch der Bund gehen jedoch in ihrer Finanzplanung von dieser Größenordnung aus. Festzuhalten ist , dass auch in Rheine das Angebot der Tagespflege qualifiziert werden muss, um dieses Angebot attraktiv für die Eltern, die Kinder und für die Tagespflegepersonen  zu gestalten.

Nur durch ein attraktives und qualitativ hochwertiges Angebot kann die Tagespflege eine sinnvolle Alternative zu einer Betreuung in einer Kindertagesstätte sein. Sowohl im Rahmen des SGB VIII als auch im KIBIZ wird die Tagespflege als gleichwertiges Angebot definiert und beschrieben.

 

Dabei kommen dem qualitativen Ausbau der Akquise, der Qualifizierung und der Vermittlung eine zentrale Bedeutung zu.

 

2.     Akquise

 

Durch die Gesetzgebung im Rahmen des Kinderfördergesetzes zum 1.1.2009 sind Veränderungen im Bereich des Einkommenssteuergesetzes, Veränderungen im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung für Tagespflegepersonen in Kraft getreten. (Vgl. Vorlage 080/2009)

Diese Veränderungen können zu einer besseren sozialen Absicherung der Tagespflegepersonen führen und setzen die Rahmenbedingungen, die Tagespflege als selbständige Tätigkeit, versicherungspflichtig professionell, anbieten zu können.

 

Im Rahmen der zukünftig zu gestaltenden Akquise sind diese Veränderungen deutlich hervorzuheben und zu beschreiben.

Durch eine gezielte Zielgruppenansprache sollen die potentiellen Tagespflegepersonen angeworben werden. Dabei ist insbesondere an Personengruppen zu denken, die über eine pädagogische Ausbildung verfügen, Erziehungserfahrung besitzen oder aufgrund ihrer Motivation als geeignet für diese Aufgabe gesehen werden.

Im Zusammenhang mit  dem Aktionsprogramm Kindertagespflege soll insbesondere durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit geeignete Personen für die Tätigkeit als Tagespflegepersonen gefunden werden.

 

Gleiches gilt auch für eine Kooperation mit der SGB II Abteilung des Fachbereiches 2 der Verwaltung.

 

Dabei müssen alle interessierten Personen folgende Mindestvorraussetzungen erfüllen:

        positive Haltung gegenüber Kindern

        Motivation zur Betreuung, Bildung und gewaltfreier Erziehung

        psychische und physische Belastbarkeit (Gesundheitszeugnis)

        Bereitschaft zur Teilnahme an der notwendigen Qualifizierungsmaßnahme

        Hauptschulabschluss

        ausreichende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft

        längerfristige Bindungsbereitschaft und

        Vorlage eines Führungszeugnisses aller im Haushalt lebenden erwachsenen Personen

 

Im Rahmen einer gezielten Akquise sollen über Info- Veranstaltungen, Kooperationen mit den Familienzentren, dem Aufbau einer Internetplattform, gezielte Öffentlichkeitsarbeit und dergleichen mehr die möglichen interessierten Personen angesprochen werden.

 

 

3.     Qualifizierung

 

Die Tagespflege kann sich nur als qualifiziertes Angebot im Bereich der Kinderbetreuung etablieren, wenn die Tagespflegepersonen die persönlichen Vorraussetzungen sicherstellen, durch die die Betreuung, Bildung und Erziehung der Tagespflegekinder gewährleistet werden können. Dabei spielen neben den persönlichen Vorraussetzungen insbesondere auch die inhaltlichen Auseindersetzungen mit dem Thema Tagespflege eine zentrale Bedeutung.

 

Die Richtlinien zur Förderung der Tagespflege in der Stadt Rheine haben diesen Anspruch aufgenommen und festgelegt, dass eine Förderung der Tagespflege in der Regel nur bei Personen sichergestellt wird, die eine Ausbildung zur Tagespflegeperson im Rahmen des Curriculums des Deutschen Jugendinstitutes erfolgreich absolviert haben.

 

Zu den Kernthemen der Ausbildung zählen:

 

        rechtliche Grundlagen

        psychologische Fragestellungen

             pädagogische Fragestellungen

        Kommunikation und Kooperation mit den leiblichen Eltern

        Umgang mit Konflikten

        Förderung von Tagespflegekindern

        Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen

             Erste Hilfe am Kind

        usw.

 

Dabei wird die Ausbildung in zwei Abschnitten, Grundkurs und Aufbaukurs, angeboten und endet nach dem Aufbaukurs mit einer Abschlussprüfung.

 

Neben den zwei Ausbildungsstufen des DJI-Curriculums ist ein Fortbildungsprogramm für tätige Tagespflegepersonen zu entwickeln, welches sich mit folgenden Themen beschäftigen sollte:

 

        Sprachförderung

        integrative Erziehung in der Tagespflege

             Kindeswohlgefährdung und Tagespflege

        Übergang Tagespflege Kita

        usw.

 

In der Stadt Rheine stehen mit der Familienbildungsstätte und dem Jugend- und Familiendienst zwei kompetente Partner für das Weiterbildungsangebot in der Tagespflege zur Verfügung. Zur Zeit ist durch Absprachen sichergestellt, dass mindestens 2 Grund- und Aufbaukurse im Jahr stattfinden können. Beide Institutionen bemühen sich, durch den Erwerb des Qualitätssiegels Tagespflege die Vorraussetzungen zu schaffen, Bildungsangebote auch für Personengruppen aus dem SGB III anbieten zu können.

 

 

4.     Vermittlung

 

Der Dreh- und Angelpunkt des Ausbaus der Tagespflege ist die Vermittlung von Tagespflegekinder zu geeigneten Tagespflegepersonen.

 

Welches Kind passt zu welcher Tagespflegeperson?

Wie ist eine Absprache zwischen Eltern und Tagespflegepersonen möglich?

Passt das zu vermittelnde Kind zu den anderen Kindern, die bei der Tagespflegeperson schon betreut werden?

Welche Tagespflegeperson kann zu welcher Zeit welche Angebote machen?

Wie kann ein Anbahnungsprozess gestaltet werden?

Welche Absprachen sind bei Urlaubs- und Krankheitstagen zu treffen?

 

Diese und andere Fragen sind im Einzelfall mit den Eltern und den Tagespflegepersonen zu erörtern.

 

Darüber hinaus müssen für den qualifizierten Ausbau der Tagespflege bis zum Jahre 2013 geregelte Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretungen sichergestellt werden.

 

Durch sozialräumliche Vernetzungen der Tagespflegepersonen ist ein geregelter Austausch und eine zielgerichtete Zusammenarbeit der Tagespflegepersonen untereinander zu strukturieren.

 

5.     Zusammenfassung

 

Unabhängig davon, ob bis zum Jahre 2013 tatsächlich zusätzlich 143 Tagespflegeverhältnisse zur Sicherstellung der U3 Betreuungsquote zur Verfügung zu stellen sind, oder die Zahl von zusätzlichen Tagespflegeverhältnissen „nur“ 100 betragen würde, bleibt festzuhalten, dass bis zum Jahr 2013 die Tagespflege in Rheine weiter ausgebaut werden muss.

 

Neben der Akquise und der Qualifizierung der Tagespflegepersonen kommt insbesondere der Vermittlung und der Betreuung der Tagespflegeverhältnissen eine zentrale Bedeutung zu. Auch das Schaffen eines Netzwerkes Tagespflege, sozialräumlich organisiert, führt zur Qualitätssicherung und letztlich auch zur Akzeptanzsteigerung der Angebotes der Tagespflege.

 

Mit dem vorhanden Personal von 50% einer Vollzeitstelle bei der Verwaltung und 50% einer Vollzeitstelle beim Caritasverband Rheine sind diese zusätzlichen Aufgaben jedoch nicht zu meistern.

 

Die Verwaltung hat an der zweiten Runde des Interessensbekundungsverfahren Kindertagespflege teilgenommen. Durch das Aktionsprogramm Kindertagespflege fördert die Bundesregierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds den qualifizierten Ausbau der Tagespflege in ausgesuchten Kommunen und Regionen. Die Förderhöchstsumme beträgt 100.000 € für den Zeitraum von bis zu 3 Jahren

 

Bei einem positiven Ausgang soll die dann mögliche Förderung nach Auffassung der Verwaltung für zusätzliche Personalressourcen für die Aufgaben der Akquise, der Qualifizierung und der Vermittlung zur Verfügung gestellt werden. Mit einem Ergebnis ist im Herbst 2009 zu rechnen.

 

Sollte die Stadt keine Förderung aus EU-Mitteln erhalten, wird die Verwaltung eine Vorlage zum Haushaltsplan 2010 fertigen, in der die Auswirkungen des Ausbaus der Tagespflege in Bezug auf die benötigten Ressourcen dargestellt werden.