Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege
Vorlage
320/09
Aktenzeichen
II - 2 - 51 - P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, den Antrag des Jugendhilfeausschusses auf Änderung der Elternbeitragsregelungen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege zum 01. 08. 2009 nicht zu entsprechen und beauftragt die Verwaltung, die Frage der Beitragsgestaltung in den Fachausschüssen umfassend aufzubereiten und die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.


Begründung:

 

I.                    Aktuell gültige Satzung

 

Zum 01. 08. 2008 löste das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) das bis zum 31. 07. 2008 gültige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ab. Schon im GTK in der Fassung vom 01. 08. 2006 war die bis dahin gültige landeseinheitliche Regelung zur Erhebung von Kindergartenelternbeiträgen aufgehoben worden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe konnten das Beitragsrecht eigenverantwortlich regeln.

 

Auf der gesetzlichen Grundlage des KiBiz wurde die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen neu aufgestellt. Der Rat der Stadt Rheine verabschiedete in seiner Sitzung 12. 02. 2008 die neue Beitragssatzung.

 

Die Satzung hat im § 3 Abs. 2 folgenden Wortlaut:

 

„(2) Die Höhe der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ergibt sich aus der als Anlage 1 zu dieser Satzung angefügten Beitragsstaffel. Die Elternbeiträge erhöhen sich in Anlehnung an § 19 Abs. 2 KiBiz jährlich um 1,5 %. Im Falle des § 2 Absatz 2 (Pflegeeltern) erfolgt die Einstufung in der zweiten Einkommensgruppe nach der Elternbeitragsstaffel.“

 

Im § 19 Abs. 2 des KiBiz ist folgendes geregelt:

 

(2) Die Kindpauschalen erhöhen sich jährlich, erstmals für das Kindergartenjahr 2009/2010, um 1,5 v.H.

 

Durch die regelmäßige Erhöhung der Kindpauschalen erhöhen sich auch die jährlichen Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen. Vor dem Hintergrund, dass auch das KiBiz davon ausgeht, dass das Elternbeitragsaufkommen gemessen an den Gesamtbetriebskosten 19 % ausmachen sollen, hat die Verwaltung damals vorgeschlagen, dass die Kindergartenelternbeiträge analog der Erhöhung der Betriebskosten steigen. Diese Verfahrensweise stellt sicher, dass die Beitragspflichtigen gleichmäßig belastet werden. Sie schließt ferner aus, dass trotz jährlich steigender Betriebskosten das Elternbeitragsaufkommen kontinuierlich sinkt. Durch die aktuelle gültige Satzung kann vermieden werden, dass die Elternbeiträge nach Ablauf einiger Jahre in den einzelnen Beitragsstufen drastisch erhöht werden müssen, um sich dem fiktiven Beitragsanteil von 19 % zu nähern.

 

Die für das Kindergartenjahr 2008/2009 und das Kindergartenjahr 2009/2010 vom Rat in seiner Sitzung am 12. 02. 2008 mehrheitlich beschlossenen Elternbeitragssätze sind aus den nachstehenden Übersichten zu entnehmen:

 

 

Kindergartenjahr 2008/2009

 

Gruppenform I

Gruppenform III

Kinder im Alter von zwei Jahren

 

 

 

Kinder im Alter von drei Jahren

bis zur Einschulung

und älter

20 Kinder pro Gruppe)

25/20 Kinder pro Gruppe)

 

 

wöchentliche Betreuungszeiten

Jahreseinkommen

25 Std.

35 Std.

45 Std.

bis 15.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

bis 25.000,00 €

27,00 €

30,00 €

46,00 €

bis 37.000,00 €

45,00 €

50,00 €

78,00 €

bis 49.000,00 €

74,00 €

82,00 €

128,00 €

bis 61.000,00 €

117,00 €

130,00 €

196,00 €

bis 73.000,00 €

154,00 €

170,00 €

260,00 €

bis 85.000,00 €

190,00 €

209,00 €

327,00 €

über 85.000,00 €

219,00 €

240,00 €

359,00 €

 

Beitragstabelle für die

 

Gruppenform II

Kinder im Alter von unter drei Jahren

10 Kinder pro Gruppe)

 

 

wöchentliche Betreuungszeiten

Jahreseinkommen

25 Std.

35 Std.

45 Std.

bis 15.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

bis 25.000,00 €

44,00 €

49,00 €

75,00 €

bis 37.000,00 €

92,00 €

102,00 €

156,00 €

bis 49.000,00 €

137,00 €

151,00 €

230,00 €

bis 61.000,00 €

183,00 €

202,00 €

305,00 €

bis 73.000,00 €

206,00 €

227,00 €

346,00 €

bis 85.000,00 €

222,00 €

244,00 €

380,00 €

über 85.000,00 €

256,00 €

274,00 €

419,00 €

 

 

 

 

Kindergartenjahr 2009/2010

 

Gruppenform I

Gruppenform III

Kinder im Alter von zwei Jahren

 

 

 

Kinder im Alter von drei Jahren

bis zur Einschulung

und älter

20 Kinder pro Gruppe)

25/20 Kinder pro Gruppe)

 

 

wöchentliche Betreuungszeiten

Jahreseinkommen

25 Std.

35 Std.

45 Std.

bis 15.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

bis 25.000,00 €

27,41 €

30,45 €

46,69 €

bis 37.000,00 €

45,68 €

50,75 €

79,17 €

bis 49.000,00 €

75,11 €

83,23 €

129,92 €

bis 61.000,00 €

118,76 €

131,95 €

198,94 €

bis 73.000,00 €

156,31 €

172,55 €

263,90 €

bis 85.000,00 €

192,85 €

212,14 €

331,91 €

über 85.000,00 €

222,89 €

243,60 €

364,39 €

 

Beitragstabelle für die

 

Gruppenform II

Kinder im Alter von unter drei Jahren

10 Kinder pro Gruppe)

 

 

wöchentliche Betreuungszeiten

Jahreseinkommen

25 Std.

35 Std.

45 Std.

bis 15.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

bis 25.000,00 €

44,66 €

49,74 €

76,13 €

bis 37.000,00 €

93,38 €

103,53 €

158,34 €

bis 49.000,00 €

139,06 €

153,27 €

233,45 €

bis 61.000,00 €

185,75 €

205,03 €

309,58 €

bis 73.000,00 €

209,09 €

230,41 €

351,19 €

bis 85.000,00 €

225,33 €

247,66 €

385,70 €

über 85.000,00 €

259,84 €

278,11 €

425,69 €

 

Wie aus der Übersicht ersichtlich, beträgt die monatliche Erhöhung in der untersten Beitragsstufe 0,41 € und in der höchsten Beitragstufe 6,69 €

 

 

 

 

II.                 Antrag der SPD-Fraktion

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine hat mit Schreiben vom 19.01.2009 u.a. folgenden Antrag gestellt:

 

„Senkung der Kindergartenbeiträge mit dem Ziel einer schrittweisen Senkung der Kinderbeiträge für Familien in Rheine. In einem ersten Schritt soll die Beitragsfreiheit ab dem neuen Kindergartenjahr für untere Einkommensgruppen auf 17.500,00 € erhöht werden. Die zweite Einkommensgruppe wird von bislang  25.000,00 € auf 30.000,00 €, die dritte Einkommensgruppe wird von bislang 37.000,00 € auf 40.000,00 € und die fünfte Einkommensgruppe wird von bislang 49.000,00 € auf 50.000,00 € Jahreseinkommen erhöht. Alle weiteren Einkommensgruppen bleiben unberührt.

 

Die in der Satzung aufgeführte Erhöhung der Elternbeiträge um 1,5 % nach § 3 Abs. 2 wird zurückgenommen. Die Verwaltung möge bitte die erforderliche Satzungsänderung ausarbeiten und zur Beschlussfassung vorlegen.“

 

Zu dem Antrag hat die Verwaltung eine Vorlage für den Jugendhilfeausschuss am 25. 06. 2009 (243/09) gefertigt und folgenden Verfahrensvorschlag unterbreitet:

 

In der Vorlage 015/2008 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Landesgesetzgeber die Finanzierungsregelung im Bereich der Kindertageseinrichtungen so aufgebaut hat, dass das Elternbeitragsaufkommen 19 % der Gesamtbetriebskosten ausmacht. Ob dieses Ziel unter Berücksichtigung der aktuellen Beitragssätze erzielt wird, kann verlässlich erst nach Abrechnung des Kindergartenjahres 2008/2009 gesagt werden. Nach der Verordnung über das Verwaltungsverfahren zur Gewährung der Landeszuschüsse vom 18. Dezember 2007 muss die Abrechnung für das Kindergartenjahr 2008/2009 bis zum 15. Sept. 2009 beim Landesjugendamt vorliegen. Die bisher vorliegenden Zahlen lassen einen Beitragsanteil von 15,10 % erwarten.

 

Grundsätzlich stimmt die Verwaltung dem Anliegen niedriger Elternbeiträge zu. Die Teilhabe an frühkindlicher Bildung ist eine entscheidende Voraussetzung, die Bildungschancen und –perspektiven zu verbessern und soziale Ungleichheit zu verringern.

 

Eine Ausweitung der kostenfreien bzw. kostenreduzierten Zugänge zu den Angeboten würde jedoch ausschließlich von der Stadt Rheine finanziert werden müssen.

 

Das jetzt in Rheine mit 15,10 % weit unterhalb von 19 % der Gesamtbetriebskosten liegende Elternbeitragsaufkommen ist grundsätzlich schon ein Indiz für eine angemessene und ausgewogene Beitragsgestaltung.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Veränderung der Elternbeitragsregelungen in jedem Fall die Beitragsregelungen für die Teilnahme an der offenen Ganztagsgrundschule umfassen. Hier gilt es, neben den unterschiedlichen Einkommensgruppen auch die Frage einer möglichen Geschwisterermäßigung über alle Angebotsformen hin zu prüfen. Dies macht eine frühzeitige Beteiligung des Schulausschusses notwendig.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, das Thema umfassend aufzubereiten. Insbesondere sind die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln. Die Beratungen in den Fachausschüssen sollten terminlich so gestaltet werden, dass ggfls. zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen Gegenstand der Beratungen zum Haushalt 2010 werden können. Satzungsänderungen könnten dann zum Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2010/2011 in Kraft treten.

 

Im Rahmen der Diskussion des Tagesordnungspunktes hat die SPD-Fraktion erklärt, dass sie dem vorliegenden Vorschlag nicht folgen werde.

 

Die SPD-Fraktion stellte folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die in der Satzung aufgeführte Erhöhung der Elternbeiträge um 1,5 % wird zurückgenommen. Die Verwaltung möge bitte die erforderliche Satzungsänderung ausarbeiten und dem Rat zur Beratung vorlegen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mit folgendem Abstimmungsergebnis angenommen:

 

7             Ja-Stimmen

5             Gegenstimmen

 

 

 

III.               Zusammenfassung

 

 

Bei einem Elternbeitragsaufkommen von 1.780.579,37 € im Kindergartenjahr 2008/2009 beträgt die Erhöhung um 1,5 % 26.708,67 €. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Elternbeitragsaufkommen schon jetzt den im KiBiz vorgesehenen Wert von 19 % gemessen an den Gesamtbetriebskosten um 3,9 % unterschreitet, schlägt die Verwaltung vor, der von der SPD-Fraktion beantragten Rücknahme der Beitragserhöhung zum 01. 08. 2009 nicht zuzustimmen, da damit das vom KiBiz gesetzte Ziel im Elternbeitragsbereich weiterhin nicht erreicht sondern die Differenz nochmals größer wird.

 

Die Verwaltung sollte den bereits unterbreiteten Verfahrensvorschlag (Seite 5 der Vorlage) weiter verfolgen.