Betreff
Förderung kleinerer privater denkmalpflegerischer Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010
Vorlage
336/09
Aktenzeichen
I-5.6-gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss stimmt der beabsichtigten Freigabe der städtischen Haushaltsmittel in Höhe von 12.500,00 € für die Förderung kleinerer privater denkmalpflegerischer Maßnahmen für den Fall zu, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Pauschalzuweisungen an die Städte und Gemeinden auch im Jahre 2010 nicht wieder aufnimmt.


Begründung:

 

Ab dem Haushaltsjahr 2006 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Pauschalzuweisungen an die Städte und Gemeinden zur Förderung kleinerer privater denkmalpflegerischer Maßnahmen gestrichen.

 

In den Jahren 2006 und 2007 wurden der Stadt Rheine vom Land Nordrhein-Westfalen jedoch aus Mittelrückflüssen anderer Förderprogramme Pauschalzuweisungen in Höhe von 5.000,00 bzw. 10.000,00 € zur Verfügung gestellt, sodass in diesen beiden Jahren unter Berücksichtigung des städtischen Anteils 10.000,00 bzw. 19.924,55 € an Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden konnten.

 

Nachdem der Landesrechnungshof die Zurverfügungstellung von Pauschalzuweisungen aus Mittelrückflüssen anderer Förderprogramme moniert hatte, wurden der Stadt Rheine ab dem Haushaltsjahr 2008 keine Pauschalzuweisungen mehr zur Verfügung gestellt.

 

Die vergangenen beiden Jahre haben deutlich gezeigt, dass gerade kleinere private denkmalpflegerische Maßnahmen (z. B. Dachsanierungen, Sanierung maroder Fenster, Fassadenanstrich u. Ä.) nicht oder nicht fachgerecht ausgeführt worden sind. In den Gesprächen mit den Eigentümer(inne)n privater Denkmäler wurde deutlich, dass diesen eine fachgerechte, denkmalverträgliche Ausführung der Arbeiten bzw. die Übernahme der denkmalbedingten Mehrkosten ohne finanzielle Unterstützung nicht möglich ist. Diese Situation führt zu zu einem Sanierungsstau bzw. zu einer nicht fachgerechten Ausführung der Arbeiten.

 

Wie die Bezirksregierung Münster nunmehr mitgeteilt hat, ist auch für das nächste Jahr nicht damit zu rechnen, dass den Städten und Gemeinden vom Land NRW diese Pauschalzuweisungen wieder zur Verfügung gestellt werden. Im Interesse der Erhaltung privater Baudenkmäler schlägt die Verwaltung vor, trotz der Streichung dieses Förderprogramms durch das Land NRW den im Haushalt- und Finanzplan ver­anschlagten städtischen Eigenanteil in Höhe von 12.500,00 € zur Förderung kleinerer privater denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.