Betreff
Eintragung von 2 landwirtschaftlich genutzten Flächen als ortsfestes Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW
Vorlage
337/09
Aktenzeichen
I-5.6-gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss stimmt der Eintragung der in der Anlage 1 dargestellten landwirtschaftlich genutzten Flächen als ortsfestes Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine zu.


Begründung:

 

Es wird auf die Vorlage Nr. 172/09 für die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 22. April 2009 verwiesen.

 

Im Rahmen des förmlichen Eintragungsverfahrens wurde den Eigentümern der beiden Flächen Gelegenheit gegeben, sich zu der geplanten Eintragung zu äußern.

 

Beide Eigentümer haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. In einem persönlichen Gespräch wurde dem Eigentümer der in der Anlage 1 mit Nr. 2 bezeichneten Fläche die rechtliche Situation erläutert und auf mögliche Rechtsfolgen der Eintragung hingewiesen. Er hat daraufhin keine Einwendungen gegen die Eintragung der Fläche erhoben.

 

Der Eigentümer der unter Nr. 1 gekennzeichneten Fläche hat den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e. V. beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens abzugeben, die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist. Mit Schreiben vom 15. Juni 2009 habe ich gegenüber dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e. V. die dort aufgeworfenen Fragen beantwortet (siehe Anlage 3).

Im Wesentlichen kann festgehalten werden, dass aufgrund der festgestellten Denkmaleigenschaft dieser Flächen die Stadt Rheine gemäß § 3 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW verpflichtet ist, die Flächen in die Denkmalliste einzutragen; die Stadt Rheine hat diesbezüglich keinen Ermessensspielraum.