Betreff
Ausbau der Spiekstraße (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: " Spiekstraße" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
339/09
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Spiekstraße zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:                           

 

  1. Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung:

 

Die Spiekstraße verläuft parallel zur Elter Straße, vom Wöstenweg bzw. von der B475 bis zum Merschkensheideweg. Sie befindet sich in Höhe der ehemaligen Kaserne im Stadtteil Gellendorf.

Die Spiekstraße und die angrenzenden Stichstraßen sind zurzeit als Tempo-30-Zone ausgeschildert. Die Flachstraße bildet hier eine Ausnahme und ist als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut.

 

Die Stichwege Richtung Elter Straße und das östliche Ende der Spiekstraße sind jeweils durch Poller abgebunden. Daher kann die Spiekstraße keinen Durchgangsverkehr aufnehmen, sondern dient als Erschließungsstraße (mit Sammelfunktion) für das Siedlungsgebiet. Am Merschkensheideweg besteht ein Anschluss an das Radwegenetz “Ems-Auen-Weg“.

 

Die Spiekstraße ist von ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anlieger- bzw. Wohnstraße (nach RASt 06) einzustufen. Der Stichweg „Wöstenweg“ ist als Wohnweg zu bezeichnen.

 

 

  1. Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die gesamte Spiekstraße mit den Stichwegen befindet sich in den Grenzen des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“.  Der Bebauungsplan ist seit dem 24.08.1987 rechtsgültig.

 

Der Stichweg „Wöstenweg“ ist mit einer Breite von 4,75 m festgesetzt und mündet in einem Wendehammer mit einer Breite von etwa 10 m.

Im Zuge der Ausbauplanung sind hier eine Erweiterung der Straßenverkehrsfläche (B-Planänderung) und eine damit verbundene Verkleinerung der festgesetzten Grünfläche erforderlich. Dadurch bleibt die Anfahrbarkeit des Endgrundstückes Haus Nr. 3a erhalten.

 

Die Straßenparzelle der Spiekstraße ist im vorderen Einmündungsbereich zur B475 mit einer Breite von ca. 14,50 m und östlich des Wöstenweges mit einer Breite von ca. 10,00 m  bzw. 12,50 m festgesetzt. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes vom Wöstenweg bis zum Spielplatz liegt bei ca. 320 m.

 

Da bis auf 4 Grundstücke alle Anliegerflächen bebaut worden sind und aufgrund verschiedener Anregungen seitens der Anlieger, soll die Spiekstraße nun im Bauabschnitt (Wöstenweg bis Spielplatz) einem endgültigen Ausbau zugeführt werden.

 

Der Ausbau soll als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip (Separation) erfolgen.

Der nördliche Stichweg „Wöstenweg“ ist als Wohnweg zu bewerten und wird deshalb als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut. Diese Ausbauform entspricht der benachbarten und bereits ausgebauten Flachstraße.

 

 

  1. Bestandssituation:

 

Etwa im Jahre 1962 erhielten die Spiekstraße und die Stichwege eine Fahrbahndecke aus Betonsteinpflaster. Im Bereich vom Wöstenweg bis zum Spielplatz wurde die Straße nur provisorisch befestigt. Es wurde auf Gehwege, Bordsteine, Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verzichtet.

Der heutige Stichweg „Wöstenweg“ wurde in ca. 4,20 m Breite und die Spiekstraße in etwa 3,60 m Breite gepflastert.

 

Im übrigen Bereich, vom Spielplatz in Richtung Merschkensheideweg, wurde eine zusammenhängende Siedlung (v.d. Deutschen Bauernsiedlung GmbH) erbaut. Die Straßen wurden hier endgültig hergestellt. Die Fahrbahn ließ man in ca. 5,40 m Breite und den einseitigen Gehweg in etwa 2,0m Breite ausbauen.

 

Die Anbindung des Siedlungsgebietes an die Elter Straße verlief bis 2008 über den Wöstenweg. Im Rahmen des Radwegebaues an der Bundesstraße B 475 durch das Landesstraßenbauamt wurden Vereinbarungen zur Gestaltung der Kreuzung Spiek- /Wöstenstraße/Elter Straße/Dahlkampstraße getroffen. Die Spiekstraße wurde in westliche Richtung bis zur Elter Straße verlängert und stellt nun die neue Verkehrsanbindung dar. Der Anschluss über den Wöstenweg wurde mithilfe eines Walles aufgehoben.

Somit ließen sich die Vorgaben des Bebauungsplanes größtenteils umsetzen. Der Straßenversatz im Kreuzungsbereich mit der Dahlkampstraße konnte aufgehoben werden. Für den Eimündungsbereich der Spiekstraße bis zum Wöstenweg hat der Bauausschuss im Jahr 2000 folgende Ausbaumerkmale beschlossen:

 

  • Fahrbahn in Asphalt in 6,50 m Breite mit Unterbau
  • Grünstreifen westlich der Fahrbahn in ca. 2,0 m Breite
  • Geh-/Radweg an der Westseite in 2,50 m Breite mit Unterbau
  • Bankett an der Ostseite der Straße in ca. 1,50 m Breite
  • Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
  • Straßenentwässerung im Anschluss an die Kanalisation

 

Während des Radwegebaues an der B 475 durch das Landesstraßenbauamt wurde jedoch nur die Fahrbahn in der Spiekstraße erstellt. Diese schließt sich ohne Bordeinfassung und Rinne den Seitenräumen an. Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen sind nicht vorhanden. Die Spiekstraße ist bereits in diesem Abschnitt  als Tempo-30-Zone ausgeschildert.

 

Die gepflasterten Straßenabschnitte der Spiekstraße weisen Spurrinnen und Absenkungen auf, die auf einen unzureichenden Straßenaufbau hinweisen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist der Begegnungsverkehr PKW/PKW nur durch Ausweichen auf die Randbereiche möglich.

Für Fußgänger steht kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da die Seitenräume unbefestigt sind und zur Ableitung des Oberflächenwassers dienen. Eine geordnete Ableitung des Niederschlagswassers ist in dem geplanten Bauabschnitt nicht vorhanden. Die fehlende Beleuchtung wirkt sich zudem besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus.

 

 

  1. Notwendige Breiten der einzelnen Abschnitte /Ausbaumerkmale

 

4.1       Einmündung Spiekstraße

          (Elter Straße bis Wöstenweg)

 

Im Einmündungsbereich der B 475 bis zum Wöstenweg werden die beschlossenen Ausbaumerkmale (s. Pkt. 3) zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt, da derzeit die Planungen zur angrenzenden möglichen Gewerbefläche noch nicht abgeschätzt werden können. Dadurch lassen sich spätere Umbauten für eventuell vorgesehene Zufahrten vermeiden.

 

4.2    Spiekstraße (Wöstenweg bis Spielplatz/ Tempo-30-Zone)

 

Die Spiekstraße wird im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone hergestellt. Zur Einfassung werden Rundbordsteine r=5 cm mit einer 16 cm breiten Rinne verwendet.

Um den Begegnungsverkehr zweier Pkw und die Begegnung von PKW/LKW (beengt) zu gewährleisten, ist ein Fahrbahnbreite von > 5,00 m angemessen.

 

Die Asphaltfahrbahn mit ihren wechselnden Breiten (5,00 m bis 7,00 m) soll beidseitig mit Gehwegen ausgestattet werden.

Die 1,5 m breiten Gehwege werden in grauen Betonsteinplatten d=8cm erstellt.

 

Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Betonsteinpflaster und werden durch ein Rundbord r=2 cm abgesenkt.

 

Zur Senkung der Durchfahrtsgeschwindigkeit wird die Fahrbahn durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten und Parkständen wiederholt verschwenkt.

 

Die Parkstände und Grünbeete erhalten eine Breite von 2,00 m und werden mit Rundbordsteinen r=5 cm eingefasst.

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt.

 

4.3       Stichweg „Wöstenweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 4,75 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

Die Verkehrsberuhigung wird durch diese geringe Breite verstärkt.

Um auf der gesamten Straßenlänge den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasters (rot/grau) vorgesehen.

 

Die Einplanung von Grünbeeten und Stellplätzen ist aufgrund der geringen Parzellenbreite nicht möglich.

 

Ein aufgeweiteter Platz in einer Breite von 10 m bietet Personenkraftwagen die Möglichkeit zu wenden. Für Müllfahrzeuge ist hier ein Wendevorgang nicht durchführbar.

 

Um die Anfahrbarkeit des Endgrundstückes Haus Nr. 3a zu erhalten, ist eine Verlängerung der ausgewiesenen Stichstraße und damit eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

  1. Entwässerung

 

Der Stichweg „Wöstenweg“ wird über eine 30 cm breite Rinne mit Ablauf und Anschluss an die vorhandene Kanalisation der Spiekstraße entwässert. Im Stichweg „Wöstenweg“ besteht lediglich ein Schmutzwasserkanal.

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen der Spiekstraße erfolgt über 16 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an die vorhandene Regenwasserkanalisation.

 

Die Ergebnisse der Kanaluntersuchung haben ergeben, dass sich einzelne Kanalhaltungen im Ausbauabschnitt der Spiekstraße in so schlechtem Zustand befinden, dass sie im Zuge des Straßenausbaues erneuert werden müssen.

 

 

  1. Beleuchtung

 

Im geplanten Bauabschnitt der Spiekstraße befinden sich zurzeit keine Beleuchtungseinrichtungen. An dem Stichweg „Wöstenweg“ ist daher die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m vorgesehen.

Die Spiekstraße wird mit energiesparenden Rautenleuchten LSS 151-3/1x26-32-42 Watt (Lichtpunkthöhe von 6 m) ausgestattet.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

 

  1. Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau des geplanten Bauabschnittes der Spiekstraße, vom Wöstenweg bis zum Spielplatz, handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Gehwege, Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen sind derzeit nicht vorhanden. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegeranteil).

 

Der Einmündungsbereich der Spiekstraße wird zu einem späteren Zeitpunkt, mit den im Jahr 2000 beschlossenen Ausbaumerkmalen, endgültig ausgebaut. Die anfallenden Baukosten können nicht auf die Anlieger umgelegt werden, da dieser Ausbau durch die neue Anbindung der Spiekstraße an die B 475 begründet ist. Die Kosten sind vollständig durch die Stadt Rheine zu tragen.

 

Die Spiekstraße, im Abschnitt vom Spielplatz bis zum Merschkensheideweg, soll ebenfalls in einigen Jahren ausgebaut werden. Der Zustand der Fahrbahn und der fehlende südliche Gehweg sind hier u.a. als Begründung aufzuführen. Dieser Abschnitt wurde ca. im Jahre 1962 als zusammenhängende Bauernsiedlung endgültig hergestellt. Daher sind hier die Baukosten nach §8 KAG im Sinne der „nochmaligen Herstellung“ auf die Anlieger umzulegen (70%).

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau des zunächst geplanten Abschnittes erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2010.

 

 

10.  Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2010 vorgesehen.

Die Bereitstellung dieses Auszahlungsbetrages wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das kommende Jahr durch Umschichtung im Investitionsbudget des Fachbereiches 5 sichergestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage:

 

  1. Lageplan zur Offenlage, M. 1:-