Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den als Anlage beigefügten Planungsbericht zur
Kenntnis.
2. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Realisierung weiterer
Plätze im Planungsgebiet Rheine links der Ems weitergehende Abstimmungsgespräche
mit folgenden Trägern zu führen:
·
Kindergartenverbund
im KK Tecklenburg für den
Jakobi-Kindergarten
·
Kath.
Kirchengemeinde St. Dionysius für den St. Gertrud-Kindergarten
·
Caritas-Kinderheim
gGmbH für die Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst
· Jugend- und Familiendienst e.V. für den Janusz-Korczak-Kindergarten
3. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt ferner die Verwaltung, die Trägergespräche in den übrigen Planungsgebieten zeitnah zu führen.
Begründung:
Allgemeines zur Bevölkerungsvoraus- und
Bedarfsberechnung:
Bei der
Vorausberechnung des Bedarfes im Jahr 2013 für unter dreijährige Kinder werden
Planungen für Kinder erstellt, die erst ab 2010 geboren werden. Somit sind
keine verlässlichen Angaben über die dann entstehenden tatsächlichen Bedarfe
möglich.
Um trotzdem zu einem
möglichst wahrscheinlichen und belastbaren Ergebnis zu kommen, wird mit Hilfe
der allgemeinen Fruchtbarkeitsziffer (General Fertility Rate GFR) die
Bevölkerungsentwicklung vorausberechnet. Dabei wird die Anzahl der Geburten in
Beziehung zur Anzahl der Frauen im Alter von 15 bis 45 gesetzt, und die weitere
Entwicklung mit diesem Faktor weitergerechnet.
Die Vorausberechnung
mit der allgemeinen Fruchtbarkeitsziffer setzt darauf, dass sich das
Fortpflanzungsverhalten in den nächsten Jahren nicht wesentlich verändern wird.
Wanderungsbewegungen werden nicht mit berücksichtigt. Je kleiner die berechnete
Grundgesamtheit, also je kleinräumiger die Betrachtung, desto problematischer
sind die Ergebnisse zu bewerten, da bereits kleine zufällige Abweichungen zu
gänzlich anderen Trends führen können.
Aus diesem Grunde
werden für die Berechnung der Fruchtbarkeitsziffer die Geburten der letzten
drei Jahrgänge herangezogen, um zufällige Schwankungen zu nivellieren.
Die aktuelle
Berechnung, die auf Zahlen zum Stichtag 31.07.2009 fußt, weicht insbesondere
bei kleinräumiger Betrachtung der Planbezirke von der vorigen Berechnung, die
mit Werten zum 31.07.2008 berechnet wurde, ab.
Für Rheine Gesamt
ist die Abweichung für das Ergebnis nicht als wesentlich anzusehen. Die Anzahl
der Geburten ist um 16 geringer ausgefallen als vorausberechnet, so dass sich
der Ausbaubedarf für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten lediglich
um 7 Plätze verringert.
Das Problem besteht
darin, dass sich die Geburtenentwicklung in den einzelnen Planbereichen sehr
unterschiedlich entwickelt hat. So sind im Südraum und im Planbereich links der
Ems die Geburten in den letzten 12 Monaten deutlich zurückgegangen, während im
Planbereich Schotthock unerwartet viele Kinder geboren wurden.
Dabei ist nicht
sicher, ob es sich hier um rein zufällige Schwankungen handelt, oder ob sich
tatsächlich ein längerfristiger Trend abzeichnet.
Für die Versorgung
mit Plätzen für Kinder mit Rechtsanspruch wurde mit in einer Quote von 100% gerechnet.
Die derzeitige Belegungsquote für über dreijährige Kinder beträgt in Rheine
zurzeit 96%. Für alle nachfragenden
Kinder konnte ein Platz zur Verfügung gestellt werden.
Weiteres Vorgehen:
Wenn auch in
veränderter Form, so ist doch erkennbar, dass nach wie vor das vorhandene
Platzangebot zur Erreichung der Versorgungsquote im institutionellen
Betreuungsbereich für die U3-Kinder nicht bedarfsorientiert ist. Hierbei sind
bezogen auf die gesamte Stadt Rheine deutliche regionale Unterschiede feststellbar.
Auch die negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung und die damit
einhergehenden Umwandlungsmöglichkeiten sind nur begrenzt geeignet, die
entstehenden Bedarfe bis 2013 zu erfüllen.
Zusammenfassend ist
stadtweit bis zum Jahr 2013 folgender Ausbaubedarf zu erkennen:
Planungsgebiet |
zusätzlicher Platzbedarf |
Rheine
links der Ems |
69 |
Schotthock,
Altenrheine, Innenstadt Ost |
40 |
Eschendorf,
Gellendorf, Rodde |
6 |
Südraum |
0 |
Summe: |
115 |
Die Übersicht macht
deutlich, dass der größte Ausbaubedarf im Bereich links der Ems und etwas
abgeschwächter im Bereich Schotthock, Altenrheine, Innenstadt Ost besteht.
Eine genauere
Betrachtung der Bevölkerungsvorausberechnung und der Bedarfsermittlung für die
Kinder im Rechtsanspruchsbereich lässt zweierlei Dinge klar erkennen, die bei
einer verantwortlichen Ausbauplanung gewichtet werden müssen:
- In Teilbereichen der Stadt Rheine wird
sich der Anteil der Kinder im Rechtsanspruchsbereich bis zu den Jahren
2011/2012 noch erhöhen. In den Jahren 2013 ff. setzt hier ein enormer
Abwärtstrend ein.
- Diese Entwicklung führt dazu, dass
Umwandlungsmöglichkeiten erst in den Kindergartenjahren 2012/2013 und
später realisiert werden können.
Diese Entwicklungen
sind nach Auffassung der Verwaltung ein klares Indiz dafür, bei der zukünftigen
Ausbauplanung behutsam vorzugehen. Im Interesse aller Beteiligten muss
vermieden werden, Überkapazitäten zu schaffen, die zukünftig nicht mehr
benötigt und wohl auch nicht mehr finanziert werden.
Zwischenergebnisse aus den Trägergesprächen
Als Zwischenergebnis
aus den im Mai und Juni 2009 geführten Trägergespräche ist festzustellen, dass
fast alle Träger im Rahmen bestehender Möglichkeiten ihre Bereitschaft
signalisiert haben, die Stadt Rheine im Rahmen ihrer Möglichkeiten beim
bedarfsgerechten Ausbau der U3-Plätze zu unterstützen.
Auch wurde deutlich,
dass die Ausbaubedarfe unter Berücksichtigung einer langfristigen
Bedarfsdeckung zu beurteilen sind.
Unter Berücksichtigung
des größten Ausbaubedarfes im Bereich Rheine links der Ems wurde Ende Okt./Anfang
Nov. 2009 weitergehende Trägergespräche mit interessierten Trägern aus diesem
Bereich geführt. Im Planungsgebiet sind derzeit folgende Träger aktiv:
Kath.
Kirchengemeinde St. Dionysius 4
Einrichtungen
Caritas-Kinderheim
gGmbH 1
Einrichtung
Jugend- und
Familiendienst e.V. 1
Einrichtung
Kath.
Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael 3
Einrichtungen
Hofzwerge Dutum e.V. 1
Einrichtung
Kindergartenverbund
im Kirchenkreis Tecklenburg 1
Einrichtung
Aus den Gesprächen
ist folgendes zu berichten:
Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius
Die Kirchengemeinde
sieht eine realistische Möglichkeit für die Schaffung zusätzlicher Plätze
ausschließlich beim St. Gertrud-Kindergarten in Bentlage. Die vorhandene Fläche
ist groß genug, um hier einen weiteren Gruppentrakt anzubauen. Bei der in Rede
stehenden Immobilie wird der Träger als „Wirtschaftlicher Eigentümer“ behandelt,
da das Gebäude im Eigentum der Stadt Rheine steht. Die Kirchengemeinde hat die
Immobilie kostenfrei von der damaligen Amtsverwaltung angemietet mit der Auflage,
alle mit dem Gebäude und dem Grundstück verbunden Kosten zu tragen. Hiervon
ausgenommen sind die Kosten, die die im gleichen Gebäude vorhandene Wohnung
betreffen. Eine Rücksprache mit dem LWL hat ergeben, dass die geschilderten
Eigentumsverhältnisse keine Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Fördermittel
aus dem U3-Förderprogramm haben.
Die
Grundstücksflächen am St. Josef-Kindergarten, Katerkampweg, am St. Dionysius-Kindergarten,
Auf dem Hügel 7 und am St. Franziskus-Kindergarten, Frankenburgstraße 68 lassen
eine Erweiterung der Einrichtungen nicht zu. Die vorhandenen Außenspielflächen
würden damit auf eine Fläche reduziert, die einen geordneten
Kindergartenbetrieb nicht mehr zulassen würde.
Bei dem Gespräch
wurde deutlich herausgestellt, dass die Zusagen der Kirchengemeinde nur dann
greifen, wenn
- die Maßnahme finanziell abgesichert ist
und
- das Bistum Münster seine Zustimmung zur
geplanten Erweiterung gibt.
Caritas-Kinderheim gGmbH
Der Träger hat in
Gesprächen deutlich signalisiert, dass er an einer Erweiterung der bestehenden
Einrichtung um 1 zusätzliche Gruppe interessiert ist.
Jugend- und Familiendienst e.V.
Grundsätzlich ist
der Träger an der Ausweitung des bestehenden Angebotes am bisherigen Standort
interessiert. Bislang wurde jedoch seitens des Trägers deutlich herausgestellt,
dass bei der Erweiterung der Kindertageseinrichtung im Bestand des vorhandenen
Gebäudes die bislang anderweitig genutzten Räumlichkeiten durch einen Neubau
bzw. eine Aufstockung des vorhandenen Gebäudes kompensiert werden müssen. Bei
den geführten Gesprächen hat der Verwaltung darauf hingewiesen, dass durch das
Förderprogramm U 3 sicherlich keine Räumlichkeiten finanziert werden können,
die anschließend der Weiterbildungseinrichtung zur Verfügung gestellt werden.
Der Träger prüft
aktuell weitere Umsetzungsmöglichkeiten.
Der JFD ist Mieter
der Immobilie in Wadelheim. Diese Tatsache hat erhebliche Auswirkungen auf die
Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem U3-Förderprogramm. Laut Auskunft des
LWL ist bei dieser Konstellation eine Förderung für Umbaumaßnahmen problemlos
möglich. Für die Realisierung von Neubaumaßnahmen in angemieteten Objekten gibt
es noch keine Förderzusagen.
Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und
Michael
Die Kirchengemeinde
ist Träger folgender Kindertageseinrichtungen:
- St. Michael-Kindergarten
- St. Raphael-Kindergarten
- St. Elisabeth-Kindergarten.
Eine realistische
Erweiterungsmöglichkeit wird für den St. Michael-Kindergarten unter
Berücksichtigung der vorhandenen Grundstücksflächen und der aktuellen Nutzung
der Nachbargebäude nicht gesehen.
Unter der
Voraussetzung, dass aus der benachbarten städt. Fläche weitere Grundstücksanteile
herausparzelliert werden können, ist für den Träger wohl eine nochmalige
Erweiterung des St. Raphael-Kindergartens denkbar.
Für den St.
Elisabeth-Kindergarten kann sich der Träger grundsätzlich vorstellen, die
Einrichtung unter Einbeziehung des benachbarten Pfarrgartens um eine Gruppe zu
erweitern.
Im Rahmen der
Gespräche wurde deutlich, dass eine Erweiterung der beiden Einrichtungen auch
unter dem Vorbehalt der finanziellen Absicherung und der Zustimmung des Bistums
steht. Ferner müsse sichergestellt sein, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen
langfristig festgestellt wird.
Der Träger kann sich
gut vorstellen, die Erweiterung des St. Elisabeth-Kindergartens und des St.
Raphael-Kindergartens als mögliche Perspektive zu betrachten, falls der Bedarf
dauerhaft festgestellt wird.
Hofzwerge Dutum e.V.
Der Träger der
Hofzwerge Dutum ist Träger einer eingruppigen Einrichtung. Auf Nachfrage wurde
im Oktober 2009 bestätigt, dass eine Erweiterung auszuschließen ist. Vor diesem
Hintergrund wurden mit dem Träger auch keine weitergehenden Gespräche über eine
Ausweitung des bestehenden Angebotes geführt.
Kindergartenverbund im Kirchenkreis
Tecklenburg
Der Kindergartenverbund
im Kirchenkreis Tecklenburg ist u.a. Träger des Jakobi-Kindergartens. Bei dem
Gespräch wurde deutliche Bereitschaft dahingehend signalisiert, sowohl bestehende
Gruppen der Gruppenform III in die Gruppenform I umzuwandeln als auch die Einrichtung
um eine zusätzliche Gruppe zu erweitern.
Zusätzlich wurde
schriftlich zum Ausdruck gebracht, dass man sich auch unter ökumenischen
Gesichtspunkten vorstellen könne, weitere Gespräche über die vorhandene
Unterversorgung im Planungsgebiet mit den benachbarten katholischen Trägern zu
führen.
Zusammenfassung der Ergebnisse aus den
vertiefenden
Trägergesprächen im Bereich links der Ems
Davon ausgehend,
dass
am St. Gertrud-Kindergarten
an der
Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst
am
Janusz-Korczak-Kindergarten
und am
Jakobi-Kindergarten
jeweils eine Gruppe
der Gruppenform II angebaut wird, würden im Planungsgebiet 40 zusätzliche Plätze für die Betreuung von U3-Kindern
geschaffen.
Ob darüber hinaus
weitere Plätze zu schaffen sind, sollte im Rahmen der jährlichen Fortschreibung
der Kindergartenbedarfsplanung geprüft werden. Sollten sich weiterhin
zusätzliche Bedarfe ergeben, so könnte man dann auf die möglichen Optionen am
St. Elisabeth-Kindergarten und am St. Raphael-Kindergarten zurückgreifen.
Zusammenfassung für die übrigen
Planungsbezirke:
Im Südraum sind aktuell unter Berücksichtigung
der Planungsdaten mit Blick auf 2013 keine Aktivitäten zur bedarfsorientierten
Versorgung mit Kindergartenplätzen sowohl im Rechtsanspruchsbereich als auch in
der Versorgung der U3-Kinder erforderlich. Das im Planungsbericht errechnete
Überangebot von 18 Plätzen relativiert sich noch dadurch, dass im Rahmen der
Planung davon ausgegangen wird, dass der Waldorf-Kindergarten zu 100 % von Kindern
aus dem Südraum besucht wird. Dem war in der Vergangenheit nicht so und das wird
auch wohl zukünftig nicht eintreten. Vielmehr besuchen auch Kinder aus dem
benachbarten Kreisjugendamtsbezirk die Einrichtung. Im neuen Kindergartenjahr
2009/2010 besuchen insgesamt 14 Kreiskinder die Einrichtung.
Ferner ist zu
berücksichtigen, dass nach den ersten Planungen die Kath. Kirchengemeinde St.
Mariä-Heimsuchung beabsichtigt, ihre 4-gruppige Kindertageseinrichtung in eine
3-gruppige Einrichtung umzuwandeln.
Im Bereich Eschendorf, Gellendorf, Rodde
ist ein geringfügiger Ausbaubedarf erkennbar. Dieser kann nach Auffassung der
Verwaltung durch die Reaktivierung von aktuell geschlossenen Gruppen (St.
Theresia-Kindergarten, Konrad-Kindergarten) realisiert werden.
Vor dem Hintergrund,
dass die Geburtenzahlen mit Bereich
Schotthock, Altenrheine, Innenstadt Ost nicht mit dem landesweiten
Trend identisch sind, wird zunächst vorgeschlagen, hier die Entwicklung der
Geburtenzahlen zeitnah zu beobachten und dann entsprechende Konsequenzen zu
ziehen. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, dass die Einzugsbereiche der
einzelnen Kindertageseinrichtungen zum Planungsbezirk Eschendorf, Gellendorf,
Rodde teilweise überlappend sind.