Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
Vorlage
344/09
Aktenzeichen
II 2 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss nimmt den als Anlage beigefügten Planungsbericht zur Kenntnis.

 

2.       Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Realisierung weiterer Plätze im Planungsgebiet Rheine links der Ems weitergehende Abstimmungsgespräche mit folgenden Trägern zu führen:

 

·         Kindergartenverbund im KK  Tecklenburg für den Jakobi-Kindergarten

·         Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius für den St. Gertrud-Kindergarten

·         Caritas-Kinderheim gGmbH für die Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst

·         Jugend- und Familiendienst e.V. für den Janusz-Korczak-Kindergarten

 

3.       Der Jugendhilfeausschuss beauftragt ferner die Verwaltung, die Trägergespräche in den übrigen Planungsgebieten zeitnah zu führen.


Begründung:

 

Allgemeines zur Bevölkerungsvoraus- und Bedarfsberechnung:

 

Bei der Vorausberechnung des Bedarfes im Jahr 2013 für unter dreijährige Kinder werden Planungen für Kinder erstellt, die erst ab 2010 geboren werden. Somit sind keine verlässlichen Angaben über die dann entstehenden tatsächlichen Bedarfe möglich.

 

Um trotzdem zu einem möglichst wahrscheinlichen und belastbaren Ergebnis zu kommen, wird mit Hilfe der allgemeinen Fruchtbarkeitsziffer (General Fertility Rate GFR) die Bevölkerungsentwicklung vorausberechnet. Dabei wird die Anzahl der Geburten in Beziehung zur Anzahl der Frauen im Alter von 15 bis 45 gesetzt, und die weitere Entwicklung mit diesem Faktor weitergerechnet.

 

Die Vorausberechnung mit der allgemeinen Fruchtbarkeitsziffer setzt darauf, dass sich das Fortpflanzungsverhalten in den nächsten Jahren nicht wesentlich verändern wird. Wanderungsbewegungen werden nicht mit berücksichtigt. Je kleiner die berechnete Grundgesamtheit, also je kleinräumiger die Betrachtung, desto problematischer sind die Ergebnisse zu bewerten, da bereits kleine zufällige Abweichungen zu gänzlich anderen Trends führen können.

 

Aus diesem Grunde werden für die Berechnung der Fruchtbarkeitsziffer die Geburten der letzten drei Jahrgänge herangezogen, um zufällige Schwankungen zu nivellieren.

 

Die aktuelle Berechnung, die auf Zahlen zum Stichtag 31.07.2009 fußt, weicht insbesondere bei kleinräumiger Betrachtung der Planbezirke von der vorigen Berechnung, die mit Werten zum 31.07.2008 berechnet wurde, ab.

 

Für Rheine Gesamt ist die Abweichung für das Ergebnis nicht als wesentlich anzusehen. Die Anzahl der Geburten ist um 16 geringer ausgefallen als vorausberechnet, so dass sich der Ausbaubedarf für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten lediglich um 7 Plätze verringert.

 

Das Problem besteht darin, dass sich die Geburtenentwicklung in den einzelnen Planbereichen sehr unterschiedlich entwickelt hat. So sind im Südraum und im Planbereich links der Ems die Geburten in den letzten 12 Monaten deutlich zurückgegangen, während im Planbereich Schotthock unerwartet viele Kinder geboren wurden.

 

Dabei ist nicht sicher, ob es sich hier um rein zufällige Schwankungen handelt, oder ob sich tatsächlich ein längerfristiger Trend abzeichnet.

 

Für die Versorgung mit Plätzen für Kinder mit Rechtsanspruch wurde mit in einer Quote von 100% gerechnet. Die derzeitige Belegungsquote für über dreijährige Kinder beträgt in Rheine zurzeit  96%. Für alle nachfragenden Kinder konnte ein Platz zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

 

Wenn auch in veränderter Form, so ist doch erkennbar, dass nach wie vor das vorhandene Platzangebot zur Erreichung der Versorgungsquote im institutionellen Betreuungsbereich für die U3-Kinder nicht bedarfsorientiert ist. Hierbei sind bezogen auf die gesamte Stadt Rheine deutliche regionale Unterschiede feststellbar. Auch die negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung und die damit einhergehenden Umwandlungsmöglichkeiten sind nur begrenzt geeignet, die entstehenden Bedarfe bis 2013 zu erfüllen.

 

Zusammenfassend ist stadtweit bis zum Jahr 2013 folgender Ausbaubedarf zu erkennen:

 

Planungsgebiet

zusätzlicher

Platzbedarf

Rheine links der Ems

69

Schotthock, Altenrheine, Innenstadt Ost

40

Eschendorf, Gellendorf, Rodde

6

Südraum

0

Summe:

115

 

 

Die Übersicht macht deutlich, dass der größte Ausbaubedarf im Bereich links der Ems und etwas abgeschwächter im Bereich Schotthock, Altenrheine, Innenstadt Ost besteht.

 

 

Eine genauere Betrachtung der Bevölkerungsvorausberechnung und der Bedarfsermittlung für die Kinder im Rechtsanspruchsbereich lässt zweierlei Dinge klar erkennen, die bei einer verantwortlichen Ausbauplanung gewichtet werden müssen:

 

  • In Teilbereichen der Stadt Rheine wird sich der Anteil der Kinder im Rechtsanspruchsbereich bis zu den Jahren 2011/2012 noch erhöhen. In den Jahren 2013 ff. setzt hier ein enormer Abwärtstrend ein.

 

  • Diese Entwicklung führt dazu, dass Umwandlungsmöglichkeiten erst in den Kindergartenjahren 2012/2013 und später realisiert werden können.

 

Diese Entwicklungen sind nach Auffassung der Verwaltung ein klares Indiz dafür, bei der zukünftigen Ausbauplanung behutsam vorzugehen. Im Interesse aller Beteiligten muss vermieden werden, Überkapazitäten zu schaffen, die zukünftig nicht mehr benötigt und wohl auch nicht mehr finanziert werden.

 

Zwischenergebnisse aus den Trägergesprächen

 

Als Zwischenergebnis aus den im Mai und Juni 2009 geführten Trägergespräche ist festzustellen, dass fast alle Träger im Rahmen bestehender Möglichkeiten ihre Bereitschaft signalisiert haben, die Stadt Rheine im Rahmen ihrer Möglichkeiten beim bedarfsgerechten Ausbau der U3-Plätze zu unterstützen.

 

Auch wurde deutlich, dass die Ausbaubedarfe unter Berücksichtigung einer langfristigen Bedarfsdeckung zu beurteilen sind.

 

Unter Berücksichtigung des größten Ausbaubedarfes im Bereich Rheine links der Ems wurde Ende Okt./Anfang Nov. 2009 weitergehende Trägergespräche mit interessierten Trägern aus diesem Bereich geführt. Im Planungsgebiet sind derzeit folgende Träger aktiv:

 

Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius                                4 Einrichtungen

Caritas-Kinderheim gGmbH                                              1 Einrichtung

Jugend- und Familiendienst e.V.                              1 Einrichtung

Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael               3 Einrichtungen

Hofzwerge Dutum e.V.                                                    1 Einrichtung

Kindergartenverbund im Kirchenkreis Tecklenburg             1 Einrichtung

 

Aus den Gesprächen ist folgendes zu berichten:

 

Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius

 

Die Kirchengemeinde sieht eine realistische Möglichkeit für die Schaffung zusätzlicher Plätze ausschließlich beim St. Gertrud-Kindergarten in Bentlage. Die vorhandene Fläche ist groß genug, um hier einen weiteren Gruppentrakt anzubauen. Bei der in Rede stehenden Immobilie wird der Träger als „Wirtschaftlicher Eigentümer“ behandelt, da das Gebäude im Eigentum der Stadt Rheine steht. Die Kirchengemeinde hat die Immobilie kostenfrei von der damaligen Amtsverwaltung angemietet mit der Auflage, alle mit dem Gebäude und dem Grundstück verbunden Kosten zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die Kosten, die die im gleichen Gebäude vorhandene Wohnung betreffen. Eine Rücksprache mit dem LWL hat ergeben, dass die geschilderten Eigentumsverhältnisse keine Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Fördermittel aus dem U3-Förderprogramm haben.

 

Die Grundstücksflächen am St. Josef-Kindergarten, Katerkampweg, am St. Dionysius-Kindergarten, Auf dem Hügel 7 und am St. Franziskus-Kindergarten, Frankenburgstraße 68 lassen eine Erweiterung der Einrichtungen nicht zu. Die vorhandenen Außenspielflächen würden damit auf eine Fläche reduziert, die einen geordneten Kindergartenbetrieb nicht mehr zulassen würde.

 

Bei dem Gespräch wurde deutlich herausgestellt, dass die Zusagen der Kirchengemeinde nur dann greifen, wenn

 

  • die Maßnahme finanziell abgesichert ist und
  • das Bistum Münster seine Zustimmung zur geplanten Erweiterung gibt.

 

 

Caritas-Kinderheim gGmbH

 

Der Träger hat in Gesprächen deutlich signalisiert, dass er an einer Erweiterung der bestehenden Einrichtung um 1 zusätzliche Gruppe interessiert ist.

 

Jugend- und Familiendienst e.V.

 

Grundsätzlich ist der Träger an der Ausweitung des bestehenden Angebotes am bisherigen Standort interessiert. Bislang wurde jedoch seitens des Trägers deutlich herausgestellt, dass bei der Erweiterung der Kindertageseinrichtung im Bestand des vorhandenen Gebäudes die bislang anderweitig genutzten Räumlichkeiten durch einen Neubau bzw. eine Aufstockung des vorhandenen Gebäudes kompensiert werden müssen. Bei den geführten Gesprächen hat der Verwaltung darauf hingewiesen, dass durch das Förderprogramm U 3 sicherlich keine Räumlichkeiten finanziert werden können, die anschließend der Weiterbildungseinrichtung zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Träger prüft aktuell weitere Umsetzungsmöglichkeiten.

 

Der JFD ist Mieter der Immobilie in Wadelheim. Diese Tatsache hat erhebliche Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem U3-Förderprogramm. Laut Auskunft des LWL ist bei dieser Konstellation eine Förderung für Umbaumaßnahmen problemlos möglich. Für die Realisierung von Neubaumaßnahmen in angemieteten Objekten gibt es noch keine Förderzusagen.

 

 

Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael

 

Die Kirchengemeinde ist Träger folgender Kindertageseinrichtungen:

 

  • St. Michael-Kindergarten
  • St. Raphael-Kindergarten
  • St. Elisabeth-Kindergarten.

 

 

Eine realistische Erweiterungsmöglichkeit wird für den St. Michael-Kindergarten unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstücksflächen und der aktuellen Nutzung der Nachbargebäude nicht gesehen.

 

Unter der Voraussetzung, dass aus der benachbarten städt. Fläche weitere Grundstücksanteile herausparzelliert werden können, ist für den Träger wohl eine nochmalige Erweiterung des St. Raphael-Kindergartens denkbar.

 

Für den St. Elisabeth-Kindergarten kann sich der Träger grundsätzlich vorstellen, die Einrichtung unter Einbeziehung des benachbarten Pfarrgartens um eine Gruppe zu erweitern.

 

Im Rahmen der Gespräche wurde deutlich, dass eine Erweiterung der beiden Einrichtungen auch unter dem Vorbehalt der finanziellen Absicherung und der Zustimmung des Bistums steht. Ferner müsse sichergestellt sein, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen langfristig festgestellt wird.

 

Der Träger kann sich gut vorstellen, die Erweiterung des St. Elisabeth-Kindergartens und des St. Raphael-Kindergartens als mögliche Perspektive zu betrachten, falls der Bedarf dauerhaft festgestellt wird.

 

Hofzwerge Dutum e.V.

 

Der Träger der Hofzwerge Dutum ist Träger einer eingruppigen Einrichtung. Auf Nachfrage wurde im Oktober 2009 bestätigt, dass eine Erweiterung auszuschließen ist. Vor diesem Hintergrund wurden mit dem Träger auch keine weitergehenden Gespräche über eine Ausweitung des bestehenden Angebotes geführt.

 

Kindergartenverbund im Kirchenkreis Tecklenburg

 

Der Kindergartenverbund im Kirchenkreis Tecklenburg ist u.a. Träger des Jakobi-Kindergartens. Bei dem Gespräch wurde deutliche Bereitschaft dahingehend signalisiert, sowohl bestehende Gruppen der Gruppenform III in die Gruppenform I umzuwandeln als auch die Einrichtung um eine zusätzliche Gruppe zu erweitern.

 

Zusätzlich wurde schriftlich zum Ausdruck gebracht, dass man sich auch unter ökumenischen Gesichtspunkten vorstellen könne, weitere Gespräche über die vorhandene Unterversorgung im Planungsgebiet mit den benachbarten katholischen Trägern zu führen.


Zusammenfassung der Ergebnisse aus den vertiefenden

Trägergesprächen im Bereich links der Ems                         

 

Davon ausgehend, dass

 

am St. Gertrud-Kindergarten

an der Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst

am Janusz-Korczak-Kindergarten

und am Jakobi-Kindergarten

 

jeweils eine Gruppe der Gruppenform II angebaut wird, würden im Planungsgebiet 40 zusätzliche Plätze für die Betreuung von U3-Kindern geschaffen.

 

Ob darüber hinaus weitere Plätze zu schaffen sind, sollte im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung geprüft werden. Sollten sich weiterhin zusätzliche Bedarfe ergeben, so könnte man dann auf die möglichen Optionen am St. Elisabeth-Kindergarten und am St. Raphael-Kindergarten zurückgreifen.

 

Zusammenfassung für die übrigen Planungsbezirke:

 

Im Südraum sind aktuell unter Berücksichtigung der Planungsdaten mit Blick auf 2013 keine Aktivitäten zur bedarfsorientierten Versorgung mit Kindergartenplätzen sowohl im Rechtsanspruchsbereich als auch in der Versorgung der U3-Kinder erforderlich. Das im Planungsbericht errechnete Überangebot von 18 Plätzen relativiert sich noch dadurch, dass im Rahmen der Planung davon ausgegangen wird, dass der Waldorf-Kindergarten zu 100 % von Kindern aus dem Südraum besucht wird. Dem war in der Vergangenheit nicht so und das wird auch wohl zukünftig nicht eintreten. Vielmehr besuchen auch Kinder aus dem benachbarten Kreisjugendamtsbezirk die Einrichtung. Im neuen Kindergartenjahr 2009/2010 besuchen insgesamt 14 Kreiskinder die Einrichtung.

 

Ferner ist zu berücksichtigen, dass nach den ersten Planungen die Kath. Kirchengemeinde St. Mariä-Heimsuchung beabsichtigt, ihre 4-gruppige Kindertageseinrichtung in eine 3-gruppige Einrichtung umzuwandeln.

 

Im Bereich Eschendorf, Gellendorf, Rodde ist ein geringfügiger Ausbaubedarf erkennbar. Dieser kann nach Auffassung der Verwaltung durch die Reaktivierung von aktuell geschlossenen Gruppen (St. Theresia-Kindergarten, Konrad-Kindergarten) realisiert werden.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Geburtenzahlen mit Bereich Schotthock, Altenrheine, Innenstadt Ost nicht mit dem landesweiten Trend identisch sind, wird zunächst vorgeschlagen, hier die Entwicklung der Geburtenzahlen zeitnah zu beobachten und dann entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, dass die Einzugsbereiche der einzelnen Kindertageseinrichtungen zum Planungsbezirk Eschendorf, Gellendorf, Rodde teilweise überlappend sind.