Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Pläne zur Erneuerung der Salzbergener Straße, B 65, zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung der Maßnahme für das Jahr 2010 zu.


Begründung:

 

Die Salzbergener Straße ist im VEP der Stadt Rheine aus dem Jahr 1992 als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Vom Kreisverkehr mit dem Anschuss an die B 70 bis zum Anschluss an die B 475 / Hemelter Straße ist dieser Straßenzug als Bundesstraße 65 klassifiziert. Baulastträger der Salzbergener Straße in diesem Abschnitt ist der Bund.

 

Die Salzbergener Straße ist im Abschnitt von der Eisenbahnbrücke in Richtung Innenstadt in den Jahren 1992/93 mit Bundesmitteln erneuert worden. Im Bereich der Einmündung der Berbomstiege ist ebenfalls eine Erneuerung der Salzbergener Straße mit Mitteln aus dem GVFG-Programm durchgeführt worden.

 

Für den fehlenden Bereich vom Kreisverkehr in Höhe B 70 bis zur Eisenbahnbrücke ist eine Erneuerung dringend erforderlich. Die Stadt Rheine hat für den o. g. Abschnitt durch ein Ingenieurbüro einen Entwurf aufstellen lassen. Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW besteht Einigkeit, dass die Maßnahme im Rahmen einer UA-Vereinbarung im Jahr 2010 umgesetzt werden soll.

 

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 

  1. Fahrbahn

Die vorhandene überbreite Fahrbahn soll von 8,50 m auf 7,50 m zurückgebaut werden. Eine Boden- und Straßenaufbauuntersuchung hat ergeben, dass sich in der Tragschicht teerhaltige Materialien befinden. Im Bauabschnitt vom Kreisverkehr bis zur Berbomstiege ist vorgesehen, den Unterbau zu erhalten. Hier sollen im Mittel 12 cm der Asphaltschicht abgefräst und anschließend eine neue Binder- und Deckschicht hergestellt werden. Die in diesem Teilbereich angetroffenen teerbelasteten Baustoffe liegen allesamt unterhalb der abgefrästen Schichten.

 

Im Bereich der Einmündung des Randelbachweges ist eine Verbreiterung der stadtauswärts führenden Fahrspur eingeplant worden, um eine Aufstellfläche für Linksabbieger zu erhalten.

 

Im Abschnitt von der Berbomstiege bis zur Eisenbahnbrücke ist eine vollständige Erneuerung der Fahrbahn aufgrund der durchgeführten Boden- und Straßenaufbauuntersuchung erforderlich. Hier sind die vorhandenen teerbelasteten Baustoffe vollständig zu entsorgen. Zusätzlich zur Erneuerung der Fahrbahn sind Verbreiterungen im Bereich der Einmündungen Salinenstraße und Schultenstraße für Linksabbieger eingeplant worden. Im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz Emslandstadion/Turnhalle soll eine Linksabbiegespur hergestellt werden, in deren Schattenstrecke eine Querungshilfe für Fußgänger in Form einer Mittelinsel geschaffen wird. Hierzu ist noch geringfügiger Grunderwerb durchzuführen.

 

  1. Radwege/Gehwege

Im Abschnitt vom Kreisverkehr bis zur Berbomstiege soll der geplante kombinierte Geh- und Radweg aus Sicherheitsgründen etwa 1,00 m von der Fahrbahn abgesetzt werden. Die Breite des kombinierten Geh- und Radweges soll im Bereich der freien Strecke auf der Häuserseite 2,50 m und auf der unbebauten Seite 2,25 m betragen. Der Schutzstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg soll als Grünstreifen hergestellt werden. Als Befestigung des kombinierten Geh- und Radweges ist eine Asphaltbauweise vorgesehen.

 

Da zwischen dem Randelbachweg und der Berbomstiege eine geschlossene Bebauung vorhanden ist und ein entsprechend höheres Fußgängeraufkommen angenommen werden kann, soll in diesem Bereich eine Trennung zwischen Radweg und Gehweg erfolgen. Der Radweg erhält eine Breite von 1,40 m mit davorliegendem Schutzstreifen in einer Breite von 1,00 m. Der Gehweg erhält eine Breite von 1,60 m. Ebenfalls ist ein Wechsel der Oberflächenbefestigung auf rotes und graues Betonsteinpflaster vorgesehen.

 

Im Abschnitt von der Berbomstiege bis zur Eisenbahnbrücke ist eine Trennung zwischen Radwegen und Gehwegen vorgesehen. Die Gehwege erhalten eine Breite von 1,80 m und die Radwege eine Breite von 1,60 m. Zum Schutz der Radfahrer vor dem Kfz-Verkehr wird zwischen Fahrbahn und Radweg ein Sicherheitsstreifen in einer Breite von 0,75 m bis 1,00 m angelegt. Soweit möglich, soll dieser Schutzstreifen begrünt werden. Als Oberflächenmaterial ist für die Radwege rotes Betonsteinpflaster und für die Schutzstreifen, in denen kein Grünstreifen möglich ist, anthrazitfarbiges Betonsteinpflaster vorgesehen. Als Oberflächenmaterial für die Gehwege sind graue Gehwegplatten (20/20) vorgesehen.

 

  1. Entwässerung

Um das anfallende Oberflächenwasser ordnungsgemäß ableiten zu können, ist vorgesehen, im 1. Bauabschnitt (vom Kreisverkehr bis zur Berbomstiege) auf der Ostseite eine 50 cm breite dreireihige Rinne mit Einläufen sowie unterhalb des Radweges einen Regenwasserkanal anzulegen und das Regenwasser anschließend in den offenen Graben gegenüber der Straße Am Großen Unland einzuleiten.

 

Im 2. Bauabschnitt (von Berbomstiege bis Eisenbahnbrücke) wird das Regenwasser durch Einläufe gesammelt und über bestehende Kanäle der Kläranlage zugeführt.

 

  1. Beleuchtung

Die vorhandene Beleuchtung ist abgängig und wird durch eine neue ordnungsmäßige Beleuchtung ersetzt.

 

Finanzierung:

 

Die Finanzierung der Maßnahme wird durch die Ortsdurchfahrtenrichtlinien geregelt. Danach trägt der Bund alle Kosten der Maßnahme mit Ausnahme der Kosten für die Gehwege. Innerhalb der Ortsdurchfahrt sind die Kosten für einen kombinierten Geh- und Radweg zwischen den beiden Beteiligten jeweils zur Hälfte zu tragen.

 

Eine erste Kostenschätzung für die Erneuerung der Salzbergener Straße hat eine Gesamtsumme von 1.250.000,00 € ergeben. Der auf die Stadt Rheine entfallende Anteil beträgt etwa 120.000,00 €.

 

Die Bereitstellung dieses Auszahlungsbetrages wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das kommende Jahr durch Umschichtung im Investitionsbudget des Fachbereiches 5 sichergestellt.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtslageplan

Anlage 2: Lageplan, 1. Bauabschnitt

Anlage 3: Lageplan, 2. Bauabschnitt

Anlage 4: Querschnitt, 1. Bauabschnitt

Anlage 5: Querschnitt, 2. Bauabschnitt