Betreff
Radweg Kardinal-Galen-Ring von Ludgeribrücke bis Osnabrücker Straße
Vorlage
349/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Pläne zur erstmaligen Anlegung von Radwegen am Kardinal-Galen-Ring von der Ludgeribrücke bis Osnabrücker Straße zur Kenntnis.


Begründung:

 

Der Kardinal-Galen-Ring ist im VEP der Stadt Rheine aus dem Jahr 1992 als Hauptverkehrsstraße eingestuft und im Bereich von der Neuenkirchener Straße bis zur Hemelter Straße (B 475) als Bundesstraße 65 klassifiziert. Im Bereich von der Hemelter Straße bis zur Osnabrücker Straße ist der Kardinal-Galen-Ring als Landesstraße 501 klassifiziert. Baulastträger für den Bereich von der Neuenkirchener Straße bis zur B 475 ist der Bund und für den Bereich der Landesstraße (von der Hemelter Straße bis zur Osnabrücker Straße) ist die Stadt Baulastträger.

 

Der Kardinal-Galen-Ring ist Bestandteil des Inneren Ringes. In den vergangenen Jahren sind beidseitig des Inneren Ringes separate Radwege in Klinkerpflaster angelegt worden. Bisher unberücksichtigt geblieben ist der Abschnitt von der Ludgeribrücke bis zur Osnabrücker Straße. Mit der vorgestellten Entwurfsplanung soll die letzte bestehende Lücke im Radwegenetz im Bereich des Inneren Ringes geschlossen werden.

 

1. Bauabschnitt:

 

Der 1. Bauabschnitt beinhaltet den Kardinal-Galen-Ring / B 65 von der Ludgeribrücke bis zur Hemelter Straße und die Hemelter Straße / B475 vom Kardinal-Galen-Ring bis zur Lortzingstraße.

 

In verschiedenen Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde vereinbart, dass im Bereich der Bundesstraße (B 65) von der Ludgeribrücke bis zur Hemelter Straße (B 475) ein Umbau stattfinden soll und erstmalig Radwege angelegt werden sollen. Es wird angestrebt, diese Maßnahme kurzfristig umzusetzen.

 

Es ist vorgesehen, die vorhandenen Gehwegplatten zu entfernen und erstmalig baulich getrennte Fuß- und Radwege anzulegen. Als Oberflächenbefestigung ist für die Radwege rotes Klinkerpflaster und für die Gehwege braunes Klinkerpflaster vorgesehen. Durch Verschmälerung der Busbucht östlich der Ludgeribrücke auf 2,50 m und Vorziehen der Bordsteine kann der Radweg entsprechend in der Normbreite von 1,60 m ausgebaut werden.

 

Eine durchgeführte Zustandsbewertung der Kanäle in diesem Bauabschnitt hat ergeben, dass im Rahmen der Maßnahme vier Haltungen des Mischwasserkanals im Bereich des Kardinal-Galen-Ringes und der Hemelter Straße erneuert werden müssen.

 

Die Fahrbahnen der B 65 und der B 475 bis zur Lortzingstraße sollen abgefräst und anschließend mit einem neuen Deckenüberzug versehen werden.

 

Des Weiteren soll der Kreuzungspunkt Kardinal-Galen-Ring / Hemelter Straße für blinde und sehbehinderte Menschen umgebaut werden und die Signalanlage mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet werden.

 

In einer Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wird die Kostentragung dieser Baumaßnahme geregelt. Danach muss die Stadt die Kosten für die Herstellung der Gehwege und die Mehrkosten, die für das höherwertige Klinkerpflaster der Radwege entstehen, übernehmen. Die Kosten für die Herstellung der Radwege, die Erneuerung der Fahrbahn sowie die behindertengerechte Herstellung der Kreuzung einschließlich der Umrüstung der Lichtsignalanlage werden vom Bund getragen.

 

Die Kostenschätzung für diesen Bauabschnitt beläuft sich auf etwa 200.000 €. Der auf die Stadt Rheine entfallende Kostenanteil liegt bei etwa 40.000 €.

 

Mit dem 1. Bauabschnitt soll auf Wunsch von Straßen NRW noch in diesem Jahr begonnen werden. Der städtische Anteil soll durch Umschichtung aus anderen Straßenbaumaßnahmen finanziert werden.

 

 

2. Bauabschnitt:

 

Der 2. Bauabschnitt liegt zwischen der Hemelter Straße und der Osnabrücker Straße. Für diesen Bauabschnitt ist die Stadt Rheine Baulastträger und auch Kostenträger der geplanten Maßnahme.

 

Diese Maßnahme kann aus finanziellen Gründen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Für diese Maßnahme soll ein Zuschussantrag nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr (früher GVFG) gestellt werden. Durch Ankauf von angrenzenden Grundstücksflächen sowie durch Verengung von überbreiten Fahrbahnflächen soll Platz geschaffen werden für die erstmalige Anlegung von Radwegen, die durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt werden.

 

Auch in diesem Abschnitt sollen die Radwege in rotem Klinkerpflaster und die Gehwege in braunem Klinkerpflaster hergestellt werden.

 

Durch Verkürzung der aus heutiger Sicht sehr langen Rechtsabbiegespur in die Osnabrücker Straße kann für querende Fußgänger bzw. Fahrradfahrer im Bereich der Einmündung der südlichen Elter Straße ein genügend großer Aufstellbereich für an der Lichtsignalanlage wartende Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden.

 

Die Fahrbahn des Kardinal-Galen-Ringes soll zwischen der Hemelter Straße und der Ludwigstraße abgefräst und mit einem neuen Deckenüberzug versehen werden. Die Fahrbahnbreite beträgt auch zukünftig mindestens 7,00 m.

 

Des Weiteren soll auch der Kreuzungspunkt Kardinal-Galen-Ring / Elter Straße für blinde und sehbehinderte Menschen umgebaut werden und die Signalanlage mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan, Ludgeribrücke bis Elter Straße, Blatt Nr. 1

Anlage 2: Lageplan, Hemelter Straße bis Lortzingstraße, Blatt Nr. 1.1

Anlage 3: Lageplan, Elter Straße bis Osnabrücker Straße, Blatt Nr. 2