Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Straße „An den Kleingärten“ 2.BA zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Einfügung in das
Straßennetz:
Die Straße An den
Kleingärten (2.BA) ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz
als Anliegerstraße einzustufen.
Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.
2. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Straße An den
Kleingärten (2.BA) befindet sich im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 287, Kennwort: "Am Hilgenfeld-Ost".
Die Straße An den
Kleingärten (2.BA) ist als reine Wohnstraße anzusehen, bei der sechs Parzellen
zur Zeit noch nicht bebaut sind.
3. Aussage zur derzeitigen
Situation/Bestand:
Der hier zum Ausbau anstehende Teil der Straße An den Kleingärten (2.BA) wird von den
Kindern des gesamten Gebietes als Schulweg genutzt (über die Geh-/
Radwegverbindung zwischen den Flurstücken 486 und 511 weiter über den
provisorischen Geh-/Radweg zur Bauerschaftsstraße). Der Zustand der Baustraße
ist als schlecht einzustufen. Trotz Nachschotterung sammeln sich immer wieder
große Wassermengen in den Schlaglöchern und den Vertiefungen der Fahrbahn.
Zudem weicht der Belag aus Schotter auf. Dieser Zustand führt dazu, dass die
Kinder bereits mit nassen Füssen und nasser und verdreckter Kleidung zur Schule
gehen. Außerdem wird durch die aufgestellte Beleuchtung zur Schulwegsicherung
beigetragen.
4. Notwendige Breiten der
einzelnen Ausbauabschnitte:
An den Kleingärten (2.BA) (Verkehrsberuhigter Bereich):
Es
ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich in einer Breite von
6,00 m, innerhalb der vorgegebenen
Straßenparzelle, vorgesehen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch
den Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00 m. Die
Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.
Die Grünbeete erhalten eine
Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.
Um den Eindruck einer optischen Bremse zu
erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages
(Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.
Die Stellplatzflächen werden in
anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.
An den Kleingärten (2.BA) (Geh-/Radwegverbindungen):
Es
wird im Zuge des Ausbaus des 2. BA nur eine der beiden
Geh-/Radwegeverbindungen fertig gestellt.
Der Ausbau der Geh-/Radweges
zwischen den Parzellen 511 (spätere Nr. 21 ) und 486 (Nr. 19) ist in wasserdurchlässigem,
rotem Betonsteinpflasterbelag (Rechteckpflaster) vorgesehen. Es wird am östl.
Ende des Geh-/Radweges eine Leuchte aufgestellt, da der Weg im gesamt
ausgebauten Zustand eine Länge von über 50 m aufweist und auf dieser Länge in
jedem Fall eine Leuchte aufgestellt werden müsste. Die Leuchte steht dann mittig.
Dieser Geh-/Radweg setzt sich in
einer bereits angelegten provisorischen Wegeanlage fort, die zur Bushaltestelle
an der Bauerschaftsstraße führt.
Der im B-Plan vorgesehene Geh-/Radweg
zwischen dem Flurstück des Spielplatzes (514) und des Flurstücks 513 (Nr. 25)
ist zur Zeit dem Spielplatz zugeschlagen und mit Sand aufgefüllt. Im Moment
endet der Weg auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Der Ausbau wird zeitgleich mit dem
Ausbau des noch zu erschließenden Baugebietes erfolgen.
5. Entwässerung:
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche
erfolgt über eine 30
cm breite Entwässerungsrinne mit
Abläufen und Anschluss an die Ka-
nalisation.
6. Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von
Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2 mit
4,00 m Lichtpunkthöhe eingeplant. Als
Bestückung sind 2 x 11 Watt vorgesehen.
7. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens
der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu
den Herstellungsmerkmalen zu geben.
8. Abrechnung der Ausbaukosten:
Beim Ausbau der Straße An den Kleingärten (2.BA) handelt es sich
um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage.
Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge
erfolgt nach Bestimmungen
des BauGB (90 % Anliegeranteil).
9. Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des
Planverfahrens –
voraussichtlich
im Frühsommer 2010.
10. Finanzierung:
Die Bereitstellung dieses Auszahlungsbetrages wird im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen für das kommende Jahr durch Umschichtung im Investitionsbudget
des Fachbereiches 5 sichergestellt.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung