Betreff
Ausbau der Straße "An der Kleingärten", 2. BA im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287 , Kennwort "Am Hilgenfeld - Ost" Offenlage
Vorlage
350/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Straße „An den Kleingärten“ 2.BA zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

 

 

 

 

1.    Einfügung in das Straßennetz:

 

 

      Die Straße An den Kleingärten (2.BA) ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

      Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.

 

 

 

2.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

      Die Straße An den Kleingärten  (2.BA) befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 287, Kennwort: "Am Hilgenfeld-Ost".

 

      Die Straße An den Kleingärten (2.BA) ist als reine Wohnstraße anzusehen, bei der sechs Parzellen zur Zeit noch nicht bebaut sind.

 

 

3.    Aussage zur derzeitigen Situation/Bestand:

 

 

      Der hier zum Ausbau anstehende Teil der Straße An den Kleingärten (2.BA) wird von den Kindern des gesamten Gebietes als Schulweg genutzt (über die Geh-/ Radwegverbindung zwischen den Flurstücken 486 und 511 weiter über den provisorischen Geh-/Radweg zur Bauerschaftsstraße). Der Zustand der Baustraße ist als schlecht einzustufen. Trotz Nachschotterung sammeln sich immer wieder große Wassermengen in den Schlaglöchern und den Vertiefungen der Fahrbahn. Zudem weicht der Belag aus Schotter auf. Dieser Zustand führt dazu, dass die Kinder bereits mit nassen Füssen und nasser und verdreckter Kleidung zur Schule gehen. Außerdem wird durch die aufgestellte Beleuchtung zur Schulwegsicherung beigetragen.

 

 

4.    Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

       An den Kleingärten (2.BA) (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

            Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich in einer Breite von

           6,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

 

                 Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.

 

           Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

 

          Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

           Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

          

 

       An den Kleingärten (2.BA) (Geh-/Radwegverbindungen):

 

            Es wird im Zuge des Ausbaus des 2. BA nur eine der beiden

           Geh-/Radwegeverbindungen fertig gestellt.

 

           Der Ausbau der Geh-/Radweges zwischen den Parzellen 511 (spätere Nr. 21 ) und 486 (Nr. 19) ist in wasserdurchlässigem, rotem Betonsteinpflasterbelag (Rechteckpflaster) vorgesehen. Es wird am östl. Ende des Geh-/Radweges eine Leuchte aufgestellt, da der Weg im gesamt ausgebauten Zustand eine Länge von über 50 m aufweist und auf dieser Länge in jedem Fall eine Leuchte aufgestellt werden müsste. Die Leuchte steht dann mittig.          

            Dieser Geh-/Radweg setzt sich in einer bereits angelegten provisorischen Wegeanlage fort, die zur Bushaltestelle an der Bauerschaftsstraße führt.

 

                 Der im B-Plan vorgesehene Geh-/Radweg zwischen dem Flurstück des Spielplatzes (514) und des Flurstücks 513 (Nr. 25) ist zur Zeit dem Spielplatz zugeschlagen und mit Sand aufgefüllt. Im Moment endet der Weg auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche.

            Der Ausbau wird zeitgleich mit dem Ausbau des noch zu erschließenden Baugebietes erfolgen.

 

 

5.      Entwässerung:

 

           Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über eine 30

       cm breite Entwässerungsrinne mit Abläufen und Anschluss an die Ka-

       nalisation.

 

 

          

6.      Beleuchtung:

 

          Es ist die Aufstellung von Seitenauf­satzleuchten LSS  151-2 mit

      4,00 m Lichtpunkthöhe einge­plant. Als Bestückung sind 2 x 11 Watt vorgesehen.

 

 

7.      Bürgerbeteiligung:

 

      Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

8.      Abrechnung der Ausbaukosten:

       

      Beim Ausbau der Straße An den Kleingärten (2.BA) handelt es sich     

      um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.

      Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmungen

      des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

 

9.      Ausbauzeitpunkt:

       

         Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens –

      voraussichtlich im Frühsommer 2010.

 

 

10.    Finanzierung:

 

      Die Bereitstellung dieses Auszahlungsbetrages wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das kommende Jahr durch Umschichtung im Investitionsbudget des Fachbereiches 5 sichergestellt.

     


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung