Betreff
LQW-Retestierung der VHS
Vorlage
357/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zur LQW-Retestierung der VHS zur Kenntnis.


Begründung:

 

Retestierung / Externe Testierung der Qualität der VHS

 

Die Volkshochschule hat den Qualitätsentwicklungsprozess nach LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) mit externer Prüfung am 22.06.2009 erfolgreich abgeschlossen.

 

Grundlagen und Hintergründe:

Zum 01.01.2010 haben die Volkshochschulen und alle anerkannten Weiterbildungsträger gemäß dem Weiterbildungsgesetz NRW eine Qualitätstestierung für die Berechtigung des Erhalts der Weiterbildungsfördermittel nach dem 1. Weiterbildungsgesetz NRW nachzuweisen.

 

Die VHS – Rheine wendet das systematische Qualitätsmanagement LQW an, um die Qualität dauerhaft auf hohem Niveau zu sichern. Im Dezember 2008 hat die VHS Rheine ihren Selbstreport zur Begutachtung der ArtSet Qualitätstestierung GmbH vorgelegt und wurde im Sommer 2009 durch eine Visitation der Erstgutachterin überprüft. Alle Anforderungen wurden erfüllt und am 22. Juni 2009 wurde der VHS der Stadt Rheine  „eine vorbildliche Erfüllung des Managements von Weiterbildungsqualität“ attestiert.

 

Das von der VHS absolvierte Verfahren der Qualitätsentwicklung definiert Anforderungen in den Qualitätsbereichen:

·           Leitbild

·           Bedarfserschließung

·           Schlüsselprozesse

·           Lehr-, Lernprozesse

·           Auswertung

·           Personal

·           Führung

·           Controlling

·           Kundenkommunikation

 

Die VHS Rheine kann nun aufgrund dieses Qualitätsgutachtens der Bezirksregierung Münster die Testierung anzeigen und damit ab dem 1.1.2010 die kontinuierliche Zuweisung der Fördergelder sicher stellen. Die Vorgaben der Landesregierung NRW im angepassten 1. Weiterbildungsgesetz NRW werden von der VHS Rheine damit erfüllt.

 


Qualitätsbeauftragter

Die Landes- und Bezirksregierung haben sich damit auf Standards in den Qualitätsanforderungen verständigt. Einer dieser Standards ist die Funktionsstellenbeschreibung des Qualitätsbeauftragten in der Weiterbildungsinstitution. Herauszustellen ist, dass sich die Aufgaben des Qualitätsbeauftragten als extern verpflichtend gemachte Zusatzaufgaben der VHS darstellen.

 

Die entsprechende Funktionsstellenbeschreibung beinhaltet die zukünftigen Leistungen der VHS im Qualitätsmanagement. Die Verfahrensvorgaben bestimmen Arbeitsprozesse, Verfahren der Leistungsbeschreibung und Evaluation, Termine und Inhalte sowie Dokumentationen.

 

In der Konsequenz hat die VHS in der Periode Mai 2009 bis Dezember 2012 kontinuierlich an der Erfüllung der Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems zu arbeiten. Die VHS-interne Qualitätsentwicklung bis zum Zeitpunkt Dezember 2012 ist schriftlich in einem Qualitätsreport – circa 100 Seiten - zu dokumentieren und in der externen Begutachtung vorzustellen. Der nächste Qualitätstestierungszeitpunkt ist Juni 2013.

 

Die Anforderungen an die Qualität der Angebote und Leistungen steigen kontinuierlich für Einrichtungen der Weiterbildung, der Beratung sowie der Beschäftigung und Qualifizierung. Die Entscheidung für Qualitätsentwicklung bedeutet zugleich auch immer einen Organisationsprozess zu gestalten.

 

Die Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Prozess einerseits sowie das Wissen um organisatorische Dynamiken andererseits sind ebenso von Bedeutung für den Erfolg eines Qualitätsentwicklungsprozesses wie das Einführen neuer Strukturen, Verfahren oder Methoden. Um diesen Prozess dauerhaft zu gewährleisten hat die VHS Rheine die Funktion eines Qualitätsbeauftragten neu installiert.

 

 

 

Organigramm der Volkshochschule und Musikschule

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Umsetzung der zusätzlichen Pflichtaufgabe Qualitätsmanagement

Die VHS-Leitung hat die Aufgabe, den Testierungs- und Zertifizierungsprozess zu planen und zu lenken, die psycho-sozialen Prozesse zu begleiten und die Gesamtorganisation im Blick zu behalten.

                                                                     

Die zusätzlichen Aufgaben erweitern das Spektrum der Leitungsaufgaben um die Verpflichtung, Qualitätsmanagement durchzuführen. Für die Umsetzung der zusätzlichen Pflichtaufgabe Qualitätsmanagement passt sich die VHS-Aufbau – und Ablauforganisation den Durchführungsregelungen an. Im Kern stellt sich die VHS Rheine mit der Einrichtung der Stabsstelle Qualitätsmanagement neu auf. Die Veränderungsschritte werden im Folgenden dargestellt:

 

Schritt 1:

Die Kernleistung der Stabsstelle Qualitätsmanagement besteht aus den Prozessen und Verfahren:

1.     Entwicklung der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele der VHS Rheine

2.     Vorbereitung von internen Verbesserungsgesprächen – sogenannten Audits

3.     Bewertung der Ablaufprozesse, Berichterstattung an die VHS/Musikschulleitung und Umsetzen der Veränderungen

4.     Fertigstellen des schriftlichen Qualitätsreports (circa 100 Seiten)  im Rhythmus von 4 Jahren: 2009, 2013 ff.

5.     Die externe Begutachtung planen, die Durchführung vorbereiten und auswerten. Umsetzung der sich steigernden Anforderungen und Nachweisen des Qualitätssystems in 11 Qualitätsfeldern.

6.     Umsetzung der Bedingungen der neuen Finanzierungsverordnung des Landes NRW und der Bezirksregierung Münster für die Weiterbildung

7.     Entwicklungspotenziale der VHS im Rhythmus von 4 Jahren konkretisieren und die Ausrichtungen und Entwicklungen der VHS-Bildungsarbeit in den Qualitätsentwicklungsperioden dokumentieren

8.     Kontinuierlich mit den VHS-Kolleginnen und Kollegen an der Erfüllung der Anforderungen der Re-Zertifizierung (Periode 2009 bis 2013) arbeiten und dokumentieren

9.     Schlussfolgerungen dokumentieren und an VHS-Leitung berichten

 

Schritt 2:

Die Funktions-/Arbeitsplatzbeschreibung einer VHS-Fachbereichsleitung (hier: EDV, Fremdsprachen und Berufliche Weiterbildungen) wird aktualisiert mit den zusätzlichen Aufgaben der Stabsstelle Qualitätsmanagement. Damit wird dem Standard des LQW-Qualitätsbaustein –Personal- entsprochen.

 

Zusammengefasst:

Die Volkshochschule sieht in der Umsetzung der angepassten Aufbau- und Ablauforganisation weitere Entwicklungspotenziale. Die VHS stellt sich darauf ein, dass ein Qualitätstestat zukünftig auch für die Bewilligung der Fördermittel für Projekte eine Grundvoraussetzung wird. Die VHS sieht sich mit dem anerkannten Qualitätsmanagementsystem mit externer Testierung und der Stabsstelle Qualitätsmanagement für die sich verändernden Rahmenbedingungen verbessert aufgestellt.