Betreff
Radwegeausbau Bergstraße von Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege I. Festlegung der Herstellungsmerkmale II. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
360/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.            Festlegung der Herstellungsmerkmale für den Umbau der Bergstraße von Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege

 

Der Bauausschuss beschließt für den Umbau und die erstmalige Anlegung von Radwegen an der Bergstraße vom Friedrich Ebert-Ring bis Lange Riege nachfolgende Herstellungsmerkmale:

 

  1. 6,00 m breite Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau; Bauklasse III der RStO.
  2. Anlegung von Rundborden zur Abgrenzung der Fahrbahn und zum Schutz der angrenzenden Nebenanlagen mit einer Bordsteinerhöhung von 9 cm im Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zum Anschluss an die Sandkampstraße. Anlegung von Hochborden zur Abgrenzung der Fahrbahn und zum Schutz der angrenzenden Nebenanlagen mit einer Bordsteinaufkantung von 12 cm im Abschnitt von der Sandkampstraße bis Lange Riege.
  3. Anlegung von 1,50 m breiten Gehwegen in grauen Betonsteinplatten mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn.
  4. Anlegung von 1,50 m breiten Radwegen in rotem bzw. anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn.
  5. Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung.
  6. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation unter Einbau von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen entsprechend der Längsneigung beidseitig der Fahrbahn.

 

 

Beschluss des Rates

 

II.         Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Umbau der Bergstraße vom Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege als Satzung.

 

 

Satzung

 

über die Herstellungsmerkmale für den Umbau der Bergstraße vom Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege vom _______.

 

Gemäß § 7, Abs, 1 i. V. mit § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S 380), hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am _____ folgende Satzung beschlossen:

 

Der o. g. Straßenzug ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zurzeit geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und folgende Teileinrichtungen vorhanden sind:

 

  1. Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt
  2. Gehwege in grauen Betonsteinplatten mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn
  3. Radwege in rotem bzw. anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn
  4. Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
  5. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

Begründung:

 

Zu I:  Festlegung der Herstellungsmerkmale für den Umbau der Berg-

straße von Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege

 

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 10. April 2008 die Ergebnisse der Offenlage zum Radwegeausbau der Bergstraße von Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege zur Kenntnis genommen. Der Beschluss über die Herstellungsmerkmale sollte erst nach Fertigstellung der Ausbauplanung und Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde gefasst werden.

 

Durch die Ingenieurgesellschaft p. Nelle wurde die Ausbauplanung weiter konkretisiert und bei der Bezirksregierung Münster wurde im April diesen Jahres ein Antrag auf Finanzierungshilfe nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr – Kommunaler Straßenbau (früher GVFG) – eingereicht.

 

Zur Verdeutlichung der beabsichtigten Umbaumaßnahme hier der Erläuterungsbericht aus dem Zuschussantrag:

 

 

Ausbau der Bergstraße von Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege

 

 

1.        Allgemeines

 

Die Bergstraße verbindet den Stadtkern Rheine mit dem Ortsteil Altenrheine. Sie ist im aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine im Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße als verkehrswichtige Sammelstraße und im Abschnitt von der Sandkampstraße bis zur K 68 als Hauptsammelstraße eingestuft. Im Lkw-Vorzugsnetz ist die Bergstraße gleichzeitig als für den Schwerverkehr wichtige Sammelstraße dargestellt.

 

Ein Ausbau der Bergstraße von der ehemaligen Stadtgrenze in Höhe Sandweg bis zur Straßeneinmündung Lange Riege ist vor der Gemeindezusammenlegung mit Mehrzweckspuren und Gehwegen mit Eigenmitteln der Gemeinde rechts der Ems durchgeführt worden. Der Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zum Sandweg befindet sich in keinem verkehrsgerechten Zustand. Die Fahrbahn hat keinen standfesten Unterbau und soll in diesem Abschnitt den heutigen Verkehrsbedürfnissen angepasst und vollkommen neu ausgebaut werden.

 

Der weiterführende Abschnitt von der Straßeneinmündung Lange Riege bis zur K 68, Russenweg, wurde in den Jahren nach 1980 mit finanzieller Beteiligung des Bundes und des Landes nach dem GVFG ausgebaut. Der Ausbau von Mehrzweckstreifen ist hier zur besseren Anpassung an den erheblichen Rad- und Fußgängerverkehr durch den Bau von separaten Rad- und Gehwegen beiderseits der Fahrbahn ersetzt worden.

 

Zwischen der Canisiusstraße und der Straße Lange Riege wurde der Mehrzweckstreifen auf der Südseite der Bergstraße im Rahmen der Schulwegsicherung im Jahr 1993 ebenfalls zurückgebaut und es wurde ein separater Radweg angelegt.

 

Der vorhandene Mehrzweckstreifen wird heute im Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße vielfach als Parkstreifen genutzt. Im Abschnitt von der Sandkampstraße bis zur Canisiusstraße ist der Mehrzweckstreifen durch Markierung und Beschilderung als Radfahrstreifen ausgewiesen.

 

Zur Förderung der Verkehrssicherheit für den allgemeinen Radverkehr und insbesondere für den Schülerverkehr von und zu den weiterführenden Schulen ist ein Ausbau der Bergstraße mit der Schaffung von separaten Radwegen beidseitig der Fahrbahn dringend erforderlich.

 

 

2.    Beschreibung der Maßnahmen

 

 

2.1  Fahrbahn

 

Die Fahrbahn wird den Verkehrbedürfnissen entsprechend in einer Breite von 6,00 m ausgebaut. Da der Unterbau im Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zum Sandweg keine ausreichende Standfestigkeit aufweist, ist eine Erneuerung des vorhandenen Straßenaufbaus durch einen neuen frostsicheren und tragfähigen Oberbau vorgesehen. Für den Ausbau wird die Bauklasse III der RStO-01 gewählt, um zukünftige Verkehrssteigerungen auffangen zu können.

 

Im Abschnitt von der Sandkampstraße bis zur Lange Riege ist wegen der notwendigen Anpassung an die erstmalige Herstellung der Radwege eine Deckenerneuerung vorgesehen. Hier soll die vorhandene Fahrbahn gefräst, profiliert und mit einem neuen Deckenüberzug versehen werden.

 

 

2.2  Radwege

 

Beidseitig der Fahrbahn sollen erstmalig separate Radwege in einer Breite von 1,50 m angelegt werden. Diese Radwege werden gegliedert in einen 1,00 m breiten Fahrstreifen aus rotem Betonsteinpflaster und einem 0,50 m breiten Schutzstreifen aus anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt im angebauten Bereich durch Rundborde (r = 9 cm) und im Außenbereich durch Hochborde.

 

 

2.3  Gehwege

 

Beidseitig der Fahrbahn werden die vorhandenen plattierten Gehwege in einer Breite von 1,50 m an den neuen Radweg angepasst. Bedingt durch die neue Höhenlage ist der Unterbau neu herzustellen. Als Belag für die Gehwege sind graue Betonplatten vorgesehen.

 

 

2.4  Begrünung

 

Aufgrund der vorhandenen Bebauung und der vorgegebenen Parzellenbreite steht für das Anpflanzen von Straßenbäumen keine Fläche zur Verfügung. In den Einmündungsbereichen der Sandkampstraße und der Canisiusstraße sollen Restflächen zwischen Radweg und Fahrbahn mit Bodendeckern bepflanzt werden.

 

 

2.5  Ausstattung

 

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, soll die vorhandene Beleuchtung entsprechend der Verkehrsbedeutung verdichtet und erneuert werden. Fahrbahnmarkierungen und die Verkehrsbeschilderung sind entsprechend dem geplanten Ausbau zu erneuern bzw. anzupassen.

 

 

3.    Grunderwerb

 

Um die Verkehrswertigkeit der Bergstraße sicherzustellen, müssen nach den Regelwerken Mindestradien und notwendige Sichtweiten eingehalten werden. Im Bereich der Häuser Bergstraße Nr. 11 und Nr. 13 ist eine Abknickung vorhanden, die der Verkehrsbedeutung des Straßenzuges Bergstraße nicht gerecht wird. Für die erstmalige Herstellung von separaten Radwegen an der Bergstraße ist der Erwerb und anschließende Abbruch von zwei Gebäuden, die in der geplanten Trasse liegen, unerlässlich.

 

Des Weiteren wurde bei der Aufstellung der Planung festgestellt, dass im Bereich der Canisiusstraße die heutige Straßenlandfläche sich teilweise außerhalb der Straßenparzelle befindet. Auch hier ist der Grunderwerb nachzuholen, um den Straßenquerschnitt auf Dauer zu sichern. Im Einmündungsbereich der Straße zum Vennegroben werden Flächen erworben, um Eckabrundungen mit einem Radius von r = 6,00 m anlegen zu können.

 

 

4.    Anliegerbeiträge

 

Die Bergstraße lässt sich in zwei Abschnitte unterteilen. Der erste Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße ist teilweise angebaut. Der zweite Abschnitt von der Sandkampstraße bis zur Lange Riege befindet sich im Außenbereich und ist anbaufrei. Anliegerbeiträge können nur für den ersten Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße erhoben werden. Da auch dieser erste Abschnitt nur zu 70 % angebaut werden kann, im Flächennutzungsplan ist die angrenzende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, können Anliegerbeiträge nur für den derzeit bebauten Teil der Bergstraße erhoben werden. Die Höhe des Anteils der Anlieger richtet sich nach der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen und beträgt für eine Hauptverkehrsstraße 30 % der Kosten für Fahrbahn und Radwege.

 

 

5.    Finanzierung

 

Die Stadt Rheine ist auf eine finanzielle Beteiligung des Bundes und des Landes angewiesen und bittet um Aufnahme in das Programm zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta) – Kommunaler Straßenbau.

 

 

Ergänzend zum Erläuterungsbericht wurde eine Darstellung der Anliegerbeiträge im Rahmen des Zuschussantrages aufgestellt:

 

 

Berechnung der Anliegerbeiträge zum Ausbau der Bergstraße

vom Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege

 

 

Die Bergstraße vom Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege ist endgültig hergestellt. Auf dem Teilstück von Friedrich-Ebert-Ring bis Übergang in den Außenbereich ist sie zum Anbau bestimmt. Für diesen Teil der Bergstraße sind früher Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetz (heute Baugesetzbuch) erhoben worden.

 

Der heute geplante Umbau der Bergstraße löst teilweise eine Beitragspflicht nach dem KAG NW aus. Für die Beitragserhebung lässt sich die Bergstraße in zwei Bauabschnitte unterteilen. Der erste Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße ist teilweise zum Anbau bestimmt. Der zweite Abschnitt von der Sandkampstraße bis zur Langen Riege befindet sich im Außenbereich und ist anbaufrei. Ausbaubeiträge können nur für den ersten Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße erhoben werden. Da an diesen ersten Abschnitt nur zu ca. 70 % angebaut werden kann – im Flächennutzungsplan ist die weitere Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt –, können Ausbaubeiträge nur für den derzeit bebauten Teil der Bergstraße erhoben werden.

 

Beitragsfähig sind die Kosten für die erstmalige Herstellung der Radwege einschließlich aller Folgekosten (Grunderwerb, Verlegung der Gehwege) und die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahn.

 

Die Bergstraße ist im Verkehrsentwicklungsplan als verkehrswichtige Straße dargestellt. Beitragsrechtlich ist sie nach § 3 der Satzung der Stadt Rheine als Hauptverkehrsstraße einzustufen. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt laut Satzung für die beitragsfähigen Teileinrichtungen Radwege und Fahrbahn 30 %.

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand errechnet sich wie folgt:

 

1.      Radwege

 

Für die erstmalige Anlegung der Radwege im ersten Bauabschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße können für den bebauten Bereich Beiträge erhoben werden. Die Länge des ersten Abschnitts beträgt 590 m. Die Länge der Bebauung beträgt auf der Südseite ca. 450 m und auf der Nordseite 380 m, insgesamt also 830 m (ca. 70 %).

 

Radwegkosten dieses Bauabschnitts =                                                   61.600,00 €

auf den bebauten Bereich entfallen (70 % beitragsfähig) =                 43.120,00 €

Anliegerbeiträge (30 %) =                                                      12.900,00 €

 

Für die Anlegung der Radwege im ersten Bauabschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße ist Grunderwerb erforderlich. Die Grunderwerbskosten als Folgekosten der Radwege sind ebenfalls mit dem Beitragssatz für Radwege

(30 %) auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen.

 

Grunderwerbskosten des Bauabschnitts =                            187.000,00 €

beitragsfähige Grunderwerbskosten (70 %) =                                     130.900,00 €

Anliegerbeiträge (30 %) =                                                      39.000,00 €

 

Durch die Anlegung der Radwege im ersten Bauabschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Sandkampstraße werden die vorhandenen Gehwege verdrängt. Die Wiederherstellung der Gehwege ist also Folgemaßnahme der Herstellung der Radwege. Die Kosten für die Wiederherstellung der Gehwege im bebauten Bereich der Bergstraße sind folglich beitragsfähige Kosten der Radwege.

 

Gehwegkosten des Bauabschnitts =                                     119.600,00 €

beitragsfähige Gehwegkosten (70 %) =                                                 83.720,00 €

Anliegerbeiträge (30 %) =                                                      25.100,00 €

 

 

2.    Fahrbahn

 

Für die Erneuerung der Fahrbahn im Bauabschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Ring und Sandkampstraße sind Ausbaubeiträge zu erheben.

 

Fahrbahnkosten des Bauabschnitts =                                    279.000,00 €

beitragsfähige Fahrbahnkosten (70 %) =                                              195.300,00 €

Anliegerbeiträge (30 %) =                                                      58.600,00 €

 

 

 

Insgesamt sind für den Ausbau der Bergstraße im Bereich des bebauten Bauabschnitts Ausbaubeiträge nach dem KAG in Höhe von 135.600,00 € (netto) zu erheben. Zu den errechneten Nettokosten kommen noch Zuschläge für Unvorhergesehenes und die Mehrwertsteuer, sodass insgesamt Ausbaubeiträge (Anliegerbeiträge) in Höhe von ca. 160.000,00 € zu erheben sind.

 

 

Die Maßnahme ist im mittelfristigen Programm des Landes NRW für das Jahr 2010 vorgesehen. Der Fördersatz beträgt nach Auskunft der Bezirksregierung derzeit 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bewilligung der Maßnahme wird gegen Ende dieses Jahres erwartet.

 

Der Stadt Rheine sind durch den Ankauf und Abbruch der beiden Häuser Bergstraße Nr. 11 und Nr. 13 bereits Auslagen in Höhe von 197.000 € entstanden. Der noch zu finanzierende Aufwand der Stadt Rheine beim Ausbau der Bergstraße vom Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege beträgt noch etwa 255.000 €.

 

Durch den Bau von separaten Radwegen wird eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für den allgemeinen Radverkehr und insbesondere für den Schülerverkehr von und zu den weiterführenden Schulen erwartet.


Anlagen:

 

Anlage 1: Bergstraße Lagepläne 1 und 2

Anlage 2: Bergstraße Lagepläne 3 und 4

Anlage 3: Bergstraße Lagepläne 5 und 6

Anlage 4: Bergstraße Lageplan 7 und Querschnitte 1 und 2