Betreff
Ausbau Offlumer Straße Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
364/09
Aktenzeichen
TBR/ Str.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Offlumer Straße zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.           Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Offlumer Straße ist (im Zusammenspiel mit Schweden- und Oberstraße) aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßen­netz als Sammelstraße (nach RASt 06) einzustufen.

 

Der Ausbau ist im Separationsprinzip vorgesehen. Die Gehwege, Parkstreifen und Grünbeete werden durch Rundborde höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.

 

 

2.           Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Offlumer Straße (Gesamtlänge etwa 180m) ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/ Thieberg“.

 

Im B-Plan ist die Straßenparzelle der Offlumer Straße mit einer Breite von 11 m vorgesehen. In den textlichen Festsetzungen ist zu lesen, dass ein Ausbau als T-30-Zone angestrebt werden soll.

 

Die anliegenden Parzellen sind weitestgehend bebaut. Die Offlumer Straße soll im betrachteten Bereich daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

3.           Aussagen zur derzeitigen Situation/ Bestand:

 

Die Offlumer Straße ist eine seit langem bestehende Wegeverbindung, die vor Errichtung der neuen Wohnbebauung bereits für die Erreichbarkeit der vorhandenen Wohn- und Gewerbebebauung genutzt wurde.

 

Der zurzeit vorhandene Aufbau ist im Verlaufe der Jahre durch verschiedene Maßnahmen entstanden. Zunächst war eine Befestigung der Wegeverbindung für die Erreichbarkeit von Wohn- und Gewerbeflächen von Nöten. Später sorgten Arbeiten an der Kanalisation und an Versorgungsleitungen (z. B. Strom, Wasser), die ein Aufbrechen und Wiederverschließen der Straßenoberfläche erforderlich machen, für eine Veränderung des Straßenaufbaus.

 

Die Straße besitzt eine Asphaltierung in einer Breite von etwa 4 m bis 5,50 m, die sich in einem schlechten Zustand befindet.

                  

Die heutige Befestigung der Fahrbahn wird noch auf die Möglichkeit der Wiederverwendung z.B. als Unterbau untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung bleibt abzuwarten.  

Gehwege sind nicht vorhanden. Provisorische Straßenabläufe und Leuchten sind im für die Verkehrssicherheit minimal erforderlichen Maß vorhanden.

 

Im Osten schließt die Offlumer Straße an die Oberstraße an, die in Pflasterbauweise ausgebaut ist.

Im Westen geht die Offlumer Straße über in die Schwedenstraße, die in diesem Bereich voraussichtlich im Jahr 2012 ausbebaut werden soll.

 

 

4.           Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 5,0 m breiter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen von in der Regel 2,0 m Breite vorgesehen.

Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist im gesamten Bereich wechselseitig die Anlegung von Parkständen bzw. Grünbeeten geplant.

 

Außerdem sind Fahrbahneinengungen durch die Anordnung von Grünbeeten auf 3,50 m Breite vorgesehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Grünbeete –sowohl im Straßenseitenbereich als auch in den Einengungen- bieten Lebensraum für neue Straßenbäume, die ebenfalls geschwindigkeitsreduzierende Wirkung haben.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt, die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster angelegt und die Gehwege mit Platten befestigt. In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen untergeordneter Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster.

 

 

5.           Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

6.           Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-3/1 x 26 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m vorgesehen.

 

 

7.           Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

8.           Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Offlumer Straße handelt es sich im um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

9.           Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2010.

 

 

10.       Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2010 vorgesehen.

          Die Bereitstellung dieses Auszahlungsbetrages wird im Rahmen der    Haushaltsplanberatungen für das kommende Jahr durch Umschichtung im Investitionsbudget des Fachbereiches 5 sichergestellt.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung