Betreff
Schwedenstraße von Gronauer Straße bis Wettringer Straße Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
365/09
Aktenzeichen
TBR/ Str.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Schwedenstraße von Gronauer Straße bis Wettringer Straße zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

 


Begründung:

 

 

 

1.           Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Schwedenstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßen­netz als Sammelstraße (nach RASt 06) einzustufen.

 

Der Ausbau ist im Separationsprinzip vorgesehen. Die Gehwege, Parkstreifen und Grünbeete werden durch Rundborde höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.

 

 

2.           Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Schwedenstraße ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/ Thieberg“. Hier wird der Bereich von Gronauer bis Wettringer Straße betrachtet.

 

Im B-Plan ist die Straßenparzelle der Schwedenstraße mit einer Breite von 11 m vorgesehen. In den textlichen Festsetzungen ist zu lesen, dass ein Ausbau als T-30-Zone angestrebt werden soll.

 

Die anliegenden Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen Abschnitt sind weitestgehend bebaut. Die Schwedenstraße soll im betrachteten Bereich von Gronauer bis Wettringer Straße daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

3.           Aussagen zur derzeitigen Situation/ Bestand:

 

Die Schwedentraße ist eine seit langem bestehende Wegeverbindung, die vor Errichtung der neuen Wohnbebauung bereits für die Erreichbarkeit der vorhandenen Wohn- und nördlich gelegenen Gewerbebebauung genutzt wurde.

 

Von der Neuenkirchener Straße bis zur Wettringer Straße sind die Fahrbahn und ein einseitiger Gehweg bereits hergestellt.

 

Der im weiterführenden Bereich vorhandene Aufbau ist im Verlaufe der Jahre durch verschiedene Maßnahmen entstanden. Zunächst war eine Befestigung der Wegeverbindung für die Erreichbarkeit von Wohn- und Gewerbeflächen von Nöten. Später sorgten Arbeiten an der Kanalisation (1988) und an Versorgungsleitungen (z. B. Strom, Wasser), die ein Aufbrechen und Wiederverschließen der Straßenoberfläche erforderlich machen, für eine Veränderung des Straßenaufbaus.

 

Hier besitzt die Schwedenstraße eine Asphaltierung in einer Breite von etwa 4 m bis 5,50 m, die sich auch im betrachteten Abschnitt von Wettringer bis Gronauer Straße in einem schlechten Zustand befindet.

                  

Die heutige Befestigung der Fahrbahn wird noch auf die Möglichkeit der Wiederverwendung z.B. als Unterbau untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung bleibt abzuwarten.  

Gehwege sind nicht vorhanden. Provisorische Straßenabläufe und Leuchten sind im für die Verkehrssicherheit minimal erforderlichen Maß vorhanden.

 

Im Süden schließt der auszubauende Abschnitt an die in Teilen bereits fertig gestellte Schwedenstraße an.

Im Norden ist die Weiterführung der Schwedenstraße im oben beschriebenen Zustand vorhanden. Ein Ausbau dieses Abschnittes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

4.           Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 5,0 m breiter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen von in der Regel 2,0 m Breite vorgesehen.

Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist im gesamten Bereich wechselseitig die Anlegung von Parkständen bzw. Grünbeeten geplant.

 

Außerdem sind Fahrbahneinengungen durch die Anordnung von Grünbeeten auf 4,0 m bzw. 3,50 m Breite vorgesehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Grünbeete –sowohl im Straßenseitenbereich als auch in den Einengungen- bieten Lebensraum für neue Straßenbäume, die ebenfalls geschwindigkeitsreduzierende Wirkung haben.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt, die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster angelegt und die Gehwege mit Platten befestigt. In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen untergeordneter Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster.

 

 

5.           Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

6.           Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-3/1 x 26 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m vorgesehen.

 

 

7.           Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

8.           Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Schwedenstraße handelt es sich im um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

9.           Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2010.

 

 

10.       Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan 2009 für das Jahr 2012 vorgesehen.

          Die Bereitstellung des benötigten Auszahlungsbetrages wird in Höhe von 200.000 € für das Jahr 2010 im Rahmen der Haushalts­planberatungen für das kommende Jahr durch Umschichtung im Investitionsbudget des Fachbereiches 5 sichergestellt.


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung