Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5
- Produktgruppen 52 bis 57 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen
in den endgültigen Haushalts- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 wurde in der Sitzung des Rates am 4. April 2006 eingebracht. Aufgrund des am 30. Juni 1992 festgelegten Haushaltsplan-Beratungsverfahrens hat der Haupt- und Finanzausschuss nach Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes in den Rat und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen die Budgets zu überprüfen und über einige finanzpolitische Eckdaten zu entscheiden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:
A. Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche werden in der sich aus der Anlage beigefügten Gesamtbudgetübersicht ergebenden Höhe – neu – festgesetzt und bilden die Grundlage für die Fachausschussberatungen.
B.     Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
1Â Â Â Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â auf 192 v. H.
                                 Â
1.2 für die Grundstücke
     (Grundsteuer B)                                                auf 401 v. H.
                                      Â
2   Gewerbesteuer                                                 auf 403 v. H.
                                      Â
C.     Der Kreditbedarf wird für 2006 auf höchstens 1.928.600 Euro festgelegt.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5 – Produktgruppe 52 bis 57. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.
Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge, wie die Aufwendungen.
Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 52 bis 57 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (siehe Anlage 3) sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission zur Kenntnis genommen.
Ferner hat der HFA in dieser Sitzung beschlossen, dass die Fachausschüsse im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission umzusetzen bzw. die noch offenen Punkte zu entscheiden haben, soweit sie nicht bereits Gegenstand des Haushaltsplan-Entwurfes sind.
Die Fachbereiche haben zu allen in den dem HFA am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) als Anlage 5 und 13 beigefügten Tabellen aufgeführten Maßnahmen und offenen Fragestellungen auf aktueller Basis Stellung genommen und ggf. das erreichbare Einsparvolumen angegeben. Ein Auszug, der den FB 5 betrifft, ist als Anlage 4 beigefügt.
Entsprechend dem HFA-Beschluss soll die weitergehende Beratung und Entscheidung zu diesen Punkten im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 durch die Fachausschüsse erfolgen.
Die den Fachbereich 5 – Produktgruppen 52 bis 57 betreffenden Punkte sind aus den in den Anlagen aufgeführten Maßnahmen und offenen Fragestellungen ersichtlich. Diesen Unterlagen ist auch die aktuelle Stellungnahme des Fachbereichs zu entnehmen.
Anlagen:
Anlage 1: Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 ‑ 2009/Ergebnisplan
Anlage 2: Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 ‑ 2009/Investitionsplan
Anlage 3: Übersicht aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdende Ausgaben
Anlage 4: Maßnahmen GPA