Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5
- Produktgruppen 52 bis 57 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Haushalts- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 wurde in der Sitzung des Rates am 4. April 2006 eingebracht. Aufgrund des am 30. Juni 1992 festgelegten Haushaltsplan-Beratungsverfahrens hat der Haupt- und Finanzausschuss nach Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes in den Rat und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen die Budgets zu überprüfen und über einige finanzpolitische Eckdaten zu entscheiden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

 

A.                Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche werden in der sich aus der Anlage beigefügten Gesamtbudgetübersicht ergebenden Höhe – neu – festgesetzt und bilden die Grundlage für die Fachausschussberatungen.

 

B.      Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

 

1    Grundsteuer

1.1  für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)                                                 auf 192 v. H.

                                  

 

1.2 für die Grundstücke

      (Grundsteuer B)                                                 auf 401 v. H.

                                       

 

2    Gewerbesteuer                                                  auf 403 v. H.

                                       

 

C.         Der Kreditbedarf wird für 2006 auf höchstens 1.928.600 Euro festgelegt.

 

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5 – Produktgruppe 52 bis 57. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.

 

Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge, wie die Aufwendungen.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 52 bis 57 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (siehe Anlage 3) sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission zur Kenntnis genommen.

 

Ferner hat der HFA in dieser Sitzung beschlossen, dass die Fachausschüsse im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission umzusetzen bzw. die noch offenen Punkte zu entscheiden haben, soweit sie nicht bereits Gegenstand des Haushaltsplan-Entwurfes sind.

 

Die Fachbereiche haben zu allen in den dem HFA am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) als Anlage 5 und 13 beigefügten Tabellen aufgeführten Maßnahmen und offenen Fragestellungen auf aktueller Basis Stellung genommen und ggf. das erreichbare Einsparvolumen angegeben. Ein Auszug, der den FB 5 betrifft, ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Entsprechend dem HFA-Beschluss soll die weitergehende Beratung und Entscheidung zu diesen Punkten im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 durch die Fachausschüsse erfolgen.

 

Die den  Fachbereich 5 – Produktgruppen 52 bis 57 betreffenden Punkte sind aus den in den Anlagen aufgeführten Maßnahmen und offenen Fragestellungen ersichtlich. Diesen Unterlagen ist auch die aktuelle Stellungnahme des Fachbereichs zu entnehmen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 ‑ 2009/Ergebnisplan

Anlage 2: Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 ‑ 2009/Investitionsplan

Anlage 3: Übersicht aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdende Ausgaben

Anlage 4: Maßnahmen GPA