Betreff
Beratung Stellenplan 2006 Feststellung des Personalbedarfes Fachbereich 5 - Produktgruppen 52 bis 57
Vorlage
214/06
Aktenzeichen
I/5 ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 5 – Produktgruppe 52 bis 57 in den endgültigen Stellenplan zu übernehmen.

 

2.     Der Bauausschuss stellt fest, dass folgender zusätzlicher Personalbedarf zum im Fachbereich 5 – Produktgruppe 52 bis 57 vorhandenem Personal besteht:

 

0,5 tariflich Beschäftigte (befristet für 1 Jahr) für die Stelle 5311 „Bauzeichner(in) Verkehrsplanung“


Begründung:

 

1       Stellenplan

 

1.1    Beratungsverfahren

Der Gesamtstellenplan 2006 der Stadt Rheine wurde am 4. April 2006 zusammen mit dem Haushaltsplan 2006 in den Rat der Stadt Rheine eingebracht und im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Mai 2006 als eigenständiger Tagesordnungspunkt beraten. In der HFA-Beratung bestand Einvernehmen darin, dass der Gesamtstellenplan nicht über die Stelleneinsparungen hinausgehend ausgeweitet werden soll. Unter dieser Prämisse gilt der als Anlage 1 beigefügte Teilstellenplan für den Fachbereich 5 – PG 52 - 57 als Eckwert. Ãœberschreitungen dieser Eckwerte (Stellenausweitungen) bedürfen der Bestätigung durch den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der allgemeinen Eckdatenüberprüfung zum Haushaltplan am 13. Juni 2006.

 

1.2    Stellenplanentwurf gem. HFA-Vorlage 178/06 vom 9. Mai 2006

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 5 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2005 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2006. Weiterhin wurden alle Stellen gestrichen, die länger als 9 Monate nicht besetzt worden sind und die nicht auf Grund von Rückkehrrechten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freigehalten werden müssen.

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen (Verschiebungen zu anderen Organisationseinheiten werden nachrichtlich genannt):

 

Zur Verdeutlichung werden in den Tabellen unter Stellenanteile die gesamten Stellenanteile des FB 5 und die Stellenanteile, die in die Zuständigkeit des Bauausschusses (BA) fallen, aufgelistet!

 

Stellenreduzierungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil
FB 5/davon BA

Wert

1

Verkehrsplaner(in)

1,0/1,0

EG 10

2

Hochbauingenieur(in)

1,0/1,0

EG 11

3

Verschiebung zum FB 7 (Projektmanager)

1,0/0,8

A 14

4

Verschiebung zum FB 4 (NKF)

1,0/1,0

EG 6

5

Verschiebung zu PG 51 (STEA) FL

0/0,09

A 15

6

Verschiebung zu PG 51 (STEA) FC

0/0,09

A 11

7

Verschiebung zu PG 51 (STEA) Verw

0/0,05

A 7

8

Verschiebung zu PG 51 (STEA) Ing. Umwelt- und Naturschutz

0/0,8

EG 12

 

Summe

4,0/4,83

 

 

Begründungen zu den Stellenreduzierungen:

 

zu 1 - 2:
Hierbei handelt es sich um Stellen, die länger als 9 Monate unbesetzt sind und kein Rückkehranspruch besteht.

 

zu 3 - 4:

Diese Stellen wurden jeweils in andere Fachbereiche verschoben.

 

zu 5 - 8:

Hierbei handelt es sich um Verschiebungen von Stellenanteilen im Fachbereich 5. Durch den neuen Produktzuschnitt mussten zwischen der Zuständigkeit der beiden technischen Ausschüsse Stellenanteile verschoben werden.

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil
FB 5/davon BA

Wert

1

Verwaltung ZGW

0,78/078

EG 6

 

Summe

0,78/0,78

 

 

Begründungen:

 

zu 1:

Die ZGW wurde 2004 im Fachbereich 5 mit einer minimalen personellen Besetzung eingerichtet. Inzwischen wurde deutlich, dass die vorhandenen Stellenanteile für die Aufgabenerfüllung im Verwaltungsbereich völlig unzureichend sind. Daraufhin wurde Anfang 2006 im Zuge der Einrichtung des NKF eine Verwaltungsangestellte zum FB 5 umgesetzt, die diese Aufgaben seitdem erledigt.

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert 2005

Wert 2006

Begründung

1

Vermessungtechn. Verwaltungsdienst

A 13 g.D.

A 12

Anpassung

2

Sitzungsdienst

A 10

EG 9

Umwandlung

 

Begründungen:

 

zu 1:

Die derzeitige Stellenbesetzung lässt eine Anpassung zu.

              

zu 2:

Die Stelle Sitzungsdienst ist nunmehr vollständig mit tariflich Beschäftigten besetzt. Zuvor war eine Hälfte der Stelle mit einer Beamtin besetzt.

 

2     Feststellung des Personalbedarfes für den Fachbereich 5

 

2.1  Vorbemerkungen

Im Zuge aller Fachausschussberatungen zum Haushaltsplan 2006 und der damit verbundenen Aufgabenkritik werden verwaltungsweit voraussichtlich Personalkapazitäten frei, deren Höhe nur durch eine Zusammenführung für die allgemeine Eckdatenüberprüfung für den HFA ermittelt werden kann. Andererseits können sich durch zurzeit freie Stellen Personalbedarfe ergeben, die gedeckt werden müssen. Ob diese Bedarfe durch verwaltungsweite Umschichtungen oder durch externe Einstellungen (auch Übernahme Auszubildende und Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen) gedeckt werden sollen, soll im Zuge der Eckdatenüberprüfung durch den HFA am 30. Mai 2006 beschlossen werden.

 

2.2  Personalbedarf im Fachbereich 5

Im Vergleich zum im Fachbereich 5 vorhandenen Personal, kann sich weiterer Personalbedarf auf Grund bereits vorhandener unbesetzter Stellen ergeben.

Daher hier zunächst eine Ãœbersicht über unbesetzte Stellen im Fachbereich 5 (bezogen auf den Eckwerte-Beschluss des HFA vom 9. Mai 2006)

 

Übersicht über unbesetzte Stellen im FB 5/PB 52 bis 57

St.-Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

frei auf Grund

5140

Ingenieur(in) „Umwelt- und Naturschutz“

0,07

EG 12

Rückkehrrecht

5208

Sachbearbeiter(in) „Verwaltung FB 5“

0,12

A 7

 

Befristete Arbeitszeitverkürzung

5210

Bauzeichner(in) „Hochbau“

0,5

EG 6

Externer Einstellungsstopp

5308

Ingenieur(in) „Verkehrsplanung“

1,0

EG 11

Rückkehrrecht

5311

Bauzeichner(in) „öffentliche Verkehrsflächen“

1,0

EG 6

Rückkehrrecht

5609

Sachbearbeiter(in) „Verwaltung/Bauordnung“

0,83

EG 3

Rückkehrrecht

5620

Sachbearbeiter(in) „Bauornung/Denkmalpflege“

0,06

A 11

Befristete Arbeitszeitverkürzung

5702

Sachbearbeiter(in) „Bodenwertgutachten“

0,1

EG 11

Befristete Arbeitszeitverkürzung

5704

Sachbearbeiter(in) „Vermessung“

0,1

EG 10

Befristete Arbeitszeitverkürzung

5709

Sachbearbeiter(in) „Vermessung“

0,74

EG 8

Rückkehrrecht

5820

Sachbearbeiter(in) „Wohnbaulandkonzept“

0,06

A 12

Befristete Arbeitszeitverkürzung

5806

Sachbearbeiter(in) „Erschließungsbeiträge“

0,5

A 10

Befristete Arbeitszeitverkürzung

 

Summe

5,08

 

 

 

Von diesen freien Stellenanteilen ist folgende Besetzung unbedingt erforderlich:

 

1. Stelle 5609 Bauzeichner(in) „Verkehrsplanung“

 

Im Produkt 5301 „öffentliche Verkehrsflächen“ im Fachbereich 5 sind vier Ingenieur(innen)-Stellen „Verkehrsplanung“ und zwei Bauzeichner(innen)-Stellen eingerichtet.

 

Aufgrund des externen Einstellungsstopps und des Ausscheidens eines Planers im Produktbereich 54 „Stadtentwässerung“ wurde im Jahr 2003 ein Planungsingenieur von der Verkehrsplanung in die Stadtentwässerung umgesetzt, damit der Dienstbetrieb in beiden Bereichen gewährleistet werden konnte.

 

Zudem sind zurzeit 2 Verkehrsplanerinnen bis 1. April 2007 bzw. 1. September 2007 im Familienurlaub. Danach beabsichtigen beide Mitarbeiterinnen in Abhängigkeit von privaten Entwicklungen jeweils ca. 15 Wochenstunden zu arbeiten.

 

Aufgrund dieser Personalsituation bei den Verkehrsplaner(inne)n wurde nach Genehmigung einer Ausnahme vom externen Einstellungstopp ein Verkehrsplaner befristet für 2 Jahre eingestellt. Dieser hat am 2. Mai 2006 seinen Arbeitsvertrag angetreten.

 

Soll/Ist Verkehrsplaner(innen):

 

Soll:   4                 Ist  (zurzeit):                  1

 

Ist (ab 2.5.2006):           2

 

Von den 2 Bauzeichnerinnen ist ebenfalls eine Mitarbeiterin seit November 2005 im Familienurlaub. Frühestens ab September 2007 beabsichtigt diese Mitarbeiterin in Abhängigkeit von privaten Entwicklungen eine Teilzeitbeschäftigung von ca. 12 Stunden pro Woche aufzunehmen.

 

Soll/Ist Bauzeichner(innen):

 

Soll:   2                 Ist (zurzeit):                   1

 

Die einzige zurzeit im Dienst befindliche Bauzeichnerin hat im letzten Jahr nebenberuflich eine Ausbildung als Technikerin erfolgreich absolviert. Aufgrund des großen Fehlbedarfes bei den Verkehrsplaner(inne)n und der kürzlich erworbenen fachlichen Qualifikationen musste und konnte diese Mitarbeiterin verstärkt mit höherwertigen Zuarbeiten beschäftigt werden. Dies hat zur Folge, dass bei den Bauzeichner(inne)n ein weiterer Fehlbedarf entstanden ist.

 

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verkehrsplanung ist unbedingt ein(e) zusätzliche(r) Bauzeichner(in), zumindest mit 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit, erforderlich.

 

Gerade bei der Verkehrsplanung ist aufgrund einer starken Abhängigkeit von anderen Produkten (Bauleitplanung, Grünflächen, Straßenbau), aber auch durch die rege Bürgerbeteiligung die Planung für öffentliche Verkehrsflächen innerhalb der Stadtverwaltung Rheine unbedingt notwendig.

 

Eine bis zum 21. Juni 2006 befristet beschäftigte Bauzeichnerin könnte befristet für 1 Jahr mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit weiterbeschäftigt werden.

Die erneute Verlängerung des befristeten Beschäftigungsverhältnisses ist rechtlich möglich. Ein Dauerbeschäftigungsverhältnis ergibt sich daraus nicht.

 

Die Besetzung dieser Stelle durch die befristete Übernahme mit einer Auszubildenden, die im Sommer ihre Bauzeichnerinnen Prüfung im Hochbau abschließen wird, ist nicht möglich. Der Wechsel vom Hochbau zum Tiefbau bedarf, wenn überhaupt möglich, einer langen Einarbeitungszeit. Zudem besteht im Hochbau zusätzlicher Bedarf, nicht zuletzt durch die vielen zu erwartenden Schulbaumaßnahmen.

         

2.3    Zusammenfassung

Die Deckung dieses Personalbedarfs muss durch bei der Stadt Rheine insgesamt unbefristet beschäftigte Personen erfolgen. Sollte das auf Grund der Gesamtpersonalsituation nicht möglich sein, soll der Bedarf durch Ausnahmen vom externen Einstellungsstopp (Weiterbeschäftigung von zurzeit befristet Beschäftigten, Übernahme von Auszubildenden, externe Einstellungen) gedeckt werden.

In welchem Umfang das notwendig sein wird, soll im Rahmen der Gesamtberatung anlässlich der allgemeinen Eckdatenüberprüfung durch den Haupt- und Finanzausschuss am 13. Juni 2006 festgelegt werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Ãœbersicht Stellenplan 2006