Betreff
Dependance der Heinrich-Hoffmann-Schule in Ibbenbüren
Vorlage
384/09
Aktenzeichen
II-1-40-ree
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss der Stadt Rheine begrüßt die Erweiterung der Heinrich-Hoffmann-Schule für Kranke um eine Dependance in Ibbenbüren und beauftragt die Verwaltung, die Einrichtungskosten und jährlichen Kosten zu ermitteln und mit der Stadt Ibbenbüren den Entwurf einer Vereinbarung für eine vollständige Kostenübernahme durch die Stadt Ibbenbüren zu erstellen.

 

 

 


Begründung:

 

Das „Klinikum Ibbenbüren“ -St. Elisabeth-, Große Straße 41,

49477 Ibbenbüren, dessen Hauptgesellschafter die Mathias-Stiftung in Rheine ist, eröffnet zum 1. Februar 2010  eine neue Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Analog der Situation in Rheine, wo die Heinrich-Hoffmann-Schule seit vielen Jahren am Standort Mathias-Spital beheimatet ist und wo die Kinder der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Klinik unterrichtet werden, ist es geplant, eine Dependance der Heinrich-Hoffmann-Schule am Klinikum Ibbenbüren einzurichten. Der Unterricht soll ab dem 1. Februar 2010 beginnen.

 

In einem gemeinsamen Ortstermin zwischen Vertretern der Städte Rheine und Ibbenbüren, der Heinrich-Hoffmann-Schule, der Bezirksregierung Münster als Oberer Schulaufsicht und des Klinikums Ibbenbüren wurden die Räumlichkeiten, die als Schulraum vorgesehen sind, begutachtet.

 

Prinzipiell unterstützt die Stadt Rheine als Schulträger die Erweiterungsabsichten der Heinrich-Hoffmann-Schule sehr. Zu klären ist noch die Höhe der Kosten, die für die Erweiterung anfallen. Im gemeinsamen Gespräch haben die Städte Rheine und Ibbenbüren die folgende Lösung avisiert. Nach der Ermittlung der Mietkosten (einschließlich Ersteinrichtung einmalig) für die Etage und der Erfassung der Schlüsselzuweisungen, die die Stadt Rheine als Schulträger für die Schülerinnen und Schüler vom Land erhält, einigen sich beide Standorte auf einen pauschalierten Zuschussbeitrag der Stadt Ibbenbüren. Dieser Zuschuss wird zunächst auf zwei Jahre festgeschrieben, anschließend überprüft und ggf. angepasst.