Betreff
Beratung Haushalts- und Investitionsplan 2006 - 2009 Fachbereich 8 - Wohn- und Grundstücksmanagement Budget 8
Vorlage
230/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 8 – Wohn- und Grundstücksmanagement unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Haushalts- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 wurde in der Sitzung des Rates am 4. April 2006 eingebracht. Aufgrund des am 30. Juni 1992 festgelegten Haushaltsplan-Beratungsverfahrens hat der Haupt- und Finanzausschuss nach Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes in den Rat und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen die Budgets zu überprüfen und über einige finanzpolitische Eckdaten zu entscheiden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

 

A.     Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche werden in der sich aus der Anlage beigefügten Gesamtbudgetübersicht ergebenden Höhe – neu – festgesetzt und bilden die Grundlage für die Fachausschussberatungen.

 

B.     Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

 

1     Grundsteuer

1.1  für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)                                                      auf 192 v. H.

 

1.2  für die Grundstücke

(Grundsteuer B)                                                      auf 401 v. H.

 

2     Gewerbesteuer                                                               auf 403 v. H.

                  

 

C.    Der Kreditbedarf wird für 2006 auf höchstens 1.928.600 Euro festgelegt.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden 8 – Wohn- und Grundstücksmanagement. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.

 

Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge, wie die Aufwendungen.

 

Im Etat-Entwurf für den Fachbereich 8 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

Nachträgliche Änderungsvorschläge des Fachbereiches 8 zu den im Haushaltsplanentwurf aufgeführten Veranschlagungen:

 

Mehreinnahme i. H. v. 250 T€ in 2006 im Bereich Wohnbauland

 

Aufgrund der bisher sehr guten Vermarktung von Wohnbaugrundstücken insbesondere im Projekt 8101-04 „Wohnpark Dutum“ kann der bisherige Ansatz „Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen“ (Produktgruppe 81 „Grundstücksmanagement“) für 2006 von 800 TEUR auf 1.050 für 2006 erhöht werden.

 

Minderausgabe i. H. v. 200 T€ ab 2007 ff. im Bereich Wohnbauland


Der Grundstücksankauf im Bereich der Investitionsprojekte 8101-11 „Rodde I“ und 8101-14 „Rodde II“ kann vollständig mit den aus dem Vorjahr und dem Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung stehenden Mitteln abgewickelt werden. Daher werden die Ansätze in der Finanzplanung der Jahre 2007, 2008 und 2009 von insgesamt 200 T€ pro Jahr nicht mehr benötigt.


Anlagen:

 

Anlage 1: Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009 – Ergebnisplan

Anlage 2: Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009 – Investitionsplan