Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Grundräumung des Salinenkanals zur
Kenntnis.
2. Die
Kleingärtner, die am Salinenkanal Gärten gepachtet haben, werden aufgefordert,
die Einbauten aus dem Salinenkanal zurück zu bauen und die Böschung sowie einen
Streifen von 1 m Breite entlang der ursprünglichen Böschungsoberkante dauerhaft
frei zu halten.
Begründung:
Der Salinenkanal diente ursprünglich der Energiegewinnung für die
Sole-Bearbeitung. Als Zeugnis historischer Wasserbaukunst hat er jedoch darüber
hinaus eine Landschaft gestaltende Funktion: Zusammen mit der Ems grenzt er die
Landschaft um das Kloster Bentlage, als die so genannte “Schlaun-Insel” oder
auch “Kloster-Insel”, ab. Der Kanal ist auf der ca. 2,25 km Länge von seinem Ursprung
am Ems-Wehr/Mühlentörchen in der Innenstadt bis zum Turbinenhaus an der Saline
durch die Allee des begleitenden Gertrudenweges akzentuiert und strukturiert
mit seinen begleitenden Gehölzen erkennbar den Landschaftsraum.
Die Eigentumsverhältnisse am Salinenkanal in seiner Gesamtheit vom
Mühlentörchen bis zur Einleitung in die Ems sind unterschiedlich. In weiten
Teilen ist die Stadt Rheine Eigentümerin, in einem Teilbereich jedoch auch eine
Erbengemeinschaft aus Hamburg. Von dieser Erbengemeinschaft hat die Stadt
allerdings die betroffenen Flurstücke am Salinenkanal über einen Pachtvertrag
im Jahre 2002 angepachtet. In diesem Pachtvertrag ist auch die Zuständigkeit
für die Unterhaltung geregelt:
Zuständig ist die Stadt Rheine.
Der Salinenkanal wird über ein Pumpwerk und kleine Regenwasserzuflüsse
gespeist. Das Pumpwerk befindet sich auf Höhe des Mühlentörchens. Dort erfolgt
die Wasserförderung aus der tiefer liegenden Ems über eine Wasserwand in den
Salinenkanal. Für die Unterhaltung des Salinenkanals ist es von Vorteil, dass
die Wasserförderung wieder rund um die Uhr erfolgt. Aufgrund der zuvor nachts unterbrochenen
Wasserförderung dauerte es etwa bis zum Mittag, bis der Salinenkanal seinen
höchsten Wasserstand erreicht. In dieser Zeit lagerten sich Schwebstoffe auf
der Gewässersohle ab und kamen bei einsetzendem Wasserfluss kaum noch wieder in
Bewegung. Als Folge davon ist der Salinenkanal seit etlichen Jahren stark
verschlammt und riecht bei warmer Witterung.
Die Reinigungsintervalle des Salinenkanals sind im Pflegeplan zum Salinenpark
geregelt (siehe Anlage). Die im Pflegeplan dargestellte Unterhaltung des Salinenkanals
ist nur schwer und teilweise gar nicht möglich. Gehölz erschwert den Zugang zum
Kanal bzw. verhindert, dass geeignete Räumgeräte (Bagger u. Ä.) eingesetzt
werden können. Zudem ist der Salinenkanal im Bereich des Kleingartens
Wiesengrund so tief im Gelände eingeschnitten, dass er auch mit Räumgeräten vom
Gertrudenweg nicht zu erreichen ist. Ein Unterhaltungsstreifen zwischen
Kleingartenanlagen und Salinenkanal besteht nicht, sodass dieser Abschnitt nur
vom Wasser aus und nicht von der Böschung aus zu reinigen ist.
Aufgrund der fortgeschrittenen Verschlammung wegen des zu geringen und
unterbrochenen Wasserdurchflusses im Salinenkanal ist eine entsprechende Entschlammungsmaßnahme
seit längerem erforderlich. Für das Jahr 2003 war eine solche Entschlammung
bereits einmal vorgesehen. Aufgrund der fehlenden Finanzierung konnte diese
Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Eine Refinanzierung durch die Abwassergebühr ist nicht zulässig, da der
Salinenkanal nicht Bestandteil der Stadtentwässerung ist.
Das Problem hinsichtlich der Ausbreitung einzelner Kleingärtner mit Stegen
und sonstigen Bauwerken in den Salinenkanal sowie deren Wasserholung über Pumpen
aus dem Salinenkanal ist der Stadt und der TBR bekannt. Das Bild der Kleingartenanlagen
vom Salinenkanal aus gleicht an vielen Stellen eher einer Rumpelkammer und ist
selten ansehnlich.
Das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz NRW geben zwar
eine rechtliche Vorgabe und damit auch eine Handhabe zur fachgerechten Unterhaltung
des Salinenkanals. Das Landeswassergesetz hat die Breite des Gewässerrandstreifens
auf 5 m festgelegt (§ 90 a LWG). Bauliche Anlagen müssen 3 m Abstand zur
Böschungsoberkante des Gewässers einhalten. Demnach müssten etliche
Kleingärtner und Kleingärtnerinnen ihre Anlagen und Gebäude mindestens 3 m
von der Böschungsoberkante des Salinenkanalufers zurückbauen.
Der Salinenkanal kann ökologisch aufgewertet werden, wenn er als dauerhaft
fließendes Gewässer hergestellt und unterhalten wird. Dann entstehen auch keine
Geruchsprobleme bei längerer Trockenheit und Wärme.
Bei einer möglichen Nutzung der Turbine an der Saline kann auch eine
Umgehung des dortigen Stauwehres für aquatische Lebewesen angedacht werden. Ein
Raugerinne-Beckenpass würde auch den Aufstieg von Fischen aus der Ems ermöglichen.
Wenn dabei der (Klär-)Teich des Zoos mit durchflossen würde, wäre auch das
ökologisch vorteilhaft.
In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und dem Zoo ist auch auf
eine verbesserte Reinigung der Zoo-Abwässer hinzuwirken. Bei Regenwetter werden
noch zu viele tierische Fäkalien an der Zoo-Klärgrube vorbei in den Teich geleitet.
Die zahlreichen Regenauslässe aus dem Zoogelände in den Salinenkanal leiten
leider auch nicht nur unbelastetes Regenwasser ab.
Der Stadtteilbeirat Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe befasst sich
seit über einem Jahr mit der Verbesserung der Situation am und im Salinenkanal
und fordert eine Grundräumung. Er hat die anliegenden Kleingartenvereine dazu
auch bereits im Sommer 2008 im Nachgang einer Radtour entlang des Salinenkanals
angesprochen.
Die Technischen Betriebe Rheine haben die Vorsitzenden der
Kleingartenvereine Mühlenkamp und Wiesengrund angeschrieben mit der Bitte, auf
die Mitglieder einzuwirken, die Einbauten im Salinenkanal bis Ende Juli 2009 zu
entfernen. Mit Einbauten sind alle Bauwerke und Einrichtungen gemeint, die in
das Profil des Salinenkanals ragen und/oder die Böschungen verändert haben. Bei
den Räumungsarbeiten kann auf diese Einbauten keine Rücksicht genommen werden
und auch Schäden nicht ersetzt werden. In einem Folgeschritt sollen die Pächter
der betroffenen Gartenparzellen noch einmal direkt angeschrieben werden, da die
Wirkung des ersten Anschreibens kaum sichtbar ist.
Seit dem Sommer 2008 sind durch die Technischen Betriebe bereits im
Rahmen der Unterhaltung folgende Maßnahmen veranlasst bzw. durchgeführt worden:
- Entlang
des Salinenkanals haben Gehölzarbeiten stattgefunden.
- Der
Einlauf von der Ems wurde vom Wasser- und Schifffahrtsamt frei gebaggert.
- Der
Zulaufkanal von der Ems wurde von der TBR - Entwässerung frei gespült.
- Die
Fördereinrichtung an der Rieselwand am Mühlentörchen wurde generalüberholt
und so geschaltet, dass nunmehr der Salinenkanal 24 Stunden lang mit
Wasser beschickt wird. Zur Geräuschminderung werden nur noch etwa 20 % der
Wassermenge über die Rieselwand geschickt. Ca. 80 % werden über einen
neuen Zulauf direkt in den Salinenkanal gegeben. Als Ergebnis ist
festzustellen, dass der Salinenkanal damit gleichmäßig Wasser führt.
- Etliche
Gespräche mit betroffenen Kleingärtnern wurden geführt, um den Umfang und
die Erfordernis des Rückbaus zu verdeutlichen.
Die eigentlich wünschenswerte Grundräumung geht jedoch weit über die
normale Unterhaltung hinaus.
Eine Grundräumung des Salinenkanals ist erforderlich, weil nur so die
mehrere Dezimeter hohen Schlammablagerungen entfernt werden können.
Danach ist eine regelmäßige maschinelle Räumung des Salinenkanals wie
bei vielen anderen Gewässern in Rheine anzustreben. Damit können die Probleme
der Ablagerung und des dadurch entstehenden Geruchs vermieden werden.
Der Aushub aus dem Salinenkanal soll bei der Grundräumung an zentraler
Stelle abgelegt werden, um ihn zunächst entwässern zu lassen und dann abzufahren.
Die Arbeiten werden wohl von der öffentlichen Verkehrsfläche her ausgeführt
werden können.
Nach Begehung mit einem Räumunternehmen, das auch für verschiedene Unterhaltungsverbände
derartige Arbeiten durchführt, ist für die Grundräumung mittels Bagger ein
Zeitaufwand von ca. 3 – 4 Wochen anzusetzen. Der Abschnitt gegenüber
der ehemaligen Kläranlage Gertrudenweg ist dabei unberücksichtigt. Im
Ausschreibungsverfahren ist die günstigste Räummöglichkeit für diesen Bereich
vom Anbieter zu benennen. Sie ist abhängig von den vorhandenen oder beschaffbaren
Geräten.
An etlichen Stellen muss in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde
Strauchwerk entfernt werden, um eine maschinelle Räumung zwischen Bäumen
hindurch zu ermöglichen. Dadurch kann zugleich der Alleecharakter des Gertrudenweges
wieder hergestellt werden. Die Bäume müssen für die maschinelle Gewässerräumung
einen Abstand von mindestens 6 m haben, damit die Räumschaufel hindurch
greifen kann. Eine einmalige Fällaktion würde die nötige Anpassung
herbeiführen.
Danach kann alle 2 – 3 Jahre eine Fachfirma mit der maschinellen
Räumung beauftragt werden, die auch im eigenen Interesse das Strauchwerk klein
halten würde. Als Termin für eine regelmäßige Räumung bietet sich die erste
Dezemberhälfte an, da üblicherweise bis Anfang Dezember in allen Unterhaltungsverbänden
die Gewässerräumung abgeschlossen ist.
Die Folgeräumungen können auch abschnittsweise erfolgen, sodass in
jedem Jahr beispielsweise nur einer von drei Abschnitten geräumt wird. Der
jährliche Folgeaufwand liegt dann bei ca. 20.000 €.
Für die Unterhaltung ist nach der Satzung die TBR zuständig, während
die Grundräumung (Ausbau) der Stadt zugeordnet wird.
Für die Holzarbeiten und die Grundräumung auf der gesamten Länge vom Mühlentörchen
bis zum Turbinenhaus an der Saline wird von einem Aufwand in Höhe von ca.
165.000 € ausgegangen. Den endgültigen Aufwand wird die Ausschreibung ergeben.
Der Beseitigungsaufwand für das Räumgut kann
nicht beziffert werden, da nach der Grundräumung zu prüfen ist, ob das Räumgut
landwirtschaftlich verwertet werden kann oder kostenpflichtig zu entsorgen ist.
Sofern eine landbauliche Verwertung nicht
möglich ist, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 25.000,-- €.
Finanzierung:
Mittel für die Grundräumung des Salinenkanals sind weder im Haushalt
2009 noch in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Angesichts der sich
inzwischen abzeichnenden erheblichen Verschlechterung der Finanzlage der Stadt
kann derzeit ein Finanzierungsvorschlag nicht unterbreitet werden.
Pflege- und
Entwicklungsplan (PEPL) Saline Gottesgabe - Seite 15