Betreff
Grundräumung des Salinenkanals vom Mühlentörchen bis zum Turbinenhaus an der Saline
Vorlage
398/09
Aktenzeichen
TBR AöR - koe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Grundräumung des Salinenkanals zur Kenntnis.

2.     Die Kleingärtner, die am Salinenkanal Gärten gepachtet haben, werden aufgefordert, die Einbauten aus dem Salinenkanal zurück zu bauen und die Böschung sowie einen Streifen von 1 m Breite entlang der ursprünglichen Böschungsoberkante dauerhaft frei zu halten.


Begründung:

Der Salinenkanal diente ursprünglich der Energiegewinnung für die Sole-Bearbeitung. Als Zeugnis historischer Wasserbaukunst hat er jedoch darüber hinaus eine Landschaft gestaltende Funktion: Zusammen mit der Ems grenzt er die Landschaft um das Kloster Bentlage, als die so genannte “Schlaun-Insel” oder auch “Kloster-Insel”, ab. Der Kanal ist auf der ca. 2,25 km Länge von seinem Ursprung am Ems-Wehr/Mühlentörchen in der Innenstadt bis zum Turbinenhaus an der Saline durch die Allee des begleitenden Gertrudenweges akzentuiert und strukturiert mit seinen begleitenden Gehölzen erkennbar den Landschaftsraum.

Die Eigentumsverhältnisse am Salinenkanal in seiner Gesamtheit vom Mühlentörchen bis zur Einleitung in die Ems sind unterschiedlich. In weiten Teilen ist die Stadt Rheine Eigentümerin, in einem Teilbereich jedoch auch eine Erbengemeinschaft aus Hamburg. Von dieser Erbengemeinschaft hat die Stadt allerdings die betroffenen Flurstücke am Salinenkanal über einen Pachtvertrag im Jahre 2002 angepachtet. In diesem Pachtvertrag ist auch die Zuständigkeit für die Unterhaltung geregelt:

Zuständig ist die Stadt Rheine.

Der Salinenkanal wird über ein Pumpwerk und kleine Regenwasserzuflüsse gespeist. Das Pumpwerk befindet sich auf Höhe des Mühlentörchens. Dort erfolgt die Wasserförderung aus der tiefer liegenden Ems über eine Wasserwand in den Salinenkanal. Für die Unterhaltung des Salinenkanals ist es von Vorteil, dass die Wasserförderung wieder rund um die Uhr erfolgt. Aufgrund der zuvor nachts unterbrochenen Wasserförderung dauerte es etwa bis zum Mittag, bis der Salinenkanal seinen höchsten Wasserstand erreicht. In dieser Zeit lagerten sich Schwebstoffe auf der Gewässersohle ab und kamen bei einsetzendem Wasserfluss kaum noch wieder in Bewegung. Als Folge davon ist der Salinenkanal seit etlichen Jahren stark verschlammt und riecht bei warmer Witterung.

Die Reinigungsintervalle des Salinenkanals sind im Pflegeplan zum Salinenpark geregelt (siehe Anlage). Die im Pflegeplan dargestellte Unterhaltung des Salinenkanals ist nur schwer und teilweise gar nicht möglich. Gehölz erschwert den Zugang zum Kanal bzw. verhindert, dass geeignete Räumgeräte (Bagger u. Ä.) eingesetzt werden können. Zudem ist der Salinenkanal im Bereich des Kleingartens Wiesengrund so tief im Gelände eingeschnitten, dass er auch mit Räumgeräten vom Gertrudenweg nicht zu erreichen ist. Ein Unterhaltungsstreifen zwischen Kleingartenanlagen und Salinenkanal besteht nicht, sodass dieser Abschnitt nur vom Wasser aus und nicht von der Böschung aus zu reinigen ist.

Aufgrund der fortgeschrittenen Verschlammung wegen des zu geringen und unterbrochenen Wasserdurchflusses im Salinenkanal ist eine entsprechende Ent­schlam­mungsmaßnahme seit längerem erforderlich. Für das Jahr 2003 war eine solche Entschlammung bereits einmal vorgesehen. Aufgrund der fehlenden Finanzierung konnte diese Maßnahme nicht durchgeführt werden.

Eine Refinanzierung durch die Abwassergebühr ist nicht zulässig, da der Salinenkanal nicht Bestandteil der Stadtentwässerung ist.

Das Problem hinsichtlich der Ausbreitung einzelner Kleingärtner mit Stegen und sonstigen Bauwerken in den Salinenkanal sowie deren Wasserholung über Pumpen aus dem Salinenkanal ist der Stadt und der TBR bekannt. Das Bild der Kleingartenanlagen vom Salinenkanal aus gleicht an vielen Stellen eher einer Rumpelkammer und ist selten ansehnlich.

Das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz NRW geben zwar eine rechtliche Vorgabe und damit auch eine Handhabe zur fachgerechten Unterhaltung des Salinenkanals. Das Landeswassergesetz hat die Breite des Gewässerrandstreifens auf 5 m festgelegt (§ 90 a LWG). Bauliche Anlagen müssen 3 m Abstand zur Böschungsoberkante des Gewässers einhalten. Demnach müssten etliche Kleingärtner und Kleingärtnerinnen ihre Anlagen und Gebäude mindestens 3 m von der Böschungsoberkante des Salinenkanalufers zurückbauen.

Der Salinenkanal kann ökologisch aufgewertet werden, wenn er als dauerhaft fließendes Gewässer hergestellt und unterhalten wird. Dann entstehen auch keine Geruchsprobleme bei längerer Trockenheit und Wärme.

Bei einer möglichen Nutzung der Turbine an der Saline kann auch eine Umgehung des dortigen Stauwehres für aquatische Lebewesen angedacht werden. Ein Raugerinne-Beckenpass würde auch den Aufstieg von Fischen aus der Ems ermöglichen. Wenn dabei der (Klär-)Teich des Zoos mit durchflossen würde, wäre auch das ökologisch vorteilhaft.

In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und dem Zoo ist auch auf eine verbesserte Reinigung der Zoo-Abwässer hinzuwirken. Bei Regenwetter werden noch zu viele tierische Fäkalien an der Zoo-Klärgrube vorbei in den Teich geleitet. Die zahlreichen Regenauslässe aus dem Zoogelände in den Salinenkanal leiten leider auch nicht nur unbelastetes Regenwasser ab.

Der Stadtteilbeirat Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe befasst sich seit über einem Jahr mit der Verbesserung der Situation am und im Salinenkanal und fordert eine Grundräumung. Er hat die anliegenden Kleingartenvereine dazu auch bereits im Sommer 2008 im Nachgang einer Radtour entlang des Salinenkanals angesprochen.

Die Technischen Betriebe Rheine haben die Vorsitzenden der Kleingartenvereine Mühlenkamp und Wiesengrund angeschrieben mit der Bitte, auf die Mitglieder einzuwirken, die Einbauten im Salinenkanal bis Ende Juli 2009 zu entfernen. Mit Einbauten sind alle Bauwerke und Einrichtungen gemeint, die in das Profil des Salinenkanals ragen und/oder die Böschungen verändert haben. Bei den Räumungsarbeiten kann auf diese Einbauten keine Rücksicht genommen werden und auch Schäden nicht ersetzt werden. In einem Folgeschritt sollen die Pächter der betroffenen Gartenparzellen noch einmal direkt angeschrieben werden, da die Wirkung des ersten Anschreibens kaum sichtbar ist.

Seit dem Sommer 2008 sind durch die Technischen Betriebe bereits im Rahmen der Unterhaltung folgende Maßnahmen veranlasst bzw. durchgeführt worden:

  • Entlang des Salinenkanals haben Gehölzarbeiten stattgefunden.
  • Der Einlauf von der Ems wurde vom Wasser- und Schifffahrtsamt frei gebaggert.
  • Der Zulaufkanal von der Ems wurde von der TBR - Entwässerung frei gespült.
  • Die Fördereinrichtung an der Rieselwand am Mühlentörchen wurde generalüberholt und so geschaltet, dass nunmehr der Salinenkanal 24 Stunden lang mit Wasser beschickt wird. Zur Geräuschminderung werden nur noch etwa 20 % der Wassermenge über die Rieselwand geschickt. Ca. 80 % werden über einen neuen Zulauf direkt in den Salinenkanal gegeben. Als Ergebnis ist festzustellen, dass der Salinenkanal damit gleichmäßig Wasser führt.
  • Etliche Gespräche mit betroffenen Kleingärtnern wurden geführt, um den Umfang und die Erfordernis des Rückbaus zu verdeutlichen.

Die eigentlich wünschenswerte Grundräumung geht jedoch weit über die normale Unterhaltung hinaus.

Eine Grundräumung des Salinenkanals ist erforderlich, weil nur so die mehrere Dezimeter hohen Schlammablagerungen entfernt werden können.

Danach ist eine regelmäßige maschinelle Räumung des Salinenkanals wie bei vielen anderen Gewässern in Rheine anzustreben. Damit können die Probleme der Ablagerung und des dadurch entstehenden Geruchs vermieden werden.

 

Der Aushub aus dem Salinenkanal soll bei der Grundräumung an zentraler Stelle abgelegt werden, um ihn zunächst entwässern zu lassen und dann abzufahren. Die Arbeiten werden wohl von der öffentlichen Verkehrsfläche her ausgeführt werden können.

Nach Begehung mit einem Räumunternehmen, das auch für verschiedene Unterhaltungsverbände derartige Arbeiten durchführt, ist für die Grundräumung mittels Bagger ein Zeitaufwand von ca. 3 – 4 Wochen anzusetzen. Der Abschnitt gegenüber der ehemaligen Kläranlage Gertrudenweg ist dabei unberücksichtigt. Im Ausschreibungsverfahren ist die günstigste Räummöglichkeit für diesen Bereich vom Anbieter zu benennen. Sie ist abhängig von den vorhandenen oder beschaffbaren Geräten.

An etlichen Stellen muss in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde Strauchwerk entfernt werden, um eine maschinelle Räumung zwischen Bäumen hindurch zu ermöglichen. Dadurch kann zugleich der Alleecharakter des Gertrudenweges wieder hergestellt werden. Die Bäume müssen für die maschinelle Gewässerräumung einen Abstand von mindestens 6 m haben, damit die Räumschaufel hindurch greifen kann. Eine einmalige Fällaktion würde die nötige Anpassung herbeiführen.

Danach kann alle 2 – 3 Jahre eine Fachfirma mit der maschinellen Räumung beauftragt werden, die auch im eigenen Interesse das Strauchwerk klein halten würde. Als Termin für eine regelmäßige Räumung bietet sich die erste Dezemberhälfte an, da üblicherweise bis Anfang Dezember in allen Unterhaltungsverbänden die Gewässerräumung abgeschlossen ist.

Die Folgeräumungen können auch abschnittsweise erfolgen, sodass in jedem Jahr beispielsweise nur einer von drei Abschnitten geräumt wird. Der jährliche Folgeaufwand liegt dann bei ca. 20.000 €.

Für die Unterhaltung ist nach der Satzung die TBR zuständig, während die Grundräumung (Ausbau) der Stadt zugeordnet wird.

Für die Holzarbeiten und die Grundräumung auf der gesamten Länge vom Mühlentörchen bis zum Turbinenhaus an der Saline wird von einem Aufwand in Höhe von ca. 165.000 € ausgegangen. Den endgültigen Aufwand wird die Ausschreibung ergeben.

Der Beseitigungsaufwand für das Räumgut kann nicht beziffert werden, da nach der Grundräumung zu prüfen ist, ob das Räumgut landwirtschaftlich verwertet werden kann oder kostenpflichtig zu entsorgen ist.

 

Sofern eine landbauliche Verwertung nicht möglich ist, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 25.000,-- €.

 

Finanzierung:

 

Mittel für die Grundräumung des Salinenkanals sind weder im Haushalt 2009 noch in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Angesichts der sich inzwischen abzeichnenden erheblichen Verschlechterung der Finanzlage der Stadt kann derzeit ein Finanzierungsvorschlag nicht unterbreitet werden.

 

 

 


Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) Saline Gottesgabe - Seite 15