Betreff
Vereidigung und Amtseinführung der Bürgermeisterin
Vorlage
411/09
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Frau Dr. Angelika Kordfelder wurde bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 zur Bürgermeisterin der Stadt Rheine wiedergewählt. Sie hat am 04.09.2009 die Annahme der Wahl gem. § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 b KWahlG erklärt.

 

Das Beamtenverhältnis der direkt gewählten Bürgermeisterin wird mit dem Tag der Annahme der Wahl, frühestens mit Beginn der Wahlzeit des Rates (21. Oktober 2009), fortgesetzt (Amtsantritt) und bedarf gem. § 195 Abs. 3 LBG keiner Ernennung.

 

Gem. § 65 Abs. 3 GO wird die Bürgermeisterin vom Altersvorsitzenden in einer Sitzung des Rates vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Die Vereidigung erfolgt gem. § 46 Abs. 1 LBG NW nach folgendem Wortlaut:

 

"Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

So wahr mir Gott helfe."

 

Der Eid kann auch ohne den Zusatz "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.